A2 Deutschkenntnisse bei Antragstellung

Wenn Deutsch nicht die Erst- oder Muttersprache ist bzw. Teil der Reifeprüfung war, sind bei der Antragstellung auf Zulassung Deutschkenntnisse zumindest auf dem Niveau A2 GERS nachzuweisen!

Folgende Zeugnisse werden als Nachweis akzeptiert:

  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat A2
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2
  • telc Deutsch A2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
  • Sprachenzentrum der Universität Wien - Prüfung auf dem Niveau A2/2
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2)

Das Zeugnis darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum). Ohne A2-Zeugnis ist eine Antragstellung daher nicht möglich!

Aufnahmeverfahren in Bachelorstudien

Seit dem Wintersemester 2019/2020 gibt es flächendeckend für alle Bachelorstudien an der TU Wien entweder Aufnahmeverfahren (Informatik, Architektur, Raumplanung) - in diesen Studien stehen begrenzte Plätze zur Verfügung - oder eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (VoR-Phase) zur Selbstorientierung (nicht beschränkend). Beide sind vor der Zulassung und vor der persönlichen Einschreibung an der TU Wien zu absolvieren!

Informationen zu den Aufnahmeverfahren und der VoR-Phase finden Sie bei der Beschreibung des Studienangebots.

ACHTUNG!

Mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten werden wegen oftmaliger Zollnachforderungen nur dann entgegengenommen, wenn auf der Sendung (etwa durch den Vermerk "Kein Zoll") eindeutig ersichtlich ist, dass keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten sind!