Die Wahltage und sämtliche Fristen (für die Wahlberechtigung, die Einbringung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen, für Einsprüche gegen das WählerInnenverzeichnis etc.) wurden mit der Verordnung über die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahl 2025, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Wahltage

Dienstag, 13.5.2025
Mittwoch, 14.5.2025
Donnerstag, 15.5.2025

Die wichtigsten Fristen

25.3.2025: Wahlberechtigung

Dabei handelt es sich um den Stichtag für die Wahlberechtigung. Wählen darf nur, wer am 25.3.2025 an der Technischen Universität Wien für das Studium im SS 2025 fortgemeldet ist. Darum rechtzeitig den ÖH-Beitrag und Studienbeitrag einbezahlen! Wer am 25.3.2025 an der Universität nicht rückgemeldet ist, ist nicht wahlberechtigt!

25.3.2025: Wahlvorschläge und Kandidaturen

Am selben Tag beginnt die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Hochschulvertretung (Fristende: 8.4.2025) und von Kandidaturen für die Studienvertretung (Fristende: 17.4.2025).

3.4.2025: Wahlkarte für Briefwahl beantragen

An diesem Tag beginnt die Frist für die Beantragung einer Wahlkarte! Die Frist endet am 6.5.2025. Darum rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie wissen, dass Sie an den Wahltagen nicht persönlich zur Wahl gehen können! 

3.4.2025: Wähler_innenverzeichnis: Einsichtnahme und Einsprüche

Sie wissen nicht, ob Sie wahlberechtigt sind? Dann bitte zwischen 3.4.2025 bis 8.4.2025 einen Blick in das Wähler_innenverzeichnis werfen, ob Sie auch darin aufscheinen. Dies können Sie auch online im Wahlportal der ÖH, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster machen. 

In diesem Zeitraum können Sie auch Einsprüche gegen das Wähler_innenverzeichnis einbringen. Stehen Sie nicht im Wähler_innenverzeichnis, obwohl sie vor dem 25.3.2025 an der TU Wien fortgemeldet waren, können Sie bei der Wahlkommission (m.gruber@tuwien.ac.at) schriftlich Einspruch erheben. Darum rechtzeitig Einsicht in das Wähler_innenverzeichnis nehmen, um bösen Überraschungen am Wahltag vorzubeugen.

Wer nicht im Wähler_innenverzeichnis steht, kann nicht wählen!