Ablauf eines Personalverfahrens unter AKG-Einbindung

Hier wird der Ablauf eines Personalverfahrens skizziert. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist innerhalb des Verfahrens mehrmals verpflichtend einzubinden.

to do:

Sie müssen dem zuständigen AKG-Mitglied Ihres Fachbereichs (siehe Kontakt, öffnet in einem neuen Fenster) spätestens 14 Tage vor Veröffentlichung den Ausschreibungstext vorlegen, damit er auf Korrektheit geprüft werden kann (siehe Vorschrift).

Dahinterliegende Vorschrift:

Ausschreibungspflicht besteht für alle Stellen an der TU Wien. Ausnahmen bestehen nur für Lehrbeauftragte und befristete Drittmittelstellen (siehe UG 2002 § 107, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Abs. 1 und 2).
Der Text darf keine direkten oder indirekten Diskriminierungen enthalten und wird nach Bestätigung durch das zuständige Arbeitskreismitglied, öffnet in einem neuen Fenster (6 Werktage Bearbeitungsfrist!) zumindest im Mitteilungsblatt der TU Wien veröffentlicht.

Grundsätze zur diskriminierungsfreien Textgestaltung:

  1. Der Text muss ein richtiges Maß an Genauigkeit aufweisen (nicht zu sehr spezifisch und nicht zu allgemein).
  2. Der Text muss nach den Grundsätzen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierungsfrei sein.
  3. Geschlechtergerechte Textgestaltung kann durch Neutralformen oder doppeltgeschlechtliche Schreibweise erreicht werden. -> Genaueres unter sprachliche Gleichbehandlung.

to do:

Ab der Veröffentlichung der Ausschreibung sind geeignete Bewerberinnen aktiv anzusprechen. Nach den Richtlinien für Ausschreibungen an der TU Wien sowie der aktuellen Richtlinie des AKG "Richtlinie des AKG zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster" sind je nach Stellentyp unterschiedliche Schritte zum Ansprechen von Bewerberinnen zu setzen. Diese sind im jeweiligen Formblatt des AKG (unter Formulare) zum Entfall der zweiten Ausschreibung aufzulisten. Die Suche nach Bewerberinnen ist entsprechend den Vorschriften zu belegen.

Mögliche Anlaufstellen, die Ihnen bei der Suche nach qualifizierten Bewerberinnen helfen können, sind unter Hilfe bereitgestellt.

Wichtig: Wenn sich bis zum Schluss der Bewerbungsfrist keine Bewerberinnen gefunden haben, sind sie zusammen mit den Belegen (Mailkopien etc.) dem AKG-Mitglied zu übermitteln.

 

Dahinterliegende Vorschrift:

Die ausschreibenden Stellen sind verpflichtet, aktiv nach geeigneten Bewerberinnen zu suchen, und diese Suche nach geeigneten Bewerberinnen zu belegen (s. "Richtlinie zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster").

„Sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist keine Bewerbungen von ausreichend qualifizierten Frauen eingelangt und wurden keine Bemühungen zur Motivierung von Bewerberinnen gesetzt, ist die Stelle vor Beginn des Auswahlverfahrens nochmals auszuschreiben und das Bemühen um Bewerberinnen nachzuholen. Erhebt der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in seiner Stellungnahme keinen begründeten Einwand, kann die Wiederholung der Ausschreibung entfallen. Langen auf Grund der neuerlichen Ausschreibung wiederum keine Bewerbungen von Frauen ein, ist das Auswahlverfahren durchzuführen“ (Frauenförderungsplan, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster § 29 Abs 3).

Wenn an anderen Universitäten oder in internationalen Foren nach geeigneten Bewerberinnen gesucht wird, darf der Ausschreibungstext nicht gekürzt werden. Wird die Ausschreibung in eine Fremdsprache übersetzt, so muss das deutschsprachige Original mitgeschickt bzw. verlinkt werden. 

to do:

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist muss eine Liste aller Bewerbungen und alle Bewerbungsunterlagen dem zuständigen AKG-Mitglied übermittelt werden. Alle Bewerberinnen, die dem Ausschreibungstext entsprechen, sind einzuladen.

Zu den Bewerbungsgesprächen muss das AKG-Mitglied zeitgerecht eingeladen werden: mind. 6 Werktage vor dem Termin!

Dahinterliegende Vorschriften:

Zu Auswahlgesprächen sind jedenfalls alle Bewerberinnen einzuladen, die dem Ausschreibungstext entsprechen (vgl. § 30 Abs 2 Frauenförderungsplan, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien), die Liste der Eingeladenen sowie die Termine der Aufnahme- bzw.  Bewerbungsgespräche sind dem zuständigen Arbeitskreismitglied , öffnet in einem neuen Fensterzeitgerecht (=6 Werktage vorher) zu übermitteln. Der AKG hat das Recht, an den Auswahlgesprächen teilzunehmen.
Bei Aufnahmegesprächen (Bewerbungsgesprächen) sind sachliche und diskriminierungsfreie Kriterien, Verhaltensweisen und Fragestellungen anzuwenden (vgl. § 31 Abs 1 und 3 des Frauenförderungsplans, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien).
Finden andere Formen der Personalauswahl statt, ist das Arbeitskreismitglied entsprechend zeitgerecht einzubinden. 

to do:

Die Datenblätter müssen vollständig ausgefüllt und u.a. dem AKG-Mitglied zur Unterschrift vorgelegt werden.

  • Datenblätter der Personalabteilung: zuerst einloggen -> Intern -> Personalwesen -> Formulare: Link

Bei Entfall der Wiederholung der Ausschreibung:  siehe "Richtlinie des AKG zum Entfall der Wiederholung der Ausschreibung" unter Richtlinien samt Formblätter je Personalkategorie unter Formulare

 

Dahinterliegende Vorschrift:

Wenn bei gleicher Qualifikation die Auswahlentscheidung zwischen einer Bewerberin und einem Bewerber ansteht, sind die Regelungen der Geschlechtergleichstellung anzuwenden (siehe § 11 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bzw. § 34 Abs 1 Frauenförderungsplan der TU Wien, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster).
Der danach erstellte Besetzungsvorschlag muss vom Arbeitskreis für  Gleichbehandlungsfragen vor Dienstantritt der /des neuen Beschäftigten bestätigt werden (durch das zuständige Arbeitskreismitglied). Andernfalls ist der Arbeitsvertrag ungültig und es drohen der TU Wien kostenintensive Schadenersatzansprüche sowie Rufschaden.

Hilfestellungen:

Orientierungshilfe des Vizerektorats für Personal

Detaillierte Informationen über Ausschreibungsprozesse und die Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen finden Sie im Intranet-Bereich des FB Bewerbungsmanagement., öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Um geeignete Bewerberinnen zu finden, können folgende Informationsquellen genutzt werden oder um die Weiterverbreitung der Bewerbungsaufforderung ersucht werden:

Nur Stellen zur Unterstützung des Studienabschlusses: http://drarbeit.de/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Stellenmarkt der Gesellschaft Deutscher Chemiker (nur für Chemie und Chemische Wissenschaften - Inserate sind für Universitäten kostenfrei)

https://www.gdch.de/ausbildung-karriere/stellenmarkt.html, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

  Sonstige:

Hablilitierten-Datenbanken

Spezifische Berufsverbände/Vereinigungen von Technikerinnen u. Naturwissenschafterinnen