Richtlinie zum Entfall der Wiederholung einer Ausschreibung

Ab 04.07.2024 gilt die neue Richtlinie zum Entfall der Wiederholung einer Ausschreibung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, inklusive der neuen Formblätter zum Nachweis der Bemühung um geeignete Bewerberinnen:

Juristische Regelungen der TU, die vom AKG ausformuliert worden sind und durch den Senat beschlossen wurden:

Orientierungsmaterialien des AKG als Hilfestellung für Regelungswerke: