Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen können anerkannt werden, wenn diese an einer staatlich anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung absolviert wurden und keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

Detaillierte Informationen: 

§ 78 UG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Anerkennungsverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Voraussetzung für eine Anerkennung ist die Zulassung zu einem ordentlichen Studium. Vor Beginn des Studiums können keine Auskünfte über voraussichtliche Anerkennungen erteilt werden.

Für positiv beurteilte Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die an der TU Wien absolviert wurden, muss kein Antrag auf Anerkennung gestellt werden, wenn Titel, Typ, Anzahl der ECTS-Anrechnungspunkte den jeweiligen Curricula zugeordnet ist bzw. war, oder im Prüfungsfach „Freie Wahlfächer und Transferable Skills“ oder für den curricularen Teil des Doktoratsstudiums verwendet werden soll.

Hinweis: Diese Prüfungen bleiben immer unter dem Studium gespeichert, unter dem diese Prüfung(en) absolviert wurden!

Ausnahme: Sind die oben genannten angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt, und fallen die Prüfungen/Lehrveranstaltungen auch nicht in den Anwendungsbereich von Übergangsbestimmungen, so ist vom_von der Studierenden ein Antrag auf Anerkennung gemäß § 78 UG zu stellen.

Anerkennungen von Prüfungen für die Studienrichtungen Bau- und Umweltingenieurwesen, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Technische Chemie und Verfahrenstechnik können nur elektronisch über das Anrechnungsportal Jira, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gestellt werden!
Bei der Anerkennungsanfrage sind unbedingt die Zeugnisse und die Lehrveranstaltungsbeschreibungen der absolvierten Prüfungen/Lehrveranstaltungen als Beilage hochzuladen.

Eine Anleitung zum Ausfüllen der Anerkennungsanfragen siehe Nachschlagverzeichnis für Anerkennungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Für alle anderen Studien sind folgende Schritte für eine Anerkennung von Prüfungen/Lehrveranstaltungen notwendig:

  1. Sie besprechen mit der zuständigen Studiendekanin/dem zuständigen Studiendekan (oder Vizestudiendekanin/Vizestudiendekan), ob eine Anerkennung der Prüfungen/Lehrveranstaltungen möglich ist.
  2. Sie füllen das Formular Antrag auf Anerkennung von Prüfungen aus. Bitte achten Sie darauf, dass der LVA-Titel mit der LVA-Nummer übereinstimmt, sonst kann diese Prüfung im System nicht eingetragen werden.
  3. Die zuständige Studiendekanin/Der zuständige Studiendekan (oder Vizestudiendekanin/Vizestudiendekan) bestätigt diesen Antrag mit Unterschrift. Wenn der Antrag nicht direkt vom Dekanat an die Studienabteilung weitergeleitet wird, ist der Antrag von Ihnen an die Studienabteilung weiterzuleiten.
  4. Wenn der Antrag auf Anerkennung in der Studienabteilung eintrifft, nimmt die weitere Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen in Anspruch.
  5. Danach trägt die Studienabteilung die anerkannten Prüfungen/Lehrveranstaltungen in TISS ein (s. Was kann in TISS eingetragen werden?) und versendet den Bescheid per Post. Der Bescheid ist aufzuheben und beim Studienabschluss im Dekanat der zuständigen Fakultät einzureichen.

Im System können LVA-Nummern/Freie Wahlfächer/Transferable Skills eingetragen werden.

Alle anderen anerkannten Prüfungen ohne Angabe der LVA-Nummer, wie z.B. Module, gebundenes Wahlfach, LVA-Titel ohne LVA-Nummer, „Differenz“, „Entwerfen“, usw. können nicht eingetragen werden.

Nein.

Positiv beurteilte Prüfungen/Lehrveranstaltungen, die während einer aufrechten Zulassung zum Studium der TU Wien im Rahmen einer Mitbelegung an einer anderen Universität absolviert worden sind, können ausschließlich als freie Wahlfächer und Transferable Skills verwendet werden, sofern keine Genehmigung des_der zuständigen Studiendekan_in gemäß § 63 Abs. 9 Z 2 UG vorliegt.

Das Zeugnis ist beim Studienabschluss im Dekanat der Fakultät einzureichen.

Es ist kein Antrag auf Anerkennung nach § 78 UG notwendig!