haben einen Studienabschluss in Psychologie. Sie sind in verschiedenen Berufsfeldern tätig, z.B.: in der Forschung, Wirtschaft oder Bildung. Psycholog_innen sind nicht berechtigt Psychotherapie, klinisch psychologische Behandlung oder Diagnostik anzubieten.

haben eine Psychotherapieausbildung, in welcher Theorie- und Praxisstunden absolviert wurden. Psychotherapeut_innen sind spezialisiert auf eine Psychotherapieschule. In Österreich gibt es 23 verschiedene Schulen, die grob in vier Richtungen zusammengefasst werden können: tiefenpsychologisch, humanistisch, systemisch, verhaltenstherapeutisch

haben einen Studienabschluss in Psychologie und nach dem Studium eine Ausbildung zum/ zur klinischen Psycholog_in abgeschlossen. Im Zuge dieser wurden Theorie- und Praxisstunden absolviert. Klinische Psycholog_innen sind berechtigt klinisch psychologische Störungsbilder (z.B.: Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, etc.) zu diagnostizieren und behandeln.

sind Ärzt_innen, die eine psychiatrische Facharztausbildung nach dem medizinischen Grundstudium gewählt haben. Sie beschäftigen sich ebenfalls mit der Diagnose und Behandlung von psychischen Erkrankungen. Psychiater_innen sind berechtigt Psychopharmaka (z.B.: Antidepressiva, Antipsychotika) zu verschreiben.