Vor der Antragstellung präsentieren die Habilitationswerber_innen ihr Vorhaben vor der Fakultät im Rahmen eines Vorstellungsvortrags (§2 Richtlinien für Habilitationsverfahren).

Um Habilitation wird über das Dekanat beim Rektorat angesucht.

Das Habilitationsverfahren ist im § 103 des UG 2002, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (3. Teil, 5. Abschnitt, Seite 119) und im Satzungsteil Richtlinien für das Habilitationsverfahren (PDF), öffnet in einem neuen Fenster geregelt.

Der Fakultätsrat hat einen Leitfaden für Habilitationswerber_innen (PDF), öffnet in einem neuen Fenster beschlossen, welcher als informelle Richtlinie zu verstehen ist.

Beachten Sie bitte die Richtlinien für Befangenheiten der Habilitationsverfahren (PDF), öffnet in einem neuen Fenster (2. Teil).

Die Einreichung erfolgt am Dekanat - mitzubringen sind:

  • Ansuchen um Habilitation (Brief an das Rektorat) - das Ansuchen muss das Fach, für welches die Habilitation angestrebt wird, enthalten und die zuständige Fakultät
  • Lebenslauf (inklusive Publikationsliste und Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit und Lehrtätigkeit)
  • Habilitationsschrift (5 Exemplare, davon 3 Hardcover)
  • zusätzliche Publikationen (5 Exemplare, davon 3 Hardcover)
  • Erklärung über den Eigenanteil an der Habilitationsschrift und den zusätzlichen Publikationen (sofern der Antragsteller nicht der Alleinautor ist)
  • Nachweis über den Abschluss eines Doktoratsstudiums oder einer gleichzuhaltenden wissenschaftlichen Qualifikation
  • Drei Themenvorschläge für die Probevorlesung