Sofern keine Rechte Dritter, gesetzliche Verpflichtungen, Rektoratsbeschlüsse, Eigentumsvorschriften oder sonstige gerechtfertigte Interessen dem entgegenstehen, sind Forschungsdaten unter Beachtung der Rechte an geistigem Eigentum mit einer freien Lizenz zu versehen.
Diese Forderung wird auch von den Forschungsförderern unterstützt. Berücksichtigen Sie dabei, dass nur freie Lizenzen den Kriterien für Open Data entsprechen. Im Folgenden finden Sie ein paar Anhaltspunkte für grundsätzliche Überlegungen zur Lizenzierung.
Wissenswertes zur Lizenzierung von Forschungsdaten
Rohdaten bzw. Primärdaten können nur in Ausnahmefällen urheberrechtlich geschützt werden. Dies ist der Fall, da maschinengenerierte Messdaten keine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, was die Voraussetzung für ein Schutzrecht ist. Es besteht zwar die Möglichkeit, Rohdaten als Sammelwerk schützen zu lassen, der Schutz bezieht sich dann jedoch nur auf die Zusammensetzung der Daten und nicht auf die Daten selbst. Die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Schutzes muss in jedem Fall gesondert geprüft werden. Daten, die keine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, können auch nicht lizenziert werden.
Durch die Vergabe einer Lizenz erlauben Sie anderen die Nutzung Ihrer Forschungsdaten. Durch die von Ihnen vergebene Lizenz wissen Personen, die Ihre Daten im Internet finden, überhaupt erst, was sie mit den Daten machen dürfen. Der Lizenzgeber bestimmt immer den Grad der Nutzung. Das kann von ganz eingeschränkt ("Alle Rechte vorbehalten") bis zu ganz offen reichen.
Voraussetzung dafür, dass Sie eine Lizenz für Ihr Datenset vergeben dürfen, ist, dass Sie Rechteinhaber sind. Rechteinhaber kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Die TU Wien verfügt grundsätzlich über die Verwertungsrechte der Forschungsergebnisse und Forschungsdaten, die Sie als TU Wien-Mitarbeiter_in erzeugen. Damit Sie als Datenproduzent_in Lizenzen vergeben können, müssen Sie dafür das Einverständnis Ihrer Forschungsbereichsleitung oder Ihrer Institutsleitung einholen. Es wird empfohlen, sich dieses Einverständnis schriftlich bestätigen zu lassen.
Sofern das Einverständnis Ihrer Institutsleitung oder Ihrer Forschungsbereichsleitung zur Lizenzvergabe vorliegt, können Sie als Datenproduzent_in im eigenen Namen Lizenzen in Übereinstimmung mit der TU Wien Policy für Forschungsdatenmanagement vergeben. Das Recht von Datenproduzent_innen zur Lizenzvergabe besteht grundsätzlich nach dem Ausscheiden aus der TU Wien weiter, sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen Datenproduzent_in und TU Wien getroffen wird.
Erreicht Ihr Datensatz Werkshöhe nach Urheberrechtsgesetz (= eigentümliche geistige Schöpfung auf den Gebieten der Literatur einschließlich wissenschaftlicher Art, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst), besteht für Sie in jedem Fall auch das Recht, als Urheber_in genannt zu werden.
Im Falle von mehreren Urheber_innn eines Werkes sind grundsätzlich alle Urheber_innen gemeinsam entscheidungsberechtigt und bestimmen eine vertretungsbefugte Person. Beim Upload von Daten in ein Repositorium können normalerweise alle beteiligten Personen als Urheber_innen angegeben werden.
Softwarelizenzen liegen in der vollen Verantwortung der einzelnen Institute.
Bei Auftragsforschung sind in der Regel die Auftraggeber_innen die Rechteinhaber_innen. Näheres kann unter anderem aus entsprechenden Verträgen hervorgehen. Bitte kontaktieren Sie zu diesem Thema die TU Wien Expert_innen zum Vertragsservice.
Durch die Verwendung von Creative Commons-Lizenzen drückt der Lizenzgeber sein Angebot aus, dass die Forschungsdaten gemäß der angegebenen Lizenz genutzt werden können. Im wissenschaftlichen Kontext geben die CC-Lizenzen weltweit Rechtssicherheit und sind zudem konform mit den Open Access-Prinzipien. Mit CC-Lizenzen können Forschungsergebnisse bestmöglich zugänglich gemacht und verbreitet werden, ohne dass der Nutzer explizit beim Rechteinhaber nachfragen muss. Mit einer hohen Verbreitung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Urheber häufiger zitiert werden.
Die CC-Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für alle Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons unterscheiden sich erheblich. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen für eine weitgehende Öffnung. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Typen von CC-Lizenzen finden Sie auf der offiziellen Seite von Creative Commons, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Für Forschungsrohdaten, wie z.B. Messdaten von Wettersatelliten oder andere Messwerte, können keine CC-Lizenzen vergeben werden. Diese Daten sind urheberrechtsfrei, da sie nicht „eigentümlich“ sind. Für nicht-messgenerierte Forschungsdaten hängt es wesentlich davon ab, ob die konkreten Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Sofern im konkreten Fall die Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind, können sie zum Gegenstand einer CC-Lizenz gemacht werden. Ob Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sind oder nicht, kann nicht pauschal und im Allgemeinen beantwortet werden. Insoweit bedarf es stets einer Einzelfallprüfung.
Bitte beachten Sie, dass Lizenzen grundsätzlich nur von Personen vergeben werden dürfen, die für die TU Wien vertretungsbefugt sind (Institutsvorstände, Forschungsbereichsleiter).
Nein, Software sollte nicht mit Creative Commons lizenziert werden. Im Gegensatz zu software-spezifischen Lizenzen enthalten CC-Lizenzen keine expliziten Bedingungen für die Verteilung von Quellcode, was oft wichtig ist, um die freie Wiederverwendung und Änderbarkeit der Software zu gewährleisten. Viele Softwarelizenzen beziehen sich auch auf Patentrechte, die für die Software wichtig, aber möglicherweise nicht auf andere urheberrechtlich geschützte Werke anwendbar sind.
Wir empfehlen Ihnen, eine der Softwarelizenzen zu verwenden, die von der Free Software Foundation zur Verfügung gestellt oder von der Open Source Initiative, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster als "Open Source" aufgeführt werden. Eine häufig verwendete freie Lizenz für Quellcodes und Software ist zum Beispiel die GNU General Public License (GPL, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).
- Siehe auch: https://choosealicense.com/
Bitte beachten Sie, dass Lizenzen grundsätzlich nur von Personen vergeben werden dürfen, die für die TU Wien vertretungsbefugt sind (Institutsvorstände, Forschungsbereichsleiter).
Ja, CC-Lizenzen können für Datenbanken verwendet werden. In der 4.0 Version von Creative Commons werden die anwendbaren sui generis-Datenbankrechte unter den gleichen Lizenzbedingungen wie das Urheberrecht lizenziert. (Anmerkung: Das sui generis-Datenbankrecht ist ein Recht zum Schutz von Datenbanken, bei denen erhebliche Investitionen in die Beschaffung, Überprüfung oder Präsentation der Daten getätigt wurden.)
Detaillierte Informationen darüber, wie CC-Lizenzen auf Daten und Datenbanken angewendet werden, finden Sie im Creative Commons Wiki, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nicht der einzelne Forschende die Lizenz vergibt, sondern eine Person, die für die TU Wien vertretungsbefugt ist (Institutsvorstand, Forschungsbereichsleiter).
Wenn Sie Daten nachnutzen, die bereits mit CC-Lizenzen versehen sind, und diese mit einer eigenen (freieren oder restriktiveren) CC-Lizenz versehen möchten, ist Folgendes zu beachten:
- Wenn in den Daten, die Sie wiederverwenden, unterschiedliche (kompatible) Lizenzen verwendet werden, muss für den neuen Datensatz immer zumindest die restriktivste der vorkommenden Lizenzen gewählt werden.
- Die Lizenz CC BY SA erlaubt nicht, dass derart lizenzierte Daten mit irgendeiner der restriktiveren Lizenzen veröffentlicht werden, da das das Grundprinzip dieser Lizenz (die Daten auch in Zukunft und in bearbeiteten Versionen unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen) verletzen würde.
- Daten, deren Lizenz die „ND“-Bestimmung (no derivatives) enthält, dürfen nur in ihrer ursprünglichen Form wiederverwendet werden. Eine Kombination mit anderen Daten ist bereits eine Veränderung und daher ebenso wenig erlaubt wie die Veröffentlichung unter einer anderen (weiniger restriktiven) Lizenz.
An diesen Beispielen sieht man, dass durch die Verwendung von eher restriktiven Lizenzen die Nachnutzung von Daten sehr eingeschränkt wird. Deshalb gilt: wählen Sie die Lizenzen so offen wie möglich!
Weitere Kombinationsmöglichkeiten finden Sie im CC License Compatibility Chart, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Freie Lizenzen gelten weltweit und können im Nachhinein nicht in restriktivere Lizenzen umgewandelt werden. Freie Lizenzen erlauben sowohl das Kopieren, Verbreiten, Verwenden und Bearbeiten der Daten als auch deren Verwendung für kommerzielle Zwecke. Da die Urheberrechte aber in jedem Fall bei Ihnen verbleiben, muss bei jeder Verwendung oder Zitierung der Daten Ihr Name genannt werden.
Im Wissenschaftsbereich werden gerne die Creative Commons Lizenzen CC BY 4.0 , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterund die CC0 , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterals freie Lizenzen verwendet. Manche Fördergeber weisen ausdrücklich auf diese Lizenzen hin.
CC BY
Mit der Lizenz CC BY 4.0 dürfen die Nutzenden die Daten
- teilen – d.h. das Material in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten
- bearbeiten – d.h. das Material remixen, verändern und darauf aufbauen, und zwar für beliebige Zwecke, auch kommerziell
Der Lizenzgeber kann diese Freiheiten nicht widerrufen solange sich ein Nutzer an die Lizenzbedingungen hält. Die Nutzung erfolgt unter den folgenden Bedingungen:
Namensnennung, d.h. Nutzende müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade den Nutzer oder diese eine Nutzung besonders.
Die Urheberschaft verlieren Sie durch Vergabe einer CC-Lizenz natürlich nicht. Mit einer CC-Lizenzierung verliert man keine Rechte, sondern man vergibt einzelne Rechte an andere, die man auch selbst weiterhin hat (nur nicht mehr exklusiv).
CC0
Die Verwendung von CC0 gegenüber CC BY für Metadaten hat den Vorteil, dass Suchmaschinen solche gemeinfreien Inhalte leichter auffinden können und deren Weiterverbreitung erleichtert wird, was wiederum maximale Auffindbarkeit der Daten bedeutet.
In vielen Bereichen ist es gebräuchlich geworden, Daten und Metadaten unter den Regelungen der so genannten "Creative Commons CC0 1.0 Universal" ("CC0") im Internet der Allgemeinheit öffentlich und frei zugänglich zu machen. Die CC0 Lizenz bezweckt eine "Public Domain Dedication", d.h. Metadaten dürfen ohne Einschränkungen und ohne eigens dafür eingeholte Erlaubnis verwendet werden.
CC0 ist ein Werkzeug, mit dem wir die Metadaten weltweit von urheberrechtlichen Beschränkungen befreien. Auch eine Namensnennung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. In einigen Rechtsordnungen werden Metadaten per se nicht als urheberrechtlich geschützt gesehen.