Fristen bei der Studien-VoR-Phase für das Sommersemester 2025

Bewerbungszeitraum: 1. November 2024 bis 5. Februar 2025

Beachten Sie bitte dass Sie Ihre Studien-VoR-Phase bis dahin auch abgeschlossen haben müssen. Anschließend ist die Zulassung ausschließlich persönlich von 7. Jänner 2025 bis 12. Februar 2025 in der Studienabteilung möglich ist. Eine Zulassung zum Bachelorstudium nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist (Nachfrist bis 31. März 2025) ist nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich.

Die Anmeldung zur Studien-VoR-Phase erfolgt im Rahmen der Online-Bewerbung in der TU-eigenen Campus Software TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Studieninteressierte können dort einen TISS Guest-Account anlegen und sich für die Studien-VoR-Phase des gewünschten Bachelorstudiums anmelden.

Die Studien-VoR-Phase des Bachelorstudiums "Elektrotechnik und Informationstechnik" beginnt mit einer Online Befragung zur geplanten Studienwahl. Die Online Befragung dient der Selbsteinschätzung der Studienwerber_innen bezüglich der Motivation zur Studienwahl für das Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik. Es soll zu einer vertieften Beschäftigung mit den Anfoderungen und Rahmenbedingungen des Studiums und der Reflexion der eigenen Interessen führen. Diese Stufe der Studien-VoR-Phase ist mit der vollständigen Durchführung abgeschlossen, das erreichte Ergebnis geht nicht weiter in das Verfahren ein. 

Der zweite Teil der Studien-VoR-Phase ist ein Online Feedback zum Wissensstand. Hier werden mehrere Wissensgebiete abgefragt, nämlich Grundlagen der Mathematik, Grundlagen der Technik und Naturwissenschaften, Schätzaufgaben, und Logisches Denken. Dieser Kenntnistest liefert Feedback zu relevanten Themen und ist an die speziellen Bedürfnisse des Bachelorstudiums Elektrotechnik und Informationstechnik angepasst.

Dieses Verfahren dient nicht als Reihungs- oder Aufnahmeverfahren, sondern ist eine reine Unterstützung bei der Studienwahl.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der FAQ.

Das Ergebnis der Studien-VoR-Phase soll bei der Studienwahl unterstützen. Die Zulassung zum Studium setzt neben der Erfüllung der weiteren Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 63 UG die Absolvierung der Studien-VoR-Phase, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis derselbigen voraus.

Die Administration der Studien-VoR-Phase erfolgt elektronisch, die Studienabteilung kann im Rahmen der Zulassung den Nachweis für die Erfüllung abrufen.

Die vollständig absolvierte Studien-VoR-Phase ist für den Zeitraum von drei Studienjahren (6 Semester) gültig. Sollten innerhalb dieses Zeitraumes Änderungen am Verfahren vorgenommen werden, gilt die Studien-VoR-Phase trotzdem als absolviert. Danach ist die Studien-VoR-Phase neuerlich vollständig zu absolvieren.