Nostrifizierung an der Universität

Bitte beachten Sie, dass an der Technischen Universität Wien nur für den reglementierten Beruf einer Ziviltechnikerin/ eines Ziviltechnikers (IngenieurkonsulentIn beziehungsweise ArchitektIn) die Nostrifizierung durchgeführt werden kann!

Voraussetzung: Ein bereits gestellter Antrag bei der “Kammer der ZiviltechnikerInnen I ArchitektInnen und IngenieurInnen“ https://wien.arching.at/home.html, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster auf Zulassung zur ZiviltechnikerInnen-Prüfung!

Die Nostrifizierung an einer Universität ist die Anerkennung eines ausländischen universitären Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums, bei Bedarf nach erfolgreicher Absolvierung von Ergänzungsprüfungen. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss und die Berechtigung zur Führung des inländischen akademischen Grades.

Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass diese zwingend für die Berufsausübung in Österreich erforderlich ist. Das bedeutet, ohne Abschluss des entsprechenden ordentlichen Studiums darf dieser Beruf in Österreich nicht ausgeübt werden (reglementierter Beruf).

Die Nostrifizierung ist Drittstaatsangehörigen vorbehalten, sofern zwischen Österreich und dem Herkunftsland keine bilateralen Abkommen bestehen (wie bspw. zwischen Österreich und den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien). Für EU-Staatsangehörige gelten die europarechtlichen Anerkennungsrichtlinien.

Der Antrag auf Nostrifizierung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster ist bei der Studienabteilung einzubringen, welche das gesamte Verfahren abwickelt. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Herrn ADir. Anton Hörmann (Tel: +43/1/58801-41061, anton.hoermann@tuwien.ac.at).

Die Entscheidung über den Nostrifikationsantrag und die zu absolvierenden Ergänzungsprüfungen trifft der_die jeweils zuständige Studiendekan_in.

Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit 150,00 €.

Folgende Dokumente sind dem Antrag auf Nostrifizierung, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster beizulegen:

  • Lebenslauf
  • Bestätigung der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten
  • Kopie des Reisepass
  • nur bei Namensänderung: Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
  • Meldezettel
  • Semesterübersicht mit Fächer, Noten und Stundenausmaß
  • Diplom
  • Exemplar der Diplomarbeit, Masterthesis bzw. Dissertation und Inhaltsangabe in deutscher oder englischer Sprache

Bewertung ausländischer Diplome

Personen, welche die Voraussetzungen für eine Nostrifikation oder Anerkennung des Diploms nicht erfüllen, haben die Möglichkeit eine Bewertung ihres ausländischen Diploms erstellen zu lassen. Diese Bewertung trifft eine Aussage darüber, mit welchem österreichischen Studium das abgeschlossene ausländische Studium vergleichbar ist.
ACHTUNG! Diese Bewertungen treffen aber keine Aussage über die Gleichwertigkeit mit dem österreichischen Studienabschluss!

Solche Bewertungen sind vor allem bei einer geplanten Erwerbstätigkeit (im Rahmen eines nicht reglementierten Berufes) in Österreich zu empfehlen, da Sie dem zukünftigen Arbeitgeber eine Information darüber bietet, welchem Studienabschluss der ausländische Studienabschluss in etwa entspricht.

Zuständig ist ENIC NARIC AUSTRIA am Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf).
Der Antrag ist elektronisch über www.aais.at, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster einzubringen.

Informationen dazu erhalten Sie ausschließlich am bmbwf, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Die Studienabteilung kann Ihnen dazu keine weiteren Informationen erteilen.