Open Access und Urheberrecht
Als Unterzeichnerin der Berliner Erklärung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bekennt sich die TU Wien zu einem offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Im Sinne der Open-Access-Policy der TU Wien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde an der TU Wien Bibliothek ein breites Portfolio an Services und Infrastrukturen zur Umsetzung und Förderung von Open Access aufgebaut.
Open Access bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich: So verbleiben die Verwertungsrechte üblicherweise bei den Autor_innen, die Publikationen können schneller verbreitet werden und durch den Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster rechtssicher weiterverwendet werden - dadurch wird die interdisziplinäre und internationale Zusammenarbeit erleichtert. Auf wissenschaftlich fundierte Informationen kann weltweit kostenlos zugegriffen werden.
Möglichkeiten des Open-Access-Publizierens
Um unter Open-Access-Bedingungen zu publizieren, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der goldene Weg bezeichnet die Erstveröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschriften oder einem Open-Access-Buch. Der Zugang ist sofort bei Erscheinen weltweit offen und kostenfrei. Eine Übersicht über referierte Open-Access-Zeitschriften liefert das Directory of Open Access Journals (DOAJ), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Bei der Wahl eines Open-Access-Buchs eignet sich die Plattform Think Check Submit, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Oft fallen für die Veröffentlichung eine Publikationsgebühr an, die sogenannte "Article Processing Charge (APC)" oder „Book Processing Charge (BPC)“, die in der Regel von den Autor_innen beziehungsweise deren Institutionen getragen wird. An der TU Wien gibt es einen Publikationsfonds, aus dem Open-Access-Kosten für Zeitschriftenartikel übernommen werden.
Der grüne Weg bezeichnet die meist zeitversetzte, im Idealfall aber zeitgleiche Zweitveröffentlichung von Dokumenten - nach der Erstveröffentlichung als klassische Verlagspublikation - auf einem institutionellen oder disziplinären Repositorium. Da dies durch den_die Autor_in erfolgt, spricht man hier auch von Selbstarchivierung.
An der TU Wien steht Ihnen für die Zweitveröffentlichung reposiTUm, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Verfügung. Die Bereitschaft von Zeitschriftenherausgeber_innen und Verlagen, die Selbstarchivierung von Postprints oder Preprints zuzulassen, ist unterschiedlich. Einen Überblick darüber, was Verlage den Autor_innen gestatten, bieten die Verzeichnisse JISC Open Policy Finder, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und How Can I Share It, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Zweitveröffentlichungsrecht.
Eine Sonderform ist das Open-Access-Publizieren in klassischen Subskriptionszeitschriften. In diesem Fall muss eine Publikation "freigekauft" werden, damit sie im Internet frei zugänglich ist. Durch die doppelten Ausgaben (Open-Access-Publikationsgebühr und Lizenzgebühr) wird dieses Modell als problematisch angesehen. Um Mehrkosten zu vermeiden, handelt die TU Wien Bibliothek gemeinsam mit anderen österreichischen Bibliotheken Transformationsverträge mit Verlagen aus.
Was ist Plan S?
Im Rahmen von Plan S, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster verpflichten Fördergeber_innen ihre Fördernehmer_innen dazu, alle Projektergebnisse unter Open-Access-Bedingungen zu veröffentlichen. Einer der Kernpunkte ist dabei die Schaffung von mehr Transparenz im wissenschaftlichen Publikationswesen.
Die Regelungen gelten für Projekte, die ab 01.01.2021 beginnen. Das Journal Checker Tool, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster hilft Forschenden, Plan-S-konforme Zeitschriften zu identifizieren und wird von den Mitgliedern der cOAlition S, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gemeinsam betrieben. Der FWF hat die Prinzipien in seiner Open-Access-Richtlinie, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster umgesetzt.
Für Projekte im Rahmen von Plan S sichern sich Autor_innen das Recht auf Open Access für ihre Publikation mittels Rights Retention Strategy, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Mittels einer spezifischen Einfügung im Manuskript wird bereits bei Einreichung bei einer Zeitschrift sichergestellt, dass Autor_innen später eine CC-BY-Lizenz für ihr akzeptiertes Manuskript oder die publizierte Fassung vergeben dürfen. Die konkrete Formulierung dieser Einfügung legt die fördernde Institution fest.
Einen knappen Überblick zu den Vorgaben für Forschende bietet das Plan S & Rights Retention-Handout der Coalition S (PDF), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Urheberrecht und Lizenzen
Mit der Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen) können Autor_innen auf einfache Weise der Öffentlichkeit pauschale Nutzungsrechte für ihre Werke einräumen. Das Lizenz-Modell ist modular aufgebaut, die Bausteine können unterschiedlich kombiniert werden.
Die Basis der Creative-Commons-Lizenz ist immer der Baustein CC BY. CC steht für die Lizenz (Creative Commons), BY für die verpflichtende Zitierung der Urheber_innen. Darauf aufbauend können weitere Elemente angewendet werden:
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SA = share alike / Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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ND = no derivs / keine Bearbeitung
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NC = non commercial / nicht kommerziell
Wichtig ist, dass nur die zwei "offensten" Lizenzen (CC BY, CC BY-SA) der sogenannten Berliner Erklärung und damit den Grundgedanken eines möglichst offenen Zugangs zu wissenschaftlichem Wissen (Open Access) entsprechen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und ein Online-Tool zur Lizenzvergabe, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Nein. Mit einer CC-Lizenz vergeben Sie pauschale Nutzungsrechte (beispielsweise Lesen, Bearbeiten erlaubt) an die Allgemeinheit.
NC (Nachnutzung darf nicht kommerziell erfolgen) bringt Ihnen besonders dann einen Vorteil, wenn Sie das Werk selbst kommerziell nutzen wollen. Treten Sie die kommerzielle Nutzung jedoch an einen Verlag ab, kann das auch für Sie Einschränkungen bedeutet (beispielsweise beim Sharing über soziale Netzwerke wie Academia.edu oder ResearchGate). Liegen die kommerziellen Nutzungsrechte beim Verlag und gibt es keine Ausnahmeklausel im Vertrag, dürfen Sie ein Werk mit dem CC-Baustein NC nicht über kommerziellen Plattformen teilen.
Wählen Sie zunächst eine Lizenz mit dem Creative-Commons-Chooser, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Bei Online-Dokumenten betten Sie den HTML-Code des Ergebnisses des CC-Choosers ein. Bei Offline-Dokumenten wie PDFs binden Sie entweder ein Bild der CC-Lizenz mit Lizenz-URL ein oder Sie fügen einen textuelle Beschreibung wie "This is an open access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (CC BY), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster." ein. Im Creative-Commons-Wiki, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster finden Sie ansprechende Beispiele für die korrekte Auszeichnung von Werken mit Creative-Commons-Lizenzen.
Unter der Voraussetzung, dass Sie die Quelle korrekt zitieren, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, können Sie CC-BY-lizenzierte Inhalte weiterverwenden. Werke mit den CC-Bausteinen NC, ND und SA dürfen nur unter der Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben weiterverwendet werden. Verwenden Sie ein Werk widerrechtlich - indem beispielsweise nicht ausreichend auf die Quelle verwiesen wird - ist die Creative-Commons-Lizenz für diese Anwendung ungültig. In solchen Fällen können sich die Rechteinhaber_innen mit Ihnen in Verbindung setzen und um Berichtigung bitten. Erfolgt keine Korrektur, drohen rechtliche Konsequenzen.
Ja, auch für Daten eignet sich die CC-BY-Lizenz. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Zentrums für Forschungsdatenmanagement zu freien Lizenzen, öffnet in einem neuen Fenster.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Rechtsthemen rund um wissenschaftliches Publizieren: