Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelorstudium mit internationaler Vorbildung ist das Vorliegen eines mit dem österreichischen Reifezeugnis (Matura) gleichwertigen ausländischen Zeugnisses.
Es ist jedenfalls ein schriftlicher Antrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster auf Zulassung zu stellen, der per Post zu übermitteln ist.
Bitte beachten Sie, dass an der TU Wien flächendeckend für alle Bachelorstudien entweder Aufnahmeverfahren (Informatik, Architektur und Raumplanung) - in diesen Studien stehen begrenzte Plätze zur Verfügung - oder eine Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (VoR-Phase) zur Selbstorientierung (nicht beschränkend) zu absolvieren sind. Beide sind vor der Zulassung und vor der persönlichen Einschreibung an der TU Wien durchzuführen!
Informationen zu den Aufnahmeverfahren und der VoR-Phase finden Sie bei der Beschreibung des Studienangebots und unter Aufnahme- und Eignungsüberprüfungsverfahren.
ACHTUNG!
Die Online-Studienbewerbung samt Studien-VoR-Phase muss bis spätestens 5. September (Wintersemester) oder 5. Februar (Sommersemester) vollständig abgeschlossen sein! Andernfalls ist eine Zulassung nicht möglich!

Antrag auf Zulassung
Bitte prüfen Sie zunächst, ob für Sie infolge bestehender Gleichwertigkeit die Antragstellung entfallen kann.
Ist eine Antragstellung notwendig, müssen folgende Unterlagen postalisch oder persönlich in der Studienabteilung abgegeben werden:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Angabe einer gültigen Email-Adresse am Antragsformular
- Nachweis der Reifeprüfung (Zeugnis, Diplom) in beglaubigter (und übersetzter) Kopie
- Nachweis der Deutschkenntnisse A2 oder C1 in beglaubigter Kopie
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- für Drittstaatsangehörige mit österreichischer Adresse: Meldebestätigung
Elektronisch übermittelte Anträge werden nicht bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten wegen oftmaliger Zollnachforderungen möglicherweise nicht entgegengenommen werden! Bitte unterlassen Sie es außerdem, unsere E-Mail Adresse den Kurierdiensten bekanntzugeben, da wir keine Verwendung für Sendungsupdates haben.
ACHTUNG!
Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass aus administrativen Gründen maximal 2 Anträge auf Zulassung pro Person zulässig sind!
Die persönliche Einschreibung mit einem Zulassungsbescheid ist bis 31. Oktober (Wintersemester) oder bis 31. März (Sommersemester) möglich. Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab!
Die Bearbeitung kann in Folge der hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.
Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, sollte der Antrag innerhalb folgender Zeiträume
- Wintersemester:
- EU/EWR-Bürger_innen: Anfang Februar bis Ende Juli
- Drittstaatsangehörige: 16. Jänner bis 15. Juli
- Sommersemester:
- EU/EWR-Bürger_innen: Anfang August bis Ende Jänner
- Drittstaatsangehörige: 16. Juli bis 15. Jänner
vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung übermittelt werden. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.
Verfahrensablauf
Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post oder per Email darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.
Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Befolgen Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!
Bestehen keine wesentlichen Unterschiede zur österreichischen Reifeprüfung, wird eine Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen erteilt (siehe auch Gleichwertige Reifezeugnisse).
Zulassung mit Ergänzungsprüfung
Ein wesentlicher Unterschied liegt dann vor, wenn
- mit dem Zeugnis kein Zugang zu allen Sektoren von Hochschulen im Herkunftsstaat verbunden ist (in diesem Fall ist eine Zulassung keinesfalls möglich zB. Fachhochschulreife aus Deutschland)
- die Dauer der Schulzeit nicht mindestens 12 Jahre beträgt (kann durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden) und
- die allgemeinen Ausbildungsinhalte nicht überwiegen: es müssen sechs allgemeinbildende Unterrichtsfächer (zwei Sprachen, Mathematik, ein naturwissenschaftliches, ein geisteswissenschaftliches sowie ein weiteres allgemeinbildendes Unterrichtsfach) in der Sekundarstufe II nachgewiesen werden (es kann höchstens ein fehlendes Unterrichtsfach durch Ergänzungsprüfungen ausgeglichen werden).
Liegt ein wesentlicher Unterschied vor (Schulzeit und/oder zu wenig allgemeinbildende Ausbildungsinhalte) werden im Zulassungsbescheid Fachergänzungsprüfgen vorgeschrieben (Mathematik, Chemie und/oder Physik). Fehlt auch der Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1, ist die Ergänzungsprüfung Deutsch zusätzlich zu absolvieren.
Die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen (Deutsch, Mathematik, Chemie und/oder Physik) sind im Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten", öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu absolvieren. Dafür erfolgt die Zulassung als außerordentliche_r Studierende_r an der TU Wien.
ACHTUNG!
Müssen Sie Ergänzungsprüfungen ablegen, gelten abweichende Fristen für die Kursanmeldung und die persönliche Einschreibung an der Universität! Bitte informieren Sie sich diesbezüglich auf der Homepage des Vorstudienlehrgangs, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Zusatzprüfung Darstellende Geometrie
Für die Bachelorstudien Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Vermessung und Geoinformation sowie Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau sind gemäß Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) mindestens 4 Wochenstunden Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe nachzuweisen. Darstellende Geometrie kann nicht durch "Geometrisches Zeichnen" ersetzt werden!
Kann kein ausreichender Nachweis über Darstellende Geometrie erbracht werden, ist die Zusatzprüfung während dem Bachelorstudium zu absolvieren, spätestens vor der letzten Bachelorprüfung. An der TU Wien werden dafür entsprechende Lehrveranstaltungen angeboten.
Nach Abschluss der Prüfung durch die Studienabteilung (Dauer 10 bis 12 Wochen) wird der Zulassungsbescheid erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.
ACHTUNG!
Geben Sie immer rechtzeitig allfällige Adressänderungen bekannt. Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch, darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.
Bescheid erhalten, was jetzt?
Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Die Studienabteilung kann weder Auskünfte in Visaangelegenheiten erteilen, noch in Visaangelegenheiten behilflich sein! Dafür ist ausschließlich die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Herkunftsstaat bzw. die Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien zuständig.
Online Studienbewerbung
Unabhängig vom Antrag auf Zulassung muss zusätzlich entweder das Aufnahmeverfahren oder die Studien-VoR-Phase im Rahmen der Online Studienbewerbung absolviert werden.
Die Online Studienbewerbung ist vor der persönlichen Einschreibung an der Universität durchzuführen. Am Ende der Studienbewerbung ist ein Termin für die Erstzulassung in der Studienabteilung zu vereinbaren (dies ist nur im Wintersemester notwendig).
Persönliche Einschreibung
Wenn Sie die Online Studienbewerbung durchgeführt haben und Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, kommen Sie während der allgemeinen Zulassungsfrist zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:
- den Zulassungsbescheid
- den Zulassungscode (von der Online Studienbewerbung)
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel, falls bereits vorhanden
ACHTUNG!
Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5. September (Wintersemester) beziehungsweise 5. Februar (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges nicht möglich.
Bei der persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung erhalten Sie, sofern Sie noch nie an einer anderen österreichischen Universität zu einem Studium zugelassen waren, eine achtstellige Matrikelnummer und Ihren Studierendenausweis (TUcard).