reposiTUm, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bietet direkten Zugang zu allen Open-Access-Publikationen der TU Wien. Moderne Features informieren über Impact und Verbreitung der Publikationen.

Die Bibliothek unterstützt mit dieser Plattform die Open-Access-Strategie der TU Wien und sorgt für die bestmögliche Verbreitung von wissenschaftlicher Literatur und Fachinformation ihrer Angehörigen. Die Metadaten werden von der Bibliothek kuratiert und aus reposiTUm an OpenAIRE und BASE geliefert; auch eine Schnittstelle zu ORCID wird für den Metadatenaustausch integriert.

reposiTUm umfasst alle gängigen Publikationstypen, Zweitveröffentlichungen (Preprints und Postprints), Hochschulschriften und sonstige graue Literatur der TU Wien sowie die digitalen Sammlungen der Bibliothek. Gemäß Nutzungsbedingungen kann die Plattform von allen Angehörigen der TU Wien genutzt werden.

Vorteile von reposiTUm auf einen Blick:

  • zeitnahe Zurverfügungstellung von Inhalten und damit Beschleunigung der Wissenschaftskommunikation

  • weltweite Sichtbarkeit durch leichte Auffindbarkeit über Suchmaschinen

  • Volltextsuche in den Inhalten

  • gut strukturierte Plattform

  • zuverlässige Zitierbarkeit durch stabilen Link

  • dauerhafte Archivierung und eindeutige Zitierbarkeit mit DOIs

  • Integration in CatalogPlus und andere Rechercheinstrumente

  • Plan-S-konforme Zweitveröffentlichung von Publikationen möglich

Zweitveröffentlichungsrecht

Das Zweitveröffentlichungsrecht verbessert die Zugänglichkeit und Verbreitung von Publikationen durch Repositorien. Der_die Urheber_in eines wissenschaftlichen Beitrags darf das akzeptierte Manuskript 12 Monate nach Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich machen (UrhG, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster §36 und §37 sowie insbesondere §37a). Es gibt jedoch Einschränkungen:

  • Die Regelung gilt nur für Beiträge in periodisch erscheinenden Werken (Zeitungen, Zeitschriften etc.).

  • Autor_in und Verlag müssen in Österreich tätig sein und die Publikation im Inland erscheinen. Das bedeutet, dass die Publikation nur innerhalb der nationalen Grenzen (Österreich) öffentlich zugänglich sein darf.

  • Die Selbstarchivierung darf keinem gewerblichen Zweck dienen.

  • Der_die Autor_in muss wissenschaftliches Personal einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung sein. Angehörige des allgemeinen Personals sowie Studierende, die nicht gleichzeitig Angehörige des wissenschaftlichen Personals sind, haben dieses gesetzlich normierte Zweitverwertungsrecht nicht.

  • Bücher unterliegen rein dem Verlagsvertrag.

  • Bei internationalen Verhältnissen wie bei der Nutzung von Repositorien, die im Ausland angesiedelt sind, kann eine andere Rechtsordnung als die österreichische zur Anwendung kommen.

Durch die Urheberrechtsnovelle 2015, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde sichergestellt, dass dieses Selbstarchivierungsrecht auch dann zutrifft, wenn im Verlagsvertrag gegenteilige Regelungen getroffen wurden, also auch wenn dem (österreichischen) Verlag/den (österreichischen) Herausgeber_innen ein Werknutzungsrecht eingeräumt wurde.

Kann für Ihre Publikation das österreichische Zweitveröffentlichungsrecht nicht angewandt werden, können Sie Ihr Werk üblicherweise trotzdem über ein Repositorium öffentlich im Internet zugänglich machen. Beachten Sie dabei Regelungen in Ihrem Verlagsvertrag oder die Verlagspolicy zu Open Access. 

Rights Retention Strategy

Die Rights Retention Strategy (RSS), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster wurde entwickelt, um Publikationen gemäß Plan S, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster unter einer CC-BY-Lizenz und ohne Sperrfrist frei zugänglich in einem Repositorium zu archivieren. Als Forschende können Sie so weiterhin in der Zeitschrift Ihrer Wahl publizieren (auch in Subskriptionszeitschriften) und behalten durch Einsatz der RSS genügend geistige Eigentumsrechte an Ihrer Arbeit, um zumindest das vom Verlag akzeptierte Manuskript über reposiTUm frei zugänglich zu machen.