Anerkennungen von Vorstudienleistungen müssen innerhalb der ersten 2 Semester erfolgen. Während des Studiums erbrachte Leistungen, auch an anderen Universitäten/Hochschulen, können auch später/bei Studienabschluss anerkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie einerseits auf der Informationsseite der Studienabteilung bzw. in der Anerkennungsverordnung des Vizerektorats für Lehre.

Anfragen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen können über das Anrechnungsportal Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gestellt werden.

Kriterien zur Anerkennung von Firmenpraktika als Wahlübungen:

  1. Es muss sich um ein „chemisches“ Thema handeln.
  2. Die Tätigkeit bei der Firma muss Projektcharakter haben, d.h. es muss einen Bericht mit Aufgabenstellung und Beschreibung wie die Aufgabe gelöst wurde, geben. Reine Routinetätigkeiten können nicht anerkannt werden.
  3. Es muss eine Bestätigung des Dienstgebers vorgelegt werden betreffend Ihrer Tätigkeit und des zeitlichen Umfangs (von - bis und Wochenarbeitszeit) Ihrer Beschäftigung.
  4. Die Unterlagen sind gemeinsam mit einem formlosen Schreiben, in dem um Anerkennung angesucht wird, bei Frau Badinska (boryana.badinska@tuwien.ac.at) abzugeben.

Abschlussprüfungen per Videokonferenz bzw. in Hybridmodus

Beachten Sie bitte die Kriterien für Abschlussprüfungen via Videokonferenz:

  • Alle Beteiligten müssen einverstanden sein
  • wechselseitige Hörbarkeit und gegenseitige Sichtbarkeit (Gegenseitigkeit)
  • Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein (Authentizität)
  • die Datenübermittlung muss auf sicheren Kanälen ablaufen (Vertraulichkeit)
  • die Möglichkeit der Zuschaltung weiterer Personen (Zuhörer) muss gegeben sein (Teilnahmemöglichkeit)
  • ein gleicher Wissenstand der Teilnehmer der Sitzung muss gewährleistet sein (Informationsstand)

Präsenzprüfungen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Präsenzprüfungen kein Laptop zur Verfügung gestellt wird.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die F.A.Q.(PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster über die Anrechnung von Prüfungen hinweisen.


Im Sinne der Qualitätssicherung ist es nunmehr verpflichtend bereits beim Einreichen (mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin) die hartgebundene Diplomarbeit beziehungsweise die beiden hartgebundenen Dissertationen mitzubringen. Die elektronische Version der eingereichten Arbeit muss bereits durch die Betreuung im TISS hochgeladen sein.

Das Gutachten (Masterprüfung) beziehungsweise die beiden Gutachten (Rigorosum) müssen spätestens eine Woche vor dem geplanten Prüfungstermin im Dekanat einlangen, andernfalls muss der Termin für die Prüfung entsprechend verschoben werden.

Aufgrund der Verordnung über statistische Erhebungen (BGBl. II Nr. 290) ersuchen wir Sie auf diesem Wege das elektronische Formular auf folgender Seite auszufüllen: https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/#/questionnaire, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Bitte drucken Sie nach Abschluss der Erhebung die online erhältliche UHStat2-Bestätigung aus und geben Sie diese beim Einreichen Ihres Studienabschlusses am Dekanat ab.

Falls Sie an dieser Erhebung nicht teilnehmen möchten, ersuchen wir Sie darum, ersatzweise eine kurze schriftliche Begründung beim Einreichen Ihres Studienabschlusses am Dekanat abzugeben.

Nächste Termine:

  • 21.01.2025 um 10:00 Uhr (Karlsplatz 13, Kuppelsaal TU Wien)
  • 12.06.2025 um 10:00 Uhr (Karlsplatz 13, Kuppelsaal TU Wien)

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Amy Tindl (amy.tindl@tuwien.ac.at).

Diese werden von der Abteilung für Datenschutz und Dokumentenmanagement der TU Wien organisiert.

Tipp:

Zur Vereinfachung empfiehlt es sich für Einreichungen von Diplomprüfung/Rigorosum innerhalb der Öffnungszeiten und nach Terminvereinbarung PERSÖNLICH im Studienbetrieb zu erscheinen um Unklarheiten vor Ort zu klären. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Linda Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at) oder Amy Tindl (amy.tindl@tuwien.ac.at).

 

Info Einreichung Dokumente:

Studienabschlüsse werden online über TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster abgewickelt.

Bitte bringen Sie 8 Wochen (Doktoratsstudium) bzw. 4 Wochen (Masterstudium) vor der geplanten Abschlussprüfung ALLE Dokumente persönlich vorbei bzw. senden Sie die für die Einreichung notwendigen Dokumente in EINER E-Mail an:

Amy Tindl (amy.tindl@tuwien.ac.at): Bachelorabschlüsse

Linda Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at): Masterabschlüsse, Doktorat.

Die hartgebundene Arbeit kann bei einer Online Einreichung nachgebracht werden, sofern diese im TISS ordnungsgemäß hochgeladen wurde.

 

Info Zeiten Terminfixierung:

Bitte fixieren Sie Termine für Diplomprüfungen bzw. Rigorosen MONTAG-DONNERSTAG, da der Studienbetrieb während dieser Tage besetzt ist.

Die Abschlussprüfung (Diplomprüfung bzw. Rigorosum) findet in Präsenz, hybrid oder via Videokonferenz statt.

 

Info Verwendung offizielle TU Wien E-Mailadresse:

Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können ausschließlich E-Mails von Studierenden der TU Wien beantwortet werden, wenn diese von der offiziellen TU Wien E-Mailadresse (eMatrikelnummer@tuwien.ac.at) geschickt werden.