Jede_r Arbeitnehmer_in hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis).

Auch während des aufrechten Dienstverhältnisses kann die_der Arbeitnehmer_in ein Zeugnis, nämlich das sogenannte Zwischenzeugnis, verlangen.

Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis unberührt.

Um Ihnen bei der Formulierung eines Dienstzeugnisses behilflich zu sein, haben wir Ihnen in diesem Bereich alle Informationen und Muster für die Erstellung von Dienst- und Zwischenzeugnissen bereitgestellt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Referent_innen des FB wissenschaftliches Personal gerne zur Verfügung.

 

Zusätzliche Informationen zu den Dienstzeugnissen erhalten Sie hier