Die Unterrichtssprache an der TU Wien ist Deutsch. Um zu einem ordentlichen Studium zugelassen zu werden, ist es daher notwendig, dass Sie über Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERS) verfügen.

A2 Deutschkenntnisse bei Antragstellung

Wenn Deutsch nicht Teil der Reifeprüfung war, sind bei der Antragstellung auf Zulassung Deutschkenntnisse zumindest auf dem Niveau A2 GERS nachzuweisen!

Folgende Zeugnisse werden als Nachweis akzeptiert:

  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat A2
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2
  • telc Deutsch A2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
  • Zertifikat eines Sprachenzentrums einer Universität innerhalb der EU/EWR - Prüfung auf dem Niveau A2/2
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2)

Das Zeugnis darf bei der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein (ab Prüfungsdatum). Ohne A2-Nachweis ist eine Antragstellung nicht möglich.

C1 Deutschkenntnisse für die Zulassung zum ordentlichen Studium

Für die Zulassung zu allen deutschsprachigen Bachelor- und Masterstudien sind Deutschkenntnisse auf Niveau C1 erforderlich.

Folgende Zeugnisse/Zertifikate werden bei Antragstellung akzeptiert:

Diese Nachweise sind unbegrenzt gültig:

  • Reifezeugnis eines deutschsprachigen Landes/Region (bspw. Deutschland, Südtirol, deutschsprachige Schweiz) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule.
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in einem deutschsprachigen Land/Region (bspw. Südtirol) mit Unterrichtssprache Deutsch.
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch (Niveau C1) im Rahmen eines Vorstudienlehrganges an einer österreichischen Universität.

Diese Zeugnisse werden akzeptiert, wenn sie ab Prüfungsdatum nicht älter als drei Jahren sind:

  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat C1 (bisher: C1 Oberstufe Deutsch)
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat C1
  • telc Deutsch "C1 Hochschule"
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II - C1
  • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
  • Zertifikat eines Sprachenzentrums einer Universität innerhalb der EU/EWR - Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2

Ältere Zertifikate stellen keinen ausreichenden Nachweis dar.

Weitere Informationen zur Deutschprüfung finden Sie unter dem Punkt Zusatz- und Ergänzungsprüfung.

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen in diesem Fall die Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch C1 vorgeschrieben. Die Ergänzungsprüfung Deutsch ist vor der Zulassung zum ordentlichen Studium abzulegen, also bevor Sie mit dem eigentlichen Studium an der TU Wien beginnen.

Sie haben dafür die Möglichkeit, sich die erforderlichen Deutschkenntnisse in den Deutschkursen des Universitätslehrganges "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) anzueignen und legen dann dort auch die Ergänzungsprüfung Deutsch C1 ab. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche/r Studierende/r zum VWU zugelassen.

Sobald Sie als außerordentliche/r Studierende/r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung Deutsch C1 an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.

Nach der Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert!

Es ist daher nicht möglich, als außerordentliche/r Studierender des Vorstudienlehrganges die Deutschprüfung bei einer anderen Institution (zB. ÖSD-Zeugnis) abzulegen.  Diese Zeugnisse werden von der TU Wien nicht akzeptiert und können auch (infolge der fremdenrechtlichen Bestimmungen) zum Verlust ihres Aufenthaltstitels Studierender führen!

Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

In diesem Fall ist eine Zulassung an der TU Wien nicht möglich. Eine Antragstellung hat erst Sinn, wenn Sie eines der oben genannten A2-Zeugnisse vorlegen können.

In diesem Fall ist eine Zulassung an der TU Wien nicht möglich. Eine Antragstellung hat erst Sinn, wenn Sie eines der oben genannten A2-Zeugnisse vorlegen können.

In diesem Fall können Sie unter Bezahlung der Prüfungsgebühr am VWU (ohne vorherigen Kursbesuch) eine C1-Prüfung absolvieren. Mit dem dann erhaltenen Zeugnis werden Sie für das ordentliche Studium eingeschrieben.

Nein. In diesem Fall ist einen Nachweis für die Kenntnis der englischen Sprache auf zumindest dem Niveau B2 GERS notwendig.

Das ist nur dann notwendig, wenn Deutschkenntnisse für den Studienfortgang erforderlich sind, weil die allenfalls erteilten Auflagen und zu absolvierenden Prüfungen/Vertiefungen samt Rigorosum in Deutsch abgelegt werden sowie die Dissertation Deutsch verfasst, betreut und beurteilt wird.