Es ist jedenfalls ein schriftlicher Antrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auf Zulassung zu stellen, der per Post zu übermitteln ist. Bitte prüfen Sie, ob für Sie infolge bestehender Gleichwertigkeit, die Antragstellung entfallen kann.

Von ausländischen Studienwerber_innen sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Angabe einer gültigen Email-Adresse am Antragsformular
  • Nachweis der Reifeprüfung (Zeugnis, Diplom) in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
  • Nachweis der Deutschkenntnisse A2 bzw. C1 in beglaubigter Kopie
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

 

ACHTUNG: Mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten werden möglicherweise wegen oftmaliger Zollnachforderungen nicht entgegengenommen!

ACHTUNG!

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden. 

Bitte beachten Sie, dass aus administrativen Gründen maximal 2 Anträge auf Zulassung pro Person zulässig sind!

EU-Bürger_innen

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich, mit allen erforderlichen Dokumenten zu übermitteln. Für Anträge, die nicht bis Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Jänner (Sommersemester) samt allen notwendigen Dokumenten in der Studienabteilung eingetroffen sind, oder wenn Dokumente fehlen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht mehr gewährleistet werden. In diesem Fall wird der Antrag für eine Zulassung für das Folgesemester gewertet.

Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann in Folge der enorm hohen Anzahl von Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.

Drittstaatsangehörige (keine EU/EWR-Staatsangehörigen)

Sie unterliegen der besonderen Zulassungsfrist. Ihre Anträge müssen ausnahmslos vollständig

  • für das Wintersemester bis 15. Juli
  • für das Sommersemester bis 15. Jänner

in der Studienabteilung eingelangt sein. Sollten fehlende Unterlagen oder Beglaubigungen erst nach diesem Zeitraum nachgereicht werden, kann dieser Antrag erst für das nächstfolgende Semester gewertet werden.

Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann in Folge der enorm hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.