Um in unserem Denken, Handeln und den Lösungsansätzen nachhaltiger zu werden, bedarf es auch einer Veränderung unseres Mobilitätsverhaltens. Um diese Veränderung zu unterstützen und um gleichzeitig wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen zu können, fördert die TU Wien mit dem finanziellen Zuschuss zum KlimaTicket Österreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster klimafreundliches und ressourcenschonendes Verhalten.

KlimaTicket Ö 2025

Grafik zur Klimaticket-60 %-Förderung 2025

© TUW

Die TU Wien fördert das KlimaTicket Österreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster auch im Jahr 2025 und unterstützt ihre Mitarbeiter_innen beim Ticketkauf:

  • 60 % Förderung für TU Wien-Mitarbeiter_innen des wissenschaftlichen und allgemeinen Personals
  • 100 % Förderung für Lehrlinge der TU Wien
  • gefördert werden alle Varianten des KlimaTicket Ö: KlimaTicket Ö Classic / Jugend / Senior / Spezial sowie die jeweiligen Familienvarianten.

FAQs

Grundsätzliches

Die TU Wien fördert ausschließlich das KlimaTicket Österreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster mit Laufzeitbeginn 2025 bei einmaliger Zahlung und einer Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten zum Antragszeitpunkt.
Andere Tickets (z.B. KlimaTicket Metropolregion, Jahreskarte Wien etc.) werden nicht gefördert, ebensowenig das KlimaTicket Ö bei monatlicher Zahlung.

Alle Personen, einschließlich Beamt_innen, die ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zur TU Wien haben, sofern das Dienstverhältnis zum Antragszeitpunkt noch mindestens sechs Monate dauert, nicht karenziert sind und deren Beschäftigungsausmaß mindestens zwölf Wochenstunden umfasst.

Tutor_innen können einen Förderantrag stellen, sobald sie zum Antragszeitpunkt für ein anschließendes 2. Semester an der TU Wien beschäftigt sind und das Beschäftigungsausmaß in beiden Semestern mindestens zwölf Stunden beträgt. Die Förderung wird erst nach Abgabe der Abhaltemeldung erfolgen.

Die Förderung beträgt 60 % des Ticketpreises.
Lehrlingen wird jedenfalls der volle Kaufpreis erstattet.

Die Antragsstellung für Tickets mit Gültigkeitsbeginn 2025 ist bis einschließlich 31.12.2025 möglich, sofern das Ticket zum Antragszeitpunkt noch mindestens sechs Monate gültig ist. Unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung gilt das KlimaTicket Ö zwölf Monate.

Der Antrag erfolgt über SAP-Services, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Kachel „Finanzen“, Punkt „Klimaticket“.

  • eine Rechnungskopie, auf der Wert und Laufzeit des Tickets sowie der/die Karteninhaber_in ersichtlich sind
    oder
  • ein Zahlungsnachweis in Verbindung mit einer Kopie des endgültigen KlimaTickets Ö (das vorläufige Ticket genügt nicht!)

 

Fragen zum Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis dauert zum Antragszeitpunkt noch mindestens sechs Monate und das Beschäftigungsausmaß beträgt mindestens zwölf Wochenstunden. Weiters muss das KlimaTicket Ö, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu diesem Zeitpunkt noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Tutor_innen können einen Förderantrag stellen, sobald sie für ein weiteres, anschließendes zweites Semester an der TU Wien beschäftigt sind und das Beschäftigungsausmaß mindestens zwölf Stunden beträgt. Die Förderung wird erst nach Abgabe der Abhaltemeldung erfolgen.

Nein. Es zählen ausschließlich die in den SAP-Stammdaten erfassten Werte. Nur wenn die Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist eine Beantragung zulässig. Eine spätere mögliche, jedoch nicht erfasste Verlängerung wird nicht berücksichtigt.

Nein. Werden die Anforderungen nicht vollständig erfüllt, ist eine Förderung nicht möglich.

Während einer Karenz (z.B. Elternkarenz, Bildungskarenz, Sabbatical, Ruhephase, Altersteilzeit) ist eine Antragsstellung nicht möglich, vor Karenzantritt beziehungsweise nach Karenzende hingegen schon. Während des Beschäftigungsverbotes aufgrund von Schwangerschaft ist ein Antrag hingegen zulässig.

Nein. Nur Arbeitnehmer_innen erhalten die Förderung. Ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zur TU Wien mit mindestens zwölf Stunden/Woche ist Voraussetzung

Das Ticket bleibt weiterhin gültig. Es muss weder ein anteiliger Betrag der Förderung rückerstattet werden, noch ergeben sich Konsequenzen in Sachen Steuern oder Sozialversicherung.

Nein. Das KlimaTicket Ö ist weiterhin gültig. Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, für den Gültigkeitszeitraum über das Ende des Dienstverhältnisses wird jedoch ein Sachbezug angesetzt (siehe FAQ: Finanzielles / Steuern / Pendlerpauschale).

Fragen zum KlimaTicket Ö

Sofern der Gültigkeitsbeginn im Jahr 2025 liegt und die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Ticket gefördert werden.

Nein, das ist nicht erforderlich. Für den Gültigkeitszeitraum vor Dienstantritt wird jedoch ein Sachbezug angesetzt (siehe FAQ: Finanzielles / Steuern / Pendlerpauschale).

Das KlimaTicket Ö muss mittels Einmalzahlung gekauft werden. Eine monatliche Zahlung und damit verbunden eine monatliche Förderung ist aufgrund des organisatorischen und administrativen Aufwands leider nicht umsetzbar.

Kolleg_innen, denen die einmalige Zahlung finanziell nicht möglich ist, können sich für Unterstützung an klimaticket@tuwien.ac.at wenden.

Nein, es werden ausschließlich Tickets mit Gültigkeitsbeginn 2025 gefördert. Das Rechnungsdatum ist für die Beurteilung unerheblich.

Nein, innerhalb eines Kalenderjahres ist nur eine einmalige Förderung möglich. Nachdem der Antrag erfolgreich gestellt wurde, wird die SAP-Services-Kachel systemseitig gesperrt.

Finanzielles / Steuern / Pendlerpauschale

Ja, das Ticket muss erst angeschafft werden. Der Förderantrag ist anschließend mit Rechnung/Zahlungsnachweis in SAP-Services, (Kachel „Finanzen“, Punkt Klimaticket) möglich.

Öffnen Sie in SAP Services die Kachel „Outbox“ und wählen die Zeile „Klimaticket“ aus. Hier finden Sie im oberen Bildschirmbereich das „Workflow Protokoll“ welches den aktuellen Status Ihres Antrages enthält. Sollten Sie weiter Unterstützung benötigen, helfen Ihnen die Kolleg_innen des SAP-Supports und der Kreditorenbuchhaltung.

Sofern das KlimaTicket Ö als Jobticket im Sinne des § 26 Z 5 EStG 1988 EstG 1988 gesehen wird, fallen weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer an. Die Förderung gilt in diesem Fall auch nicht als Einkommen aus unselbstständiger Arbeit.

Erstreckt sich die Gültigkeit des KlimaTickets Ö jedoch auf Zeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses an der TU Wien, ist ein abgabenpflichtiger Sachbezug anzusetzen.

Ein Sachbezug erhöht jedenfalls die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer, mitunter auch die für die Sozialversicherungsbeiträge. Je nach persönlicher Konstellation können somit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sein.

Ist das KlimaTicket Ö bereits vor Dienstantritt gültig, fällt der Sachbezug im ersten Monat des Dienstbeginns an. Erstreckt sich die Ticketgültigkeit über das Ende des Dienstverhältnisses, so fällt der Sachbezug im letzten Monat an. Es fällt jedenfalls kein Sachbezug bei Antritt einer Karenz oder eines Mutterschutzes an.

Kolleg_innen, denen die einmalige Zahlung finanziell nicht möglich ist, können sich für Unterstützung an klimaticket@tuwien.ac.at wenden.

Die Pendlerpauschale wird in Höhe des Förderbetrages gekürzt. Hierfür werden die Jahresbeträge durch zwölf geteilt, der so errechnete Wert der Pauschale um den Monatsbetrag der Förderung bis auf einen Wert von minimal Null reduziert. Der Pendlereuro steht jedenfalls weiterhin ungekürzt zu.

Beispiel:

  • Pendlerpauschale EUR 696,00/12 = EUR 58,00 pro Monat
  • Förderung EUR 707,58 (60 % von EUR 1.179,30 KlimaTicket Ö classic)
  • EUR 707,58/12 = EUR 58,97 pro Monat
  • EUR 58,00 – EUR 58,97 = -0,97

Die Pendlerpauschale wird somit auf EUR 0,00 gekürzt, da ein negativer Wert nicht zulässig ist.

Der Fahrtkostenzuschuss kommt ungekürzt zur Auszahlung, es muss jedoch eine Vergleichsrechnung angestellt werden. Hier werden Förderung plus Fahrtkostenzuschuss dem günstigsten vergleichbaren Ticket für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung gegenübergestellt. Überschreiten die Zahlungen den Wert des Vergleichs-Tickets, so muss der überschreitende Teil sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden (es fallen somit höhere Sozialversicherungsbeiträge an).

Drittmittel und Lehrlingsaufzahlung

Die Förderung in Höhe von 60 % wird auch hier aus dem Globalbudget bezahlt.

Ja, aus Drittmitteln ist eine Aufzahlung auf exakt 100 % des Ticketpreises möglich. Eine abweichende prozentuelle Kostenübernahmen ist nicht möglich.

Nein, sobald die Refundierung abgeschlossen ist, wird die Antragskachel gesperrt, eine nachträgliche Aufstockung ist nicht mehr möglich.

Nein, eine innerbetriebliche Verrechnung ist nicht möglich.

Nein, ab 2025 beschränkt sich die Gewährung von Jobtickets auf die Varianten des KlimaTicket Ö.

Lehrlinge erhalten im Rahmen der Beantragung eine eigene Checkbox, die ihnen eine unkomplizierte Beantragung ermöglicht.

Kontaktadressen

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Kolleg_innen der jeweiligen Fachbereiche zur Verfügung: