In diesem Fall ist immer ein schriftlicher Antrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster auf Zulassung zu stellen. Voraussetzung für die Zulassung zum Doktoratsstudium mit internationaler Vorbildung ist das Vorliegen eines gleichwertigen Master- oder Diplomstudiums. Die absolvierte Ausbildung wird daher vor der Zulassung vom zuständigen Studiendekan auf ihre Gleichwertigkeit mit der entsprechenden Ausbildung an der Technischen Universität Wien überprüft.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung jedenfalls vorzulegen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse am Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelor- und Masterurkunde) in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
  • Zusammenfassung der Master/Diplomarbeit (Abstract)
  • Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der Technischen Universität Wien
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

 

ACHTUNG: Mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten werden möglicherweise wegen oftmaliger Zollnachforderungen nicht entgegengenommen!

ACHTUNG!

Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein. Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden. Informationen dazu finden Sie hier.

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich, mit allen erforderlichen Dokumenten zu übermitteln. Für Anträge, die nicht bis Ende Juli (Wintersemester) bzw. Ende Jänner (Sommersemester) samt allen notwendigen Dokumenten in der Studienabteilung eingetroffen sind, oder wenn Dokumente fehlen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht mehr gewährleistet werden. In diesem Fall wird der Antrag für die Zulassung im Folgesemester gewertet.

Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab! Die Bearbeitung kann in Folge der enorm hohen Anzahl von Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.