Finanzielle Unterstützung für Studierende
Welche Beihilfen und Stipendien gibt es für Studierende der TU Wien?
Diese Website gibt einen Überblick zu vorhandenen finanziellen Unterstützungen.
Mit der Studienbeihilfe sollen sozial förderungswürdige Studierende von der bundesstaatlichen Studienförderung unterstützt werden.
Die Einreichfrist für Anträge auf Studienbeihilfe läuft im Wintersemester für gewöhnlich zwischen September und Dezember und im Sommersemester zwischen Februar und Mai. Bitte hierzu die aktuellen Fristen von der Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnehmen.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- auf der Website zur Studienbeihilfe
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Studierende die eine Studienbeihilfe beziehen haben die Möglichkeit auf weitere Förderungen und Zuschüsse. Details sind auf der entsprechenden Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.
Mit den Selbsterhaltsstipendien sollen Studierende, die sich mindestens vier Jahre "selbst erhalten" haben, von der bundesstaatlichen Studienförderung unterstützt werden.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- auf der Website der Studienbeihilfenbehörde
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Förderungen für Studierende die aus dem Ausland an die TU Wien für ein Studium kommen sind auf der Website GRANTS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster des OeAD's zu finden.
Leistungsstipendien dienen der Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Das Stipendium kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben. Die Ausschreibung erfolgt üblicherweise am Ende eines Studienjahres. Beurteilt wird die gesamte Leistung in einem Studium innerhalb des betreffenden Studienjahres.
Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien (Diplomarbeiten und Dissertationen) und werden zweimal im Jahr ausgeschrieben.
Aktuelle Fristen können von der TU Website der Studienabteilung entnommen werden!
Weitere Informationen, Voraussetzungen, Antragsstellung und Formulare in den entsprechenden Dekanaten:
- Fakultät für Architektur und Raumplanung:
auf der Website - Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwesen:
auf der Website - Fakultät für Maschinenwesen und Betriebswissenschaften:
auf der Website - Fakultät für Technische Chemie:
auf der Website - Fakultät für Mathematik und Geoinformation sowie Fakultät für Physik:
auf der Website - Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik:
auf der Website - Fakultät für Informatik:
auf der Website
Von der Technischen Universität Wien werden Stiftungsstipendien an Studierende mit sozialer Bedürftigkeit vergeben. Der vollständige Antrag ist für gewöhnlich im Februar per E-Mail an stiftungs-stipendium@tuwien.ac.at zu senden.
Aktuelle Fristen können von der TU Website der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster entnommen werden!
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- per E-Mail: stiftungs-stipendium@tuwien.ac.at
- telefonisch: +431 588 01 41061
The Helmut Veith Stipend is for female students in the field of computer science (CS) who (plan to) pursue one of the Master‘s programme in Computer Science at TU Wien taught in English and who have (or have the interest to develop) a solid mathematical and technical background in at least one of the areas in which Austrian scientist Helmut Veith worked, are invited to apply in November for the annually awarded Helmut Veith Stipend.
Further information, current dates, requirements and the application process:
- on the TU Website
- on the Helmut Veith Stipend Website
- via e-mail: anna.prianichnikova@tuwien.ac.at
Die Studienabschluss-Stipendien sind für studienbeitragspflichtige, ordentliche prüfungsaktive Studierende im Bachelor- und Masterstudium.
Der Antrag auf Gewährung eines Studienabschlusstipendiums kann einmal pro Studienjahr für ein Studium eingebracht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Dokumenten zwischen Oktober und November per E-Mail an abschluss-stipendium@tuwien.ac.at zu übermitteln. Bitte die aktuellen Fristen von der entsprechenden TU Website der Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster entnehmen.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- im Antragsformular
- per E-Mail: abschluss-stipendium@tuwien.ac.at
Die Studienabschluss-Stipendien von der bundesstaatlichen Studienförderung, ist für Studierende, die ihr Studienziel fast erreicht haben und vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums mindestens 36 Monate erwerbstätig waren, vorgesehen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- auf der Website der Studienbeihilfenbehörde
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Fonds der österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH)
Die Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bieten für alle Studierenden, die sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Einreichung des Antrags ist jederzeit möglich.
Es gibt folgende Fonds:
Der Sozialfonds ist der am meisten ausbezahlte Fonds. Dafür müssen die allgemeinen Voraussetzungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erfüllt werden.
Der Kinderfonds unterstützt bei unerwarteten Kosten für das eigene Kind (Therapie, Kindermöbel etc.) oder während der Schwangerschaft, die nicht leistbar sind. (Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kindergarten etc.) Detaillierte Informationen hierzu sind auf der ÖH Website "Studieren mit Kind", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu finden.
Ein Wohnfonds soll Studierende, die länger als 3 Monate in deren Wohnung leben und sich die Miete oder Energiekosten nicht leisten können, unterstützen.
Bei Konflikten mit Eltern in Bezug auf Unterhaltsansprüche, kann eine außergerichtliche Mediation durchgeführt werden. Für die dabei entstehenden Kosten kann ein Antrag beim ÖH Mediationsfonds für die ersten drei Mediationsstunden gestellt werden.
Für Kosten aus einer aktuellen oder notwendigen zukünftigen Psychotherapie kann ein Antrag beim Psychotherapiefonds gestellt werden.
Für Studierende die aufgrund ihrer Einschränkung einen Mehraufwand im Studium haben, gibt es den Fonds für Studierende mit Behinderung.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung:
- auf der ÖH Website
- in der HTU Sozialbroschüre
- auf der HTU Sozialreferat Website
- per E-Mail an das HTU Sozialreferat: sozial@htu.at
- telefonisch: +43 1 58801 49501
Studieren im Ausland
Studienbeihilfenbezieher_innen, die im Rahmen des geförderten Studiums ein (oder auch mehrere) Auslandssemester absolvieren, können zusätzlich zur Inlandsbeihilfe eine Beihilfe für ein Auslandsstudium bekommen.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung von der Stipendienstelle:
- auf der Website der Studienbeihilfenbehörde
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland betriebenes Studium besteht die Möglichkeit, ein Mobilitätsstipendium zu bekommen.
Weitere Informationen, Voraussetzungen und Antragsstellung von der Studienbeihilfenbehörde:
- auf der Website der Studienbeihilfenbehörde
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Finanzielle Förderungen für Studierende mit Behinderungen
Alle Studierenden haben bis zum 24. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe. Studierende mit Behinderungen und andere Studierendengruppen (z.B. Studierende nach Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes, Studierende mit Kind, schwangere Studentinnen) haben nun bis zum 25. Geburtstag Anspruch auf Familienbeihilfe.
Die erhöhte Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Ein Nachweis der Behinderung muss vorgelegt werden (Behindertenpass, Feststellungsbescheid, amtsärztliches Zeugnis). Wird für ein Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird ein Teil des erhöhten Betrages auf das Pflegegeld angerechnet.
Studienbeihilfe ist eine staatliche Form der finanziellen Unterstützung für Studierende. Um die Studienbeihilfe in Anspruch nehmen zu können, darf das Einkommen der Eltern, des/r Studierenden selbst oder des Ehepartners/der Ehepartnerin eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Außerdem ist für den Bezug der Studienbeihilfe ein günstiger Studienerfolg vorzuweisen.
Günstiger Studienerfolg: Nach den ersten beiden Semestern ist der Nachweis von positiv abgelegten Prüfungen im Ausmaß von zumindest 14 Semesterwochenstunden (SWS) oder 30 ECTS-Punkten (abhängig vom jeweiligen Hochschultyp) vorzuweisen. Für Studierende mit Behinderung erhöht sich die Altersgrenze, bis zu der man bei Beginn des Studiums Studienbeihilfe beantragen kann, generell von 30 auf 35 Jahre.
Studierende mit Behinderung erhalten als Nachteilsausgleich aufgrund der Behinderung zusätzliche Unterstützung durch staatliche Maßnahmen, die über die allgemeine Studienförderung hinausreichen. Sie haben ein Recht auf eine längere Bezugsdauer des Stipendiums, wenn sie eine anerkannte Behinderungsform im Umfang von mindestens 50% haben,
a) um ein Semester für Studierende, die an bösartigen Tumoren, Leukämie, Morbus Hodgkin oder einer Cerebralparese leiden oder eine Beinprothese (Oberschenkel) benötigen, bzw.
b) um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Studierende sowie Studierende, die gehörlos oder hochgradig schwerhörig sind oder überwiegend einen Rollstuhl benutzen, ein Cochleaimplantat tragen, in Dialysebehandlung stehen oder an zystischer Fibrose leiden.
Der Nachweis der Behinderung kann über die erhöhte Familienbeihilfe erbracht werden, ebenso über den Bezug des Bundespflegegeldes oder über einen Nachweis im Sinne des Bundesbehinderteneinstellungsgesetzes.
Die Stipendienstellen in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz sind barrierefrei zugänglich. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch einen Termin mit Ihrer Stipendienstelle außerhalb der Parteienverkehrszeiten vereinbaren. Anträge können auch per Post, Fax oder auf elektronischem Weg gestellt werden.
Alle näheren Informationen zum Stipendium erfahren Sie unter:
http://www.stipendium.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at
Adresse: Stipendienstelle für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
1100 Wien, Gudrunstraße 179a / Ecke Karmarschgasse
Neben den allgemeinen staatlichen Förderungen für Studierende gibt es für Studierende mit Behinderung die Möglichkeit, spezielle Förderungen zu bekommen. Sie sind darauf ausgerichtet, den finanziellen Mehraufwand, der durch eine Behinderung entstehen kann (z.B. bei Bedarf an technischen Hilfsmitteln), etwas auszugleichen. Diese Förderungen sind zumeist “Kann‐Bestimmungen“, das heißt, dass Sie darauf keinen Rechtsanspruch haben. Dennoch sollten Sie sich nicht davon abhalten lassen, einen Antrag zu stellen, wenn Sie zur Zielgruppe gehören. Die möglichen Förderungen gestalten sich von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und werden von Fall zu Fall entscheiden. Wenn Sie aus den Bundesländern nach Wien kommen, um hier zu studieren, ist es ratsam, Ihren Antrag auf Ausbildungshilfe in Ihrem Heimatbundesland zu stellen.
Im Rahmen einer Schul‐ oder Berufsausbildung kann durch die Bundessozialämter eine arbeitsplatzbezogene Förderung gewährt werden – beispielsweise bei Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen und Dolmetscher, bei Bedarf an Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) oder wenn Sie einen Blindenführhund oder Partnerhund brauchen.
In Wien erfolgt dies durch den Fonds Soziales Wien (FSW, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).
Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie bei den Bundessozialämtern, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und beim FSW. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Studienhilfsmittel wie Braillezeilen, spezielle Software-Programme oder ähnliches können Sie bei der Landesregierung Ihres jeweiligen Bundeslandes beantragen. In Wien erfolgt die Beantragung beim Fonds Soziales Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Auch die Antragsformulare für die Förderung von Hilfsmitteln sind dort erhältlich. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung brauchen, kontaktieren Sie die Behindertenbeauftragte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Seit 1. Jänner 2010 gibt es die Möglichkeit fur Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, einen Antrag an den Sozialfonds der ÖH zu stellen. In diesem Rahmen können Zusatzkosten für das Studium beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ÖH.
Für weitere Fragen steht die ÖH gerne zur Verfügung.
Österreichische Hochschülerschaft, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
E-Mail an das Sozialreferat der ÖH: sozial@oeh.ac.at
Ansuchen an den Fonds für Studierende mit Behinderung (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster
Weitere Stipendien
Weitere Stipendien und Preise sind in den Mitteilungsblättern der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster enthalten. Folgende Schlagwörter können beim Suchen helfen: Stipendium, Stipendien, Preis, Preise
Aktuelle und weitere bundesstaatliche Studienförderungen können auf der Website der Studienbeihilfenbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster entnommen werden.
Kontaktaufnahme:
- in der Stipendienstelle Wien
- über das Kontaktformular
- telefonisch: +43 1 60173-0
Weitere Informationen sind im Sozialreferat, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der HTU zu finden.
- via E-Mail an: sozial@htu.at
- telefonisch: +43 1 58801 49511
- via E-Mail an die HTU: sekretariat@htu.at