Fristen

Wahlvorschläge

Die Frist zur Einbringung von Wahlvorschlägen (Bundesvertretung und Universitätsvertretung) beginnt am 25.3.2025 und endet am 8.4.2025. Die eingebrachten Wahlvorschläge werden auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit von der Wahlkommission geprüft. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Wahlvorschläge von der Wahlkommission für die Wahl 2025 zugelassen und spätestens am 22.4.2025 hier verlautbart.

Voraussetzung für einen gültigen Wahlvorschlag

  1. Verwendung des Formulares nach dem Muster der Anlagen 3 und 3a HSWO 2014
  2. die Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe, gegebenenfalls auch eine der Bezeichnung entsprechende Kurzbezeichnung,
  3. eine Liste der Kandidat_innen,
  4. die Zustimmungserklärungen der Kandidat_innen,
  5. die Bezeichnung eines_einer zustellungsbevollmächtigten Vertreter_in und dessen_deren Kontaktdaten,
  6. eine ausreichende Zahl von Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten (Muster der Anlage 5) oder die Unterschrift von zumindest einem_einer Mandatar_in und des_der Zustellungsbevollmächtigten (Muster der Anlage 5b).

Unterstützungserklärungen

Der Nachweis der Unterstützungserklärung kann bei jenen wahlwerbenden Gruppen entfallen, die bereits ein Mandat in der Hochschulvertretung haben. Hier ist es ausreichend, wenn die wahlwerbende Gruppe von zumindest einem_einer ihrer Mandatar_innen in der Hochschulvertretung und von dem_der zustellungsbevollmächtigte_n Vertreter_in unterstützt wird. Dabei kann es sich auch um dieselbe Person handeln, wenn diese zugleich Mandatar_in und zustellungsbevollmächtigte_r Vertreter_in ist.

Dafür sind die oben angeführten Muster der Anlage der HSWO 2014 zu verwenden. 

Kandidaturen

Die Frist zur Einbringung von Kandidaturen (Studienvertretung) beginnt am 25.3.2025 und endet am 17.4.2025. Die eingebrachten Kandidaturen werden auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit von der Wahlkommission geprüft. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen werden die Wahlvorschläge und Kandidaturen von der Wahlkommission für die Wahl 2023 zugelassen und spätestens am 29.4.2025 hier verlautbart.

Voraussetzung für eine gültige Kandidatur

  1. Verwendung des Formulars nach dem Muster der Anlage 6 HSWO 2014
  2. Für jede_n Kandidat_in ist anzugeben:
  • Familienname und Vorname,
  • Geburtsjahr
  • Anschrift
  • die Bezeichnung des Studiums
  • Matrikelnummer
  • E-Mail-Adresse

Einbringungsstelle

Die Wahlvorschläge und Kandidaturen sind bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission entweder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder postalisch einzubringen:

Michael Gruber
Studienabteilung
Karlsplatz 13, 1040 Wien

Die elektronische Einbringung ist ausschließlich mit entsprechender qualifizierter elektronischer Signatur an m.gruber@tuwien.ac.at möglich.