Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, an einer Universität zugelassen zu werden. Entweder zu ordentlichen Studien (Bachelor-, Master-, Doktoratsstudium), oder zu außerordentlichen Studien (Besuch einzelner Lehrveranstaltungen, Universitätslehrgänge etc.).

FAQ

Außerordentliche Studierende sind entweder

  • zu einem Universitätslehrgang (kein ordentliches Studium, sondern eine Weiterbildung in Form eines Universitätslehrganges an der TU Wien Academy);
  • zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern,
  • zur Absolvierung von Ergänzungsprüfungen (z.B. Ergänzungsprüfung Deutsch C1 am Vorstudienlehrgang, um eine Zulassung zum ordentlichen Studium zu erlangen),
  • zur Ablegung der Studienberechtigungsprüfung oder
  • zur Nostrifikation ihres im Ausland absolvierten Studiums (zur Herstellung der Gleichwertigkeit sind zumeist Ergänzungsprüfungen abzulegen, sodass die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r erfolgt)

zugelassen.

Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten Sie bedenken, dass Sie als außerordentliche_r Studierende_r keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten (erkundigen Sie sich bei der österreichischen Botschaft/Konsulat in Ihrem Land nach den Visabestimmungen) und dass Sie in Österreich keine Versicherung abschließen können. Eine Versicherung ist für alle, die in Österreich leben, verpflichtend. Der Zwischenstatus als außerordentliche/r Studierende/r während des Vorstudienlehrgangs (d.h. „Deutschkurs“) ist eine andere rechtliche Angelegenheit, da der/die Bewerber/in bereits offiziell an der Universität angenommen ist.

Wenn Sie nur bestimmte Lehrveranstaltungen/Kurse an der TU Wien besuchen möchten, ohne ein Studium zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, diese Lehrveranstaltungen als außerordentliche/r Studierende/r zu besuchen. Der Abschluss eines gesamten Studiums oder die Ablegung von Rigorosen oder (Teil-)Diplomprüfungen ist jedoch nicht möglich!

Die Beantragung der Zulassung zu einem außerordentlichen Studium ist genauso vorzunehmen, wie die Beantragung der Zulassung zu einem ordentlichen Studium.

Führen Sie innerhalb der Zulassungsfrist die Online Studienbewerbung durch und kommen anschließend während den Öffnungszeiten in die Studienabteilung zur Durchführung der Zulassung.

Mit zu bringen sind:

  1. gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
  2. NUR für Studierende des IST (Institute of Science and Technology - Austria): Zulassungsbestätigung für das aktuelle Semester

Ja, sie müssen den ÖH-Beitrag und Studienbeitrag zahlen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.