Sofern keine Rechte Dritter, gesetzliche Verpflichtungen, Rektoratsbeschlüsse, Eigentumsvorschriften oder sonstige gerechtfertigte Interessen dem entgegenstehen, sind Forschungsdaten unter Beachtung der Rechte an geistigem Eigentum mit einer freien Lizenz zu versehen.

Diese Forderung wird auch von den Forschungsförderern unterstützt. Bitte beachten Sie, dass nur freie Lizenzen den Kriterien für Open Data entsprechen. Weitere Informationen zum Thema Lizenzen haben wir auf der Infoseite Lizenzen, öffnet in einem neuen Fenster für Sie zusammengestellt.

FAQ

Durch die Vergabe einer freien Lizenz ermöglichen Sie als Rechteinhaber anderen die Nutzung Ihrer Forschungsdaten. Freie Lizenzen erlauben sowohl das Kopieren, Verbreiten, Verwenden und Bearbeiten der Daten als auch deren Verwendung für kommerzielle Zwecke. Freie Lizenzen gelten weltweit und können im Nachhinein nicht in restriktivere Lizenzen umgewandelt werden.

 

Für Quellcodes bieten sich als freie Lizenz zum Beispiel die GNU General Public License (GPL, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) an.

Für Metadaten eignet sich die Verwendung der Creative Commons Public Domain Lizenz (CC0, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).

Für alle anderen Arten von Forschungsdaten empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz mit Namensnennung des Urhebers (CC BY, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).

 

Mit der Lizenz CC BY 4.0, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster darf der Nutzenden die Daten

  • teilen – d.h. das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten und
  • bearbeiten – d.h. das Material remixen, verändern und darauf aufbauen, und zwar für beliebige Zwecke, auch kommerziell.

 

Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange sich ein Nutzer an die Lizenzbedingungen hält. Die Nutzung erfolgt unter den Bedingungen, dass der Nutzende

  • angemessene Urheber- und Rechteangaben macht (Namensnennung),
  • einen Link zur Lizenz beifügt und
  • angibt, ob Änderungen vorgenommen wurden.

Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade den Nutzer oder diese eine Nutzung besonders.

 

Die Urheberschaft verlieren Sie durch Vergabe einer CC-Lizenz natürlich nicht. Mit einer CC-Lizenzierung verliert man keine Rechte, sondern man vergibt einzelne Rechte an andere, die man auch selbst weiterhin hat (nur nicht mehr exklusiv).

 

Die Verwendung von CC0, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gegenüber CC BY für Metadaten hat den Vorteil, dass Suchmaschinen solche gemeinfreien Inhalte leichter auffinden können und deren Weiterverbreitung erleichtert wird, was wiederum maximale Auffindbarkeit der Daten bedeutet.

In vielen Bereichen ist es gebräuchlich geworden, Daten und Metadaten unter den Regelungen der so genannten "Creative Commons CC0 1.0 Universal" ("CC0") im Internet der Allgemeinheit öffentlich und frei zugänglich zu machen. Die CC0 Lizenz bezweckt eine "Public Domain Dedication", d.h. Metadaten dürfen ohne Einschränkungen und ohne eigens dafür eingeholte Erlaubnis verwendet werden.

CC0 ist ein Werkzeug, mit dem wir die Metadaten weltweit von urheberrechtlichen Beschränkungen befreien. Auch die Namensnennung des Urhebers oder Rechtinhabers ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. In einigen Rechtsordnungen werden Metadaten per se nicht als urheberrechtlich geschützt gesehen.