Das Thema der Dissertation sowie die Lehrveranstaltungen, welche im Rahmen der wissenschaftlichen Vertiefung absolviert werden, muss vor Beginn der Arbeit beim Studiendekan schriftlich angemeldet werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular für die Dissertationsvereinbarung (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Gemeinsam mit der Dissertationsvereinbarung muss verbindlich eine Beschreibung der geplanten Arbeit (Abstrakt, ungefähr 250 Wörter) abgegeben werden, erst dann kann eine Genehmigung durch Studiendekan Prof. Gärtner erfolgen. Unabhängig davon muss das Thema (von der Betreuung) im TISS-Informationssystem, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster eingetragen werden.

Kumulative Dissertationen sind grundsätzlich zulässig, wir empfehlen Ihnen in diesem Fall jedenfalls Rücksprache mit Ihrer Betreuung zu halten, beachten Sie bitte auch die Richtlinien (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf den Code of Conduct (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien, welcher die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität festlegt, hinweisen.

Hinweis: Für elektronische Versionen ist die Angabe persönlicher Daten nicht verpflichtend. Die elektronische Version muss auch nicht unterschrieben werden.

Für das Doktoratsstudium relevante Formulare und für den Studienabschluss notwendige Unterlagen finden Sie unter dem Punkt "Formulare".

Die im Rahmen des Doktoratsstudiums zu absolvierenden Lehrveranstaltungen (wissenschaftliche Vertiefung) sind in Absprache mit der Betreuung auszuwählen und müssen vor der Absolvierung vom Studiendekan genehmigt werden.

Die wissenschaftliche Vertiefung wird auf dem Formular für die Dissertationsvereinbarung (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster angegeben.

Bitte beachten Sie die Richtlinie des Studiendekans (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster in Bezug auf die zu erbringenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS.

Wichtige Information

Die Richtlinie des Studiendekans (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde mit 15.11.2023 aktualisiert und ersetzt alle früheren Richtlinien!

Folgende wesentliche Änderung: ab jetzt werden die auf dem Zeugnis ausgewiesenen ECTS Punkte für Lehrveranstaltungen bei der Ermittlung der zu absolvierenden 18 ECTS berücksichtigt.

Der Benützungsausschluss wird zunächst für zwei Jahre ausgesprochen und kann auf Antrag einmalig für maximal drei weitere Jahre verlängert werden (Sperrfrist), wenn rechtzeitig vor Ablauf der ersten Sperrfrist ein diesbezüglicher Antrag beim Studienrechtlichen Organ gestellt wird und die Voraussetzungen gemäß § 86 Abs. 4 UG weiterhin erfüllt sind.

Gesperrte Arbeiten können in der Bibliothek in diesem Zeitraum nicht ausgeliehen und eingesehen werden (das gilt auch für den Abstrakt der Arbeit).

Bitte fixieren Sie den Prüfungstermin für Ihr Rigorosum Montag bis Donnerstag, da an diesen Tagen der Studienbetrieb besetzt ist.

Zur Vereinfachung empfiehlt es sich für Einreichungen für das Rigorosum persönlich am Dekanat zu erscheinen und vor Ort Unklarheiten zu klären.

Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung und für die persönliche Einreichung (oder senden alle Dokumente in einer E-Mail) 8 Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin an Linda Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at).

Sobald mit den Prüfer_innen ein Termin vereinbart wurde, ist das Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum (mit Angabe des Termins und Angabe der Prüfer und Gutachter) inkl. ALLER Einreichunterlagen 8 Wochen vor dem Termin an das Dekanat zu übermitteln. Für den Vorsitz des Rigorosums wird seitens des Dekanats Sorge getragen.

Falls auswärtige Prüfer und Gutachter bestellt werden, bitte das Formular (PDF), öffnet in einem neuen Fenster gleichzeitig mit dem Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum abzugeben bzw. an Linda Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at) übermitteln.

Gutachten

Die Gutachter_innen müssen 8 Wochen vor dem Prüfungstermin offiziell vom Dekanat mit der Beurteilung beauftragt werden.

Die Gutachten müssen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin im Dekanat einlangen, andernfalls muss der Termin für die Prüfung entsprechend verschoben werden.

Dokumente

  • Lebenslauf (eigenhändige Unterschrift)
  • Aktuelles Studienblatt
  • Reisepass (und gegebenenfalls Heiratsurkunde)
  • Abschlusszeugnis und Bescheid des Vorstudiums
  • gegebenenfalls Bescheid über die Zulassung zum Doktoratsstudium mit den Nachweisen der eventuell erteilten Auflagen
  • 2 Exemplare der hartgebundenen Dissertationen (mit eigenhändiger Unterschrift auf der ersten Seite der Dissertation)
  • Merkblatt für Verfasser der Dissertation bzw. Antrag auf Benützungsbeschränkung
  • Kopie der ersten Seite der Dissertation (inklusive Unterschrift)
  • Kurzfassung (ungefähr 250 Wörter mit folgenden Angaben: Name des_der Kandidat_in, Name der Prüfer_innen, Titel der Dissertation)
  • Sammelausdruck der erforderlichen 18 ECTS der wissenschaftlichen Vertiefung
  • UHStat2-Bestätigung
  • Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum (PDF) - bitte angeben, ob die Prüfung in Präsenz oder hybrid stattfinden wird
  • Datenblatt Aufnahme als Prüfungskommissär (PDF) (falls zutreffend)

Bitte informieren Sie Ihre Betreuung vorab, dass die Dissertation vor dem Einreichen im TISS hochgeladen sein soll. Die beiden hartgebundenen Dissertationen können nachgebracht werden, MÜSSEN aber spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin abgegeben werden!

Für das Rigorosum via Videokonferenz müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Alle Beteiligten müssen einverstanden sein
  • wechselseitige Hörbarkeit und gegenseitige Sichtbarkeit (Gegenseitigkeit)
  • Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein (Authentizität)
  • die Datenübermittlung muss auf sicheren Kanälen ablaufen (Vertraulichkeit)
  • die Möglichkeit der Zuschaltung weiterer Personen (Zuhörer) muss gegeben sein (Teilnahmemöglichkeit)
  • ein gleicher Wissenstand der Teilnehmer der Sitzung muss gewährleistet sein (Informationsstand)

Für die Prüfung ist ein Computer mit Mikrophon, Lautsprecher (vorzugsweise Headset) und einer Webcam, ein Tablet oder ein Smartphone erforderlich.

Abschlussdokumente

Diese können nach der Prüfung ungefähr 2 Wochen (gesonderte Verständigung wird ausgeschickt) zu den Öffnungszeiten am Dekanat abgeholt werden.

Fragen zum Abschluss des Doktoratsstudiums?

TCH Doktoratsstudium Abschluss