Studienkennzahl

UE 066 558 - Masterstudium Quantum Information Science and Technology

Studiendauer

4 Semester

Umfang

120 ECTS

Sprache

Englisch

Abschluss

 Master of Science (MSc)

Curriculum

Studieninhalte

Das Masterstudium Quantum Information Science and Technology ist interdisziplinär ausgerichtet, um ein ganzheitliches Verständnis für die Quanteninformationstechnologie zu vermitteln und darauf aufbauend dessen Entwicklung durch innovative Ansätze voranzutreiben. Die Studierenden erwerben die erforderlichen Grundkenntnisse in den Bereichen

  • Quantum Physics
  • Quantum Technology and Devices
  • Quantum Information and Computing

und haben im Anschluß die Möglichkeit einer Schwerpunktsetzung aus einem fakultätsübergreifenden Spezialisierungskatalog. Dies ermöglicht sowohl eine Angleichung des Ausbildungsniveaus als auch eine flexible Anpassung an die Interessen und Stärken der Studierenden.

Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Quantum Information Science and Technology setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Ein Studium kommt fachlich in Frage, wenn Grundkenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen aus den Bereichen lineare Algebra, Analysis, Statistik sowie Programmierung vermittelt werden. Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Bachelorstudien “Technische Physik”, “Elektrotechnik und Informationstechnik”, “Informatik”, “Technische Informatik” und “Technische Mathematik” an der Technischen Universität Wien. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.

Die Unterrichtssprache ist Englisch. Studienbewerber_innen, deren Erstsprache nicht Englisch ist, haben die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Die Form des Nachweises ist in einer Verordnung des Rektorats festgelegt.