Im Wähler_innenverzeichnis sind alle Studierenden der TU Wien angeführt, die für die ÖH-Wahl 2025 wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden, die sich bis spätestens 25.3.2025 für das Studium an der TU Wien fortgemeldet haben.

Ob Sie wahlberechtigt sind, können Sie durch Einsichtnahme in das Wähler_innenverzeichnis überprüfen. Zwischen 3.4. und 8.4.2025 haben Sie drei Möglichkeiten, Einsicht zu nehmen:

  1. Persönlich nach Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der HTU
  2. Per Email-Anfrage an den Vorsitzenden der Wahlkommission (m.gruber@tuwien.ac.at)
    * die Email muss über den eigenen Studierendenaccount (e[Matrikelnummer]@student.tuwien.ac.at) übermittelt werden (Emails von Privataccounts werden nicht beantwortet!) und 
    * ein Scan des gültigen Studierendenausweises (TUCard) ist als Identitätsnachweis mitzuschicken.
  3. Online im Wahlportal der ÖH

Scheinen Sie im Wähler_innenverzeichnis nicht auf, obwohl Sie sich bis 25.3.2025 fortgemeldet haben, können Sie bis 8.4.2025 einen Einspruch unter Beilage des Einzahlungsnachweises per Email an m.gruber@tuwien.ac.at einbringen. Ihr Einspruch wird von der Wahlkommission geprüft. Ist der Einspruch berechtigt, werden Sie noch in das Wähler_innenverzeichnis aufgenommen.

Eine nachträgliche Aufnahme in das Wähler_innenverzeichnis ohne fristgerechten Einspruch ist nicht möglich! Daher kontrollieren Sie bitte rechtzeitig, ob Sie wahlberechtigt sind!