Fristen und Termine

Liebe Studierende, da uns immer wieder Anfragen zu den für Sie relevanten Fristen und Terminen erreichen, haben wir ebenjene für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.

Vorstudienleistungen und Anerkennungen

Anerkennungen von VORstudienleistungen (!) müssen innerhalb der ersten 2 Semester erfolgen. Während des Studiums erbrachte Leistungen, auch an anderen Universitäten/Hochschulen, können auch später/bei Studienabschluss anerkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie einerseits auf der Informationsseite der Studienabteilung bzw. in der Anerkennungsverordnung des Vizerektorats für Studium und Lehre. Der dazugehörige Link verlinkt nicht direkt auf die Anerkennungsverordnung sondern direkt auf die Seite wo die Verordnung veröffentlicht wird.

Masterstudium

Informationen zur Zulassung zu Masterstudien mit vorherigem Abschluss an einer anderen Universität finden Sie auf der Webseite der Studienabteilung. Erfahrungsgemäß dauert der Zulassungsprozess von anderen Universitäten kommend ca. 12 – 14 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei der Zulassung! Wenn Sie zum Beispiel im Oktober Ihr Masterstudium beginnen wollen, ist es ratsam, bereits bis Ende Juli alle Dokumente bei der Studienabteilung eingereicht zu haben.

Dies gilt nicht (!) für Studierende, die Ihr Bachelorstudium bereits an der TU Wien absolviert haben. Hier spricht man von einem sogenannten konsekutiven Studium. Hier kann die Zulassung für das (fachgleiche) Masterstudium ganzjährig formlos per E-Mail an studienabteilung@tuwien.ac.at durchgeführt werden. (Stand 17. August 2022)

Abschlussarbeiten Master:

Frist individuelle Termine - 3 Wochen vorher sind alle für den Abschluss notwendigen Dokumente am Dekanat abzugeben.

Die vorgegebene Einreichfrist für einen Sammeltermin ist strikt einzuhalten!

Die Meldung der Diplomarbeit ist spätestens 1 Monat nach Beginn der Arbeit vom/von dem/der Betreuer_in im TISS einzutragen! Kurz vor Abschluss des Studiums ist die Anlage der Diplomarbeit zu spät!

Weitere Informationen zum Abschluss eines Masterstudiums finden Sie unter Studienabschluss – Abschluss eines Masterstudiums.

Doktoratsstudium

Die Dissertationsvereinbarung inklusive Abstract sind spätestens 6 Monate nach Beginn des Doktoratsstudium abzugeben/zu melden (von Ihrem Betreuer)!

2 Monate / 8 Wochen vor Abschluss des Doktoratsstudiums - Übermittlung des finalen PDFs in digitaler Form zur Plagiatsprüfung an den Studiendekan und cc Sara Engel.

Das Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum sowie die notwendigen Einreichunterlagen müssen zu diesem Zeitpunkt auch an das Dekanat übermittelt werden.

Abgabe der 2 gebundenen Versionen ca. 1-2 Wochen vor dem Rigorosum.

Kommissionelle Prüfungen

Die Terminvereinbarung für eine kommissionelle Prüfung findet über das jeweilige Institut (Sekretariat) statt und sollte zeitnah zum Prüfungstermin erfolgen. Das dafür nötige Formular "Ansuchen um Kommissionelle Prüfung" finden Sie im Downloadbereich des Dekanats MWBW. Das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Kommissionelle Prüfung" senden Sie an das Dekanat per E-Mail an Frau Engel, Frau Grandits, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder Frau Wenczl, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, nachdem Sie sich am Institut zur Prüfung angemeldet haben.