Informationen zu den Ergänzungsprüfungen

Vor der Einschreibung zum ordentlichen Studium

Liegt kein Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache auf Niveau C1 GERS vor, kann die Ergänzungsprüfung Deutsch im Zulassungsbescheid vorgeschrieben werden, die vor der Zulassung abzulegen ist.

Diese kann am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abgelegt werden, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche_r Studierende_r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche_r Studierende_r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung an der TU Wien zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.

Nach der Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert! 
Die Verlängerung des Aufenthaltstitels Student erfolgt nur, wenn die Ergänzungsprüfungen erfolgreich am VWU absolviert worden sind!

Sämtliche Informationen zum Vorstudienlehrgang (Anmeldung, Kosten, Fristen etc.) finden Sie auf der Homepage des Vorstudienlehrganges, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Während des ordentlichen Studiums

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums voraus. Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages auch Zulassung wird überprüft, ob das von Ihnen absolvierte Studium fachliche Unterschiede zum jeweiligen Bachelorstudium der TU Wien aufweist. 

Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Äquivalenz, werden bestimmte Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium im Zulassungsbescheid als Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben. 
Diese sind innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiums abzulegen