Die Technische Universität Wien hat mit Wintersemester 2018/19 ein Studienabschluss-Stipendium für studienbeitragspflichtige, ordentliche prüfungsaktive Studierende im Bachelor- und Masterstudien eingerichtet. Das Antragsformular, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster für die Bewerbung finden Sie seitlich bei den Downloads.

Wichtige Infos

Antragsberechtigt sind:

  1. ordentliche_r Studierende_r im Bachelor- oder Masterstudium an der TU Wien, die
  2. berufstätig (ist das Nachgehen einer Arbeit, durch die eine Hinderung am Betreiben des Studiums als Vollzeitstudium eingetreten ist) und
  3. studienbeitragspflichtig (für das WS 2024/25 wurde der Studienbeitrag bereits entrichtet) sind und
  4. zu einer der folgenden Personengruppen zählen:
  • Österreichische Staatsbürger_innen,
  • EU- oder EWR-BürgerInnen (Norwegen, Island, Liechtenstein),
  • Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
  • Konventionsflüchtlinge (auch aus anderem EU-Staat),
  • Subsidiär Schutzberechtigte,
  • Drittstaatsangehörige, denen einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
    - "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
    - "Daueraufenthalt - EG" bzw. "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Aufenthaltsbewilligung für Österreich
    - "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
  • Studierende, auf welche die Personengruppenverordnung Anwendung findet (außer Studierende mit Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende")

Weitere Voraussetzung für die Zuerkennung:

  1. BRUTTO-Einkommen: im Kalenderjahr 2023 mindestens 8.014,56 Euro und höchstens 16.029,12 Euro (Leistungen der Sozialversicherungsträger, des Arbeitsmarktservices sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen bleiben bei der Einkommensermittlung unberücksichtigt).
  2. Studiendauer: im Antragssemester im Bachelorstudium nicht mehr als 12 Semester bzw. im Masterstudium nicht mehr als 8 Semester
  3. Studienleistungen:
  • 60 vH der im Studienplan vorgeschriebenen Studienleistungen wurden bereits erbracht. Im letzten Studienjahr (1.10. 2023 bis 30.9.2024) wurden mindestens 16 ECTS an im Studienplan vorgeschriebenen Pflicht- und/oder Wahllehrveranstaltungen erfolgreich absolviert

Antragsfrist

Der Antrag auf Gewährung eines Studienabschlusstipendiums kann einmal pro Studienjahr für ein Studium eingebracht werden. Der Antrag ist vollständig mit allen erforderlichen Dokumenten zwischen 1. Oktober und 30. November 2024 in der Studienabteilung ausschließlich elektronisch einzubringen. Die eingescannten Dokumente sind an abschluss-stipendium@tuwien.ac.at zu übermitteln.

ACHTUNG: fehlen Dokumente, gilt der Antrag als nicht eingebracht! Es erfolgt kein Verbesserungsauftrag. Der Antrag wird rückübermittelt und muss noch einmal innerhalb der Frist vollständig mit allen Dokumenten eingereicht werden. Unvollständige Anträge, oder Anträge die außerhalb der Frist eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.

Antrag

Was gehört in den Antrag:

  • Das Antragsformular 
  • Erforderliche Dokumente:
    • Bestätigung des zuständigen Dekanats: Die nachzuweisenden Studienleistungen sind durch eine Bestätigung des für Ihr Studium zuständigen Dekanats zu bestätigen. Die Bestätigung ist im Antragsformular bereits enthalten und ist nach Überprüfung durch das Dekanat zu unterzeichnen und zu stempeln.
    • Einkommensnachweis:
      • Bei steuerpflichtigem Einkommen: Einkommensteuerbescheid 2023
      • Bei nicht steuerpflichtigem Einkommen:
        • Unselbständige Tätigkeit: Arbeitsvertrag, Jahreslohnzettel 2023 und eidesstattliche Erklärung
        • Selbständige Tätigkeit: Werkvertrag/freier Dienstvertrag, alle Honorarnoten aus 2023 und eidesstattliche Erklärung bzw. Mitteilung des Arbeitgebers gemäß § 109a EstG für 2023
      • Landwirte: Einheitswertbescheid

Reihung

Die Anträge werden in der Studienabteilung nach Ablauf der Antragsfrist geprüft und gereiht.

Die Reihung erfolgt nach dem Prinzip „First come – first served“. Für die Reihung ist der Zeitpunkt des Einlangens des vollständigen Antrages ausschlaggebend. Unvollständige Anträge bleiben unberücksichtigt. Nach Genehmigung der Reihung durch das Rektorat werden die Antragsteller_innen unverzüglich von der Studienabteilung per Email informiert.

Auszahlung

Die Höhe des Studienabschluss-Stipendiums beträgt 3000 Euro pro Studienjahr pro Studierende_n. Es steht pro Studienjahr ein gedeckelter Betrag für die Stipendien zur Verfügung. Die Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der TUW durch das Rektorat.

Die Auszahlung erfolgt im Laufe des Studienjahres. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausbezahlung eines Studienabschluss-Stipendiums.