Aufnahmeverfahren

50%-Frauenquote in Kollegialorganen:

50%-Frauenquote in den Wahllisten zur Senatswahl:

Es gilt:

  1. die 50% Frauenquote als Erfordernis der Gültigkeit bzw. eine nachvollziehbare Begründung bei Unterschreiten der Quoten
  2. die abwechselnde Reihung von männlichen und weiblichen Personen auf der Wahlliste ("Reißverschlussprinzip")

Für einen rechtlichen Überblick: Rechtsgrundlagen betreffend Formulare Fakultätsratswahl, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

50%-Frauenquote in der Fakultätsratswahl:

Hintergrund: Rechtsgrundlagen, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster