Every employee is entitled to request a written reference (final reference) when terminating an employment relationship.

The employee can also request a reference, known as an interim reference, during a legitimate employment relationship.

Issuing an interim reference does not affect the entitlement to a final reference.

To help you formulate a reference, we have provided in this section all the information you need for creating references and interim references, together with sample references.

Should you have any questions, the relevant Advisors of the Academic Personnel Service Unit will be happy to help.

 

Additional information on references can be found here.

Jede_r Arbeitnehmer_in hat auf Verlangen bei Beendigung eines Dienstverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (= Endzeugnis).

Auch während des aufrechten Dienstverhältnisses kann die_der Arbeitnehmer_in ein Zeugnis, nämlich das sogenannte Zwischenzeugnis, verlangen.

Die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses lässt den Anspruch auf ein Endzeugnis unberührt.

Um Ihnen bei der Formulierung eines Dienstzeugnisses behilflich zu sein, haben wir Ihnen in diesem Bereich alle Informationen und Muster für die Erstellung von Dienst- und Zwischenzeugnissen bereitgestellt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Referent_innen des FB wissenschaftliches Personal gerne zur Verfügung.

 

Zusätzliche Informationen zu den Dienstzeugnissen erhalten Sie hier