Serviceleistungen Personalverrechnung

Als fortlaufende Dienstleistungen bieten wir auf Antrag unter anderem die Berücksichtigung der Pendlerpauschale, des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages, der Zukunftssicherungen und ähnlichem an. Des Weiteren erhalten Sie von uns Gehaltsbestätigungen, Jahreslohnzettel und Hilfestellung bei Fragen rund um Themen wie Entgeltbeleg, vom Brutto zum Netto und mehr.

Im Detail dürfen wir Ihnen folgende Leistungen anführen: 

  • Lohnzettel
  • Zukunftssicherung, Gewerkschaft
  • Pendlerpauschale
  • Reiseabrechnung
  • Gehaltsbestätigungen
  • Kontrolle Beamtenabrechnung
  • Pfändungen
  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Auskunftserteilung für Pensionsversicherungsanstalt
  • Freibetragsbescheid
  • Gehaltsabrechnung
  • Überweisungen an Abgabebehörden
  • Betreuung PM-Unipers Überleitung
  • Kontakt zu gesetzlichen Abgabebehörden

 

Informationen, Formulare

Sollten Sie Fragen zu einzelnen Formularen haben oder trotz Dokumentation nicht weiter wissen, steht Ihnen das Team der Personalverrechnung selbstverständlich persönlich, telefonisch bzw. per Mail zur Verfügung.

Abruf der Monatsabrechnung im TISS (für alle Mitarbeiter_innen) - Anleitung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster

Das Formular E30, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zur Berücksichtigung des Familienbonus bzw. Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages kann ausgefüllt und unterschrieben im Original an "Personalverrechnung - E067-03-2" gesendet, persönlich überbracht oder als PDF übermittelt werden.

Bitte beachten: es wird eine Kopie des Bescheides über den Bezug der Familienbeihilfe benötigt. Ohne gültigen Bescheid ist eine Berücksichtigung des Antrages nicht möglich!

Sollte es in weitere Folge zu Änderungen beim Bezug der Familienbeihilfe kommen sind diese der Personalverrechnung schnellstmöglich bekanntzugeben.

Für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter der TU Wien wird im Zuge der monatlichen Gehaltsabrechnung ein Entgeltbeleg erstellt. Dieser gibt über zahlreiche Bemessungsgrundlagen, Rückrechnungen, erfasste Daten und Nebenwerte Auskunft und ist daher gerade für Laien mitunter nicht hilfreich sondern nur verwirrend.

Wir haben daher versucht eine kurze Dokumentation "Der Entgeltbeleg, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster" zu diesem Thema zu verfassen die den Aufbau, die üblichsten Begriffe und Abkürzungen erläutert.

Wenn Fragen offen bleiben, hilft natürlich das Team der Personalverrechnung gerne weiter.

Grundsätzlich werden alle Angestelltenbezüge zum 15. des Monats ausbezahlt, ausgenommen sind Beamte deren Besoldung mit Monatserstem erfolgt.

Bei Tutoren, Lehrbeauftragten und dergleichen erfolgt die Auszahlung erst nach Einlangen der Abhaltemeldung.

Die Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber des zuständigen Finanzamtes für das laufende bzw. folgende Kalenderjahr ist von der Dienstnehmerin bzw. dem Dienstnehmer an "Personalverrechnung - E067-03-2" zu senden oder persönlich zu überbringen.

Sollte ein niedrigerer Freibetrag als der ausgewiesene berücksichtigt werden, so hat die/der Bedienstete dies im vorgesehenen Feld einzutragen und mit Unterschrift zu bestätigen.

Die Höhe der für die Berechnung der laufenden Lohnsteuer berücksichtigten Freibeträge ist auf dem Bezugszettel unter dem Kürzel „FRB" angeführt.

Wird vom Dienstnehmer für ein Magistrat, eine Bank oder Wohnungsgenossenschaft, das Arbeitsmarktservice usw. eine Gehaltsbestätigung benötigt, so ist grundsätzlich ein Vordruck der betreffenden Einrichtung an die Personalverrechnung zu senden. Nach Bearbeitung durch den/die Sachbearbeiter/in wird die Bestätigung an den/die jeweiligen Dienstnehmer/in retourniert bzw. abgeholt.

Ist kein Vordruck vorgesehen so wird eine Gehaltsbestätigung für den benötigten Zeitraum von der Personalverrechnung erstellt und unterfertigt an den/die Dienstnehmer/in gesendet.

Der Lohnzettel für das abgelaufene Kalenderjahr beinhaltet alle Bruttobezüge, ausgenommen einkommenssteuerpflichtige Bezüge/Nebengebühren. Er wird nach Ende eines Kalenderjahres bis Ende Februar des Folgejahres, oder bis Ende des Folgemonats nach Ausscheiden erstellt und elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt.

Der letztgültige Lohnzettel kann für aktive Dienstnehmer/innen über das ESS bzw. SAP-Web abgerufen, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster werden. Sollten sie ältere Lohnzettel benötigen oder bereits ausgeschieden sein, können sie diesen telefonisch bzw. per Email unter Angabe der Personalnummer (falls vorhanden) und des Geburtsdatums bei der Personalverrechnung anfordern.

Seit Februar 2014 darf der Arbeitgeber nur noch durch den Pendlerrechner , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterdes Finanzministeriums ausgewertet Anträge akzeptieren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeiter_innen deren Wohnsitz außerhalb Österreichs liegt, bzw. deren Adresse oder Verbindung durch den Pendlerrechner nicht ermittelt werden kann. In einem solchen Fall können sie den Antrag mittels des Formulars L33, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster einbringen. Das jeweilige Formular ist unterschrieben im Original an "Personalverrechnung - E067-03-2" zu senden oder persönlich zu überbringen.

Nach Abschluss der Versicherung mit dem jeweiligen Versicherungsträger ist die vollständige Versicherungspolizze an "Personalverrechnung - E067-03-2" zu senden oder persönlich zu überbringen.

Der vom/von der Dienstgeber/in monatlich einbehaltene Betrag (derzeit € 25,00) wird an die jeweilige Versicherungsanstalt überwiesen und vermindert die monatliche Steuerbemessungsgrundlage des/der Dienstnehmers/in.