Leitfaden für Führungskräfte, sowie für Mitarbeiter_innen des wissenschaftlichen Personals
Übersicht
- Der Kollektivvertrag gibt personalrechtlich die Rahmenbedingungen vor, er lässt den Universitäten aber auch entsprechende Spielräume offen.
- Der Leitfaden konzentriert sich auf die Mitarbeiter_innengruppen der Assistenten_innen, Kollegiaten_innen, Senior Scientists, Assistant Professor_innen und Associate Professor_innen und soll Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und Prozessabläufe geben.
- Für die im Leitfaden beschriebenen Veränderungsmöglichkeiten gibt es weder einen Rechtsanspruch noch einen Automatismus. Die vorgesehenen Stellen können mit Ausnahme von Projektassistenten_innen ausschließlich über eine Bewerbung auf eine freie und ausgeschriebene Stelle erreicht werden.
- Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
- Wir sind bemüht, behinderte Menschen mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordern daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.
- Neben der in der vorigen Übersicht angeführten Mitarbeiter_innengruppe sieht der Kollektivvertrag im Bereich des wissenschaftlichen Personals noch die Gruppe der
*) Studentischen Mitarbeiter_innen (Studienassistenten_innen, Tutoren_innen)
*) Lektoren_innen
*) Projektassistenten_innen
*) Senior Lecturer
vor.
- Studentische Mitarbeiter_innen fallen in den Kompetenzbereich des Fachbereiches für allgemeines Personal. Lektoren_innen gehören dem Fachbereich für Lehrbeauftragte und Zeitwirtschaft an.
- Senior Lecturer werden seitens des Rektorates nicht als fixer Bestandteil des Laufbahnmodells betrachtet. Die Schaffung und Vergabe solcher Stellen kann nur durch Sondermaßnahmen des Rektorates erfolgen.
- Die Position eines_einer Universitätsprofessors_in kann über ein Berufungsverfahren erreicht werden. Also über
a) Bewerbung auf eine ausgeschriebene Professoren_innenstelle
b) Berufungskommission
c) Einladung zu einem Berufungsvortrag
d) Erstellung eines Dreiervorschlages
e) Berufungsverhandlungen der Rektorin gemeinsam mit dem zuständigen Dekan.
Eckpunkte
- Für die Anstellung eines_einer Prädocassistenten_in ist ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium Voraussetzung. Das Anstellungserfordernis gilt auch für jene Bewerber_innen erfüllt, die einen Fachhochschulabschluss plus einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium besitzen.
- Das Beschäftigungsausmaß ist mit maximal 30 Stunden/Woche begrenzt.
- Die Freigabe von Stellen für Prädocassistenten_innen muss im Wege des Dekanates und Vizerektorates für Personal erfolgen.
- Die Prädocassistenten_innen werden im TISS-Adressbuch unter der Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen" mit der Funktionsbezeichnung "Universitätsassistent_in" - abgekürzt "Univ.Ass." abgebildet.
- Der Abschluss des Doktoratsstudiums führt nicht automatisch zur Übernahme auf eine Postdocstelle und zu einer entsprechenden Einstufung nach KV-Gehaltsordnung.
Kollegiatsprogramme
- Zur Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden alljährlich vom Rektorat im Kompetenzbereich von Herrn Vizerektor Matyas Doktoratskollegs vergeben.
- Das Arbeitsverhältnis wird auf 3 Jahre befristet.
- Die aus dem globalen Budget finanzierten Arbeitsverhältnisse sind mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden/Woche begrenzt.
- Eine Zusatzfinanzierung über Zweit- oder Drittmittel ist möglich und erwünscht.
- Mitarbeiter_innen von Kollegiatsprogrammen können auch mit Lehraufgaben betraut werden, sofern die Ziele des Kollegs nicht gefährdet werden.
- Ansonsten gelten dieselben Eckpunkte wie für Universitätsassistenten_innen (Prädoc).
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Veränderungsmöglichkeiten für Universitätsassistenten_innen (Prädoc)
- Sofern das Kettenarbeitsvertragsverbot nicht berührt wird:
- Bewerbung auf eine bis 6 Jahre befristete Postdocstelle. Postdocstellen müssen grundsätzlich ausgeschrieben werden.
- Bewerbung auf eine Stelle für einen Senior Scientist. Diese Stellen sind ebenfalls ausschreibungspflichtig.
- Wechsel auf die Stelle eines_einer Projektassistenten_in. Keine Ausschreibung notwendig.
Eckpunkte
- Postdocstellen können ausschließlich im Wege eines Ausschreibungsverfahren erreicht werden. Auch dann, wenn vorher bereits ein Arbeitsverhältnis als Prädocassistent_in oder Projektassistent_in bestand.
- Universitätsassistenten_innen (Postdoc) werden in ein auf 4 bis 6 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen. Bei Ersatzkraftstellen kann der Bestellungszeitraum auch kürzer sein.
- Eine Verlängerung über die 6 Jahre hinaus ist in dieser Verwendung nicht möglich.
- Für die Anstellung als Postdocassistent_in muss der_die Bewerber_in die Dissertation abgeschlossen haben.
- Eine Vollbeschäftigung wird empfohlen.
- Die Postdocassistenten_innen werden im TISS-Adressbuch unter der Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen" mit der Funktionsbezeichnung "Universitätsassistent_in" - abgekürzt "Univ.Ass." abgebildet.
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Veränderungsmöglichkeiten
- Sofern das Kettenarbeitsvertragsverbot nicht berührt wird:
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Laufbahnstelle.
- Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle für einen Senior Scientist.
- Wechsel auf eine Stelle für eine_n Projektassistenten_in.
Eckpunkte
- Der Senior Scientist tritt weitgehend an die Stelle des bisher im Vertragsbedienstetengesetz vorgesehenen Staff Scientists.
- Die Stelle für einen Senior Scientist kann nur über Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle erreicht werden.
- Anstellungsvoraussetzung: Abgeschlossenes Doktoratsstudium.
- Stellen für Senior Scientists können nur mit Zustimmung des Dekans und der Vizerektorin für Personal zur Ausschreibung freigegeben werden.
- Dem Senior Scientist werden neben den im Kollektivvertrag vorgesehenen allgemeinen Dienstpflichten vor allem systemerhaltenden Aufgaben übertragen.
- Senior Scientists werden im TISS-Adressbuch unter der Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen" mit der Funktionsbezeichnung "Senior Scientist" abgebildet.
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Veränderungsmöglichkeiten
- Sofern eine Befristung vorliegt Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
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- Die Besetzung einer Laufbahnstelle, auf der eine Qualifizierungsvereinbarung möglich ist, kann nur im Wege eines Ausschreibungsverfahrens erfolgen.
- Eine Ausschreibung setzt eine freie Laufbahnstelle in dem vom Rektorat beschlossenen Strukturplan voraus. Sie wird in Abstimmung zwischen Dekan und Vizerektorin für Personal einer Organisationseinheit zugewiesen.
- Das Angebot einer Qualifizierungsvereinbarung muss schriftlich innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme auf eine Laufbahnstelle erfolgen. Sie wird in Abstimmung zwischen Institutsleitung und Dekan nach Anhörung des Betriebsrates sowie des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen dem Rektor_der Rektorin zum Abschluss vorgelegt.
- Die Qualifizierungsziele sind so festzulegen, dass sie im Regelfall innerhalb von vier Jahren erreichbar sind.
- Nach Abschluss der Qualifizierungsvereinbarung ist der_die Mitarbeiter_in in die Gehaltsgruppe A 2 einzustufen und unter der Funktionsbezeichnung "Assistant Professor_in" zu führen.
- Der_Die Leiter_in einer Organisationseinheit hat dem_der Assistant Professor_in
*) ausreichend Zeit zum Erreichen der Qualifikation zu gewähren,
*) die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und
*) die Qualifikation im Allgemeinen zu fördern.
- Die dafür getroffenen Vorkehrungen sind vom Institut entsprechend zu Dokumentieren und auch Bestandteil des Mitarbeiter_innengesprächs.
- Das Erreichen bzw. das Nicht-Erreichen der Qualifizierungsziele wird nach ausführlicher Stellungnahme des Leiters_der Leiterin sowie des Dekans durch den Rektor_die Rektorin festgestellt.
- Nach Erfüllung der Qualifizierungsziele erfolgt eine besoldungsrechtliche Vorrückung nach A 2 lit. a). Der_Die Mitarbeiter_in ist ab diesem Zeitpunkt als "Associate Professor_in" zu führen.
- Die Abbildung im TISS-Adressbuch erfolgt als "Assistant Professor_in" bzw. "Associate Professor_in". Der_Die Assistant Professor_in wird der Gruppe "Wissenschaftliche Mitarbeiter_innen" zugeordnet, der_die Associate Professor_in bei den Professoren_innen.
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- Personalveränderungen gehören zu den wichtigsten Entscheidungen eines Unternehmens und verdienen entsprechende Aufmerksamkeit.
- Für eine erfolgreiche Personalpolitik ist die Mitwirkung und Unterstützung jeder Institusleiterin_jedes Institutsleiters von besonderer Bedeutung.
- Regelmäßige Mitarbeiter_innengespräche, welche der Kollektivvertrag verpflichtend vorsieht, mit Zielvereinbarungen, abgrenzen von Laufbahnmöglichkeiten und der entsprechenden Rahmenbedingungen werden unverzichtbar!
- Die Personaladministration ist bemüht alle Beteiligten bestmöglich zu informieren und Ihre Anliegen einer raschen Entscheidung zuzuführen.
- Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.