Zulassung zum konsekutiven Doktoratsstudium

Die Einschreibung für das konsekutive (fachgleiche) Doktoratsstudium kann direkt nach dem Abschluss des Masterstudiums auch außerhalb der Zulassungsfrist formlos per TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (Kachel "DOKTORATSTUDIEN") durchgeführt werden, sofern Sie für das Semester schon fortgemeldet waren. Eine vorherige Antragstellung oder das persönliche Erscheinen in der Studienabteilung ist nicht erforderlich!
"Fachgleich" bedeutet, dass Sie zum Beispiel das Masterstudium Architektur an der TU Wien abgeschlossen haben und nun ihr Doktoratsstudium der Technischen Wissenschaften im Fachbereich Architektur beginnen möchten. 

Wenn Sie sich außerhalb der Zulassungsfrist einschreiben (Sommersemester 1. April bis Anfang Juli und Wintersemester 1. November bis Anfang Jänner) zählt das laufende Semester als erstes Semester des Doktoratsstudium. Wenn Sie sich beispielsweise am 25. Mai einschreiben, gilt das Sommersemester also gesamt als erstes Semester des Doktoratsstudium!

Zulassung zu einem fachfremden Doktoratsstudium

Die Zulassung zu einem Fachbereich im Doktoratsstudium, der nicht dem des Bachelorabschlusses entspricht, setzt einen schriftlichen Antrag voraus. In diesem Fall ist das entsprechende Formular, öffnet in einem neuen Fenster auszufüllen und die erforderlichen Dokumente sind beizulegen:

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
  • Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelor- und Masterurkunde) in beglaubigter Kopie
  • Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte
  • Zusammenfassung der Master/Diplomarbeit (Abstract)
  • Betreuungszusage einer Professorin/eines Professors der TU Wien
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)

Bis wann soll der Antrag eingereicht werden?

Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, wird empfohlen, den Antrag

  • für das Wintersemester bis Ende Juli
  • für das Sommersemester bis Ende Jänner

vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung zu übermitteln. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.

Senden Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ab, da die Bearbeitung in Folge der hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen kann! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.