Wer kann wählen?

Wählen dürfen Personen, die für die ÖH-Wahl wahlberechtigt sind. Aktiv wahlberechtigt sind

  • alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden,
  • die am 25.3.2025 (Stichtag für die Wahlberechtigung) für ihr Studium an der TU Wien für das SS 2025 fortgemeldet sind und
  • am ersten Wahltag (13.5.2025) zumindest 14 Jahre alt sind.

Sehen Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster nach, ob Sie wahlberechtigt sind. 

ACHTUNG!

Der Stichtag für die Wahlberechtigung fällt nicht mit dem Ende der Zulassungs- und Fortmeldefrist zusammen. Wird der ÖH-Beitrag bzw. Studienbeitrag zu spät einbezahlt, sodass die Fortmeldung erst nach dem 25.3.2025 erfolgt, ist man NICHT WAHLBERECHTIGT.

Ich stehe nicht im WählerInnenverzeichnis!?

Scheinen Sie im Wähler_innenverzeichnis nicht auf, obwohl Sie vor dem 25.3.2025 (Stichtag Wahlberechtigung) für das Studium fortgemeldet waren, können Sie bis 8.4.2025 bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission (m.gruber@tuwien.ac.at) schriftlich Einspruch erheben.

Wie Sie Einsicht nehmen können, finden Sie im Punkt Wähler_innenverzeichnis.

Wer darf gewählt werden?

Wer darf als Kandidat_in für die ÖH-Wahl aufgestellt werden bzw. darf sich der Wahl stellen? Das sind Studierende der TU Wien, die passiv wahlberechtigt sind. Das sind

  • alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden,
  • die am 25.3.2025 (Stichtag für die Wahlberechtigung) für ihr Studium an der TU Wien für das SS 2025 fortgemeldet sind und
  • am ersten Wahltag (13.5.2025) zumindest 18 Jahre alt sind.