Aufnahmeverfahren

Bei Studien mit Aufnahmeverfahren ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze beschränkt. Die Auswahl der Studierenden erfolgt vor der Zulassung zum Studium.

Diese Studien haben auch eigene Registrierungsfristen. Wird die Registrierungsfrist versäumt, ist eine Teilnahme am Aufnahmeverfahren erst im darauffolgenden Jahr möglich, da das Aufnahmeverfahren nur einmal jährlich vor Beginn des Wintersemesters stattfindet.

Zulassung

Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens und der Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zum jeweiligen Bachelorstudium möglich.

Wenn Sie einen Studienplatz erlangt haben, werden Sie aufgefordert, für die Beantragung der Zulassung die erforderlichen Dokumente im Rahmen Ihrer Online-Studienbewerbung hochzuladen. Sie müssen NICHT persönlich in die Studienabteilung kommen! Die Zulassung wird ausschließlich online durchgeführt. Sobald Ihr Zulassungsantrag genehmigt ist, werden Sie selbstverständlich informiert. Danach müssen Sie noch den ÖH-Beitrag/Studienbeitrag überweisen, um die Zulassung abzuschließen. Die dafür notwendigen Informationen erhalten Sie per Email. Der  Studierendenausweis (TUCard) wird Ihnen per Post an die von Ihnen im Rahmen der Online-Studienbewerbung angegebene Adresse übermittelt.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2025

  • Online-Registrierung von Dienstag, 1. April 2025 12:00 Uhr bis Dienstag, 3. Juni 2025 23:59
  • Online-Self-Assessment absolviert bis Dienstag, 3. Juni 2025
  • Kostenbeitrag einzahlen, von TISS bestätigt bis Dienstag, 3. Juni 2025
  • Reihungstest vor Ort am 20. August 2025

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren Informatik und Wirtschaftsinformatik.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2025

  • Online-Registrierung von Dienstag, 1. April 2025 12:00 Uhr bis Dienstag, 3. Juni 2025 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis Dienstag, 3. Juni 2025
  • Kostenbeitrag einzahlen, von TISS bestätigt bis Dienstag, 3. Juni 2025
  • Reihungstest vor Ort am 21. August 2025

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren Architektur.

Fristen beim Aufnahmeverfahren 2025

  • Online-Registrierung von Dienstag, 1. April 2025 12:00 Uhr bis Mittwoch, 18. Juni 2025 23:59
  • Motivationsschreiben hochladen bis Mittwoch, 18. Juni 2025
  • Kostenbeitrag einzahlen, von TISS bestätigt bis Mittwoch, 18. Juni 2025
  • Reihungstest vor Ort am 21. August 2025

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren Raumplanung und Raumordnung.

Quereinstieg ins Studium

Sollten Sie bereits Informatik, Architektur oder Raumplanung an einer anderen Universität studieren und möchten das Studium an der TU Wien fortsetzen, dann informieren Sie sich bitte über den Quereinstieg ins Studium.

Eignungsüberprüfungsverfahren (Studien-VOR-Phase)

Die Studien-Vorbereitungs- und Reflexionsphase (Studien-VoR-Phase) soll allen Studieninteressierten als Entscheidungshilfe für ein Studium, sowie auch als Vorbereitung für den Einstieg in das gewählte Studium dienen. Der Aufbau und die einzelnen Teile der Studien-Vor-Phase werden von Vertreter_innen des jeweiligen Studiums inhaltlich angepasst, festgelegt und müssen vor der Zulassung zum Studium abgeschlossen werden.

Informationen zur Studien-VOR-Phase zu jedem Studium finden Sie unter Studienangebot.

ACHTUNG!
Die Online-Studienbewerbung samt Studien-VoR-Phase muss für das Wintersemester spätestens bis 5. September und für das Sommersemester spätestens bis 5. Februar vollständig abgeschlossen sein! Andernfalls ist eine Zulassung nicht möglich (siehe Zulassungsfristen). Die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung kann nach fristgerechter Absolvierung der Studien-VoR-Phase bis 12. September für das Wintersemester und bis 12. Februar für das Sommersemester erfolgen.

Fristen bei der Studien-VoR-Phase für das Wintersemester 2025

Bewerbungszeitraum: 1. April 2025 bis 5. September 2025

Beachten Sie bitte dass Sie Ihre Studien-VoR-Phase bis dahin auch abgeschlossen haben müssen. Anschließend ist die Zulassung ausschließlich persönlich von 7. Juli 2025 bis 12. September 2025 in der Studienabteilung möglich ist. Eine Zulassung zum Bachelorstudium nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist (Fortmeldefrist bis 31. Oktober 2025) ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.

Die Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung ist im Rahmen der Online-Studienbewerbung durchzuführenDie Online Studienbewerbung ist ab Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist möglich. Mit Abschluss der Studien-VoR-Phase erhalten Sie über Ihren Account einen Zulassungscode, den Sie mit allen anderen erforderlichen Dokumenten für die Zulassung zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung mitbringen.