Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen
Um die Transparenz in der Qualität der Lehre an der TU Wien zu erhöhen, wird nun das Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen verliehen. Auf Basis eines klar definierten und jederzeit einsehbaren Kriterienkataloges werden jene LVAs ausgezeichnet, welche die Bedingungen in benötigtem Ausmaß erfüllen.
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Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen
Das Gütesiegel wird nach Verleihung durch das Vizerektorat für Lehre in TISS für jede_n Studierende_n klar sichtbar sein. Gültig bleibt es 3 Jahre lang, für eine Verlängerung werden die Kriterien neu geprüft - somit wird gewährleistet, dass die Qualitätsstandards stetig erfüllt bleiben.
Sollte es auf Anhieb nicht mit der Qualifikation klappen, stehen die Teams der Hochschuldidaktik, Digital Teaching & Learning sowie das Qualitätsmanagement mit Rat und Tat zur Seite. Wer schon vorab formale Kriterien anpassen will, der findet am Seitenende nützliche Tools und Links zu weiterführenden Quellen.
Welche Anforderungen sind zu erfüllen?
Der Kriterienkatalog für exzellente Lehre umfasst 9 Themenbereiche, zu denen insgesamt 64 Qualitätskriterien formuliert sind. Das notwendige Ausmaß der Erfüllung der Kriterien ist pro Themenbereich vorgegeben und in nachstehender Abbildung ersichtlich.
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Tabellarische Übersicht der 9 Themengebiete und der 64 Qualitätskriterien. Diese sind entweder vollständig oder größtenteils zu erfüllen, um für das Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen zu qualifizieren.
Wie komme ich an das Gütesiegel?
Vier Schritte sind notwendig, um ein Gütesiegel für exzellente Lehrveranstaltungen zu erhalten. Der Prozess ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
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Gütesiegel Ablauf
Ablauf in 4 Schritten, um das Gütesiegel für exzellente Lehre zu erhalten.
Der Kriterienkatalog im Detail
1. Die Lernergebnisse sind in der Lehrveranstaltungsbeschreibung in TISS abgebildet und geben vollständig wieder, was Studierende am Ende der Lehrveranstaltung (LV) wissen (im Sinn von Kenntnissen) und können (im Sinn von Kompetenzen) sollen.
2. Die Lehr- und Lernmethoden sind auf die Erreichung der formulierten Lernergebnisse abgestimmt.
3. Die Leistungsüberprüfung ist so konzipiert, dass die Erreichung der formulierten Ziele valide überprüft werden kann.
4. Die Lernergebnisse der TISS-Lehrveranstaltungsbeschreibung sind nach den Kriterien der Schritt-für Schritt-Anleitung formuliert (Details folgen).
1. Die LVA Beschreibung beinhaltet die Lernergebnisse und das detaillierte LV-Konzept zu Beginn des Semesters.
2. Prüfungstermine sind zu Beginn des Semesters in TISS veröffentlicht.
3. Prüfungsformat und Beurteilungskriterien sind zeitgerecht festgelegt und werden in TISS transparent kommuniziert.
4. Der in ECTS vorgegeben Workload der LVA entspricht dem tatsächlichen Lernaufwand der Studierenden.
5. Lehrende geben die erwarteten Anforderungen an Abgaben bekannt. z.B. Abgabezeitpunkt(e), Literaturempfehlungen, Zitierregeln, Qualitätskriterien, Formatierung, Dateiformat etc.
6. Die Inhalte und das Niveau entsprechen der Verortung der LVA im jeweiligen Curriculum.
7. Es gibt Angebote, um fehlende Voraussetzungen nachholen zu können, speziell zu Studienbeginn, z.B. Brückenkurse, Angleichungskurse, etc.
8. Es werden zusätzliche Materialien oder Verweise zur Vertiefung des Wissens angeboten um speziell interessierte Studierende zu fördern.
9. Die einzelnen Einheiten innerhalb der Lehrveranstaltung sind inhaltlich gut aufeinander abgestimmt.
10. Die Lehrveranstaltung ist inhaltlich klar strukturiert und logisch aufgebaut.
11. Lehrende variieren die Methoden entsprechend den zu erwerbenden Kompetenzen und Lehrinhalte.
12. Lehrende achten auf abwechslungsreiche Lernsettings und sinnvollen Medieneinsatz.
13. Lehrende fördern Interaktionen mit den Lernenden und den Lernenden untereinander.
Auf der colab-Seite zum Corporate Design, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster der TU Wien finden sich neben den TU Logos, Farbcodes und formalen Angaben auch Dokumentenvorlagen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster fürs Office 365. Zum Erwerb des Office 365-Paketes findet sich auf der Seite auch ein Link zum Shop der TU Software, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
1. Lehrende und Studierende pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
2. Lehrende sind für Studierende über klar vorab kommunizierte Kanäle (z.B. per Mail, via TISS oder TUWEL) erreichbar.
3. Lehrende bieten Studierenden Gelegenheiten für (Rück)fragen (z.B. in Form von Sprechstunden oder Onlineforum in TISS).
1. Lehr- und Lernmaterialien werden zu Verfügung gestellt (in TUWEL).
2. Die Lehr- und Lernmaterialien sind aktuell und fehlerfrei.
3. Lehr- und Lernmaterialien werden den Studierenden möglichst kosten- und zeitgünstig zur Verfügung gestellt.
4. Benötigte Materialien werden vorab bekannt gegeben.
5. Bereitgestellte Lehr- und Lernmaterialien entsprechen den geltenden urheber- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
6. Lehrende verwenden standardisierte Dateiformate, die auf vielen unterschiedlichen Endgeräten betrachtet werden können.
1. Bereitgestellte Unterlagen enthalten auch Fragen zum Stoff, die den Studierenden zur Überprüfung des Lernfortschritts dienen.
2. Lehrende bieten entsprechende Tools zur Selbstevaluierung an (z.B.: Quizformate).
3. Self-Assessment mit Reflexion (Selbstreflexion) des eigenen Lernstandes und der weiteren Vorgangsweise bei Schwierigkeiten.
4. Lehrende kommunizieren die Bewertung von (Teil-)leistungen.
5. Auf Anfrage kann eine Prüfungseinsicht wahrgenommen werden (Einhaltung der Fristen).
6. Studierende erhalten umfassendes Feedback zu ihren Abgaben.
7. Lehrende kontrollieren und kommunizieren den Lernfortschritt (z.B. über Feedbacks zu einzelnen Arbeitsaufträgen; Kurzumfragen).
8. Lehrende initiieren kollegiales Feedback (Peer-Feedback) unter Studierenden (z.B. bei Präsentationen, Austausch in Kleingruppen und gruppenübergreifend über die jeweiligen Erkenntnisse).
1.Lehrende passen Prüfungsmethoden bzw. Prüfungsformate an das jeweilige Lehrveranstaltungsformat an.
2. Lehrende achten bei der Zusammenstellung und Durchführung von Prüfungen darauf, jene Kompetenzen zu prüfen, die in den Lernergebnissen formuliert sind.
3. Lehrende berücksichtigen die entsprechenden Regelungen der Satzung bzw. die Leitlinien für Online-Prüfungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
4. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben werden bei Online Prüfungen umgesetzt.
5. Lehre halten sich an die Vorgaben durch die Satzung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster im Umgang mit der Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln.
1. Studierende mit Behinderung oder Beeinträchtigung werden nichtdiskriminierend behandelt, im Bedarfsfall wird der Fachbereich TUW barrierefrei hinzugezogen.
2. Zur Fairness werden je nach Beeinträchtigung anerkannte Methoden des Nachteilsausgleichs (z. B. in Bezug auf Prüfungsformat, Aufbereitung der Prüfungsinhalte) angewendet.
3. Prüfungsangaben werden barrierefrei erstellt.
4. Ein barrierefreier Zugang zur LVA ist bei Bedarf sichergestellt.
5. Diversitätssensible Gestaltung: Neutrale Gestaltung der Lehr- und Lernmaterialien in Hinblick auf Geschlecht, Alter, Religion, Ethnie, usw.
6. Bei der Verwendung von Videos wurde der Leitfaden für barrierefreie Lehrvideos berücksichtigt.
Für Details zum Thema "Barrierefreie Videos" steht das Handbuch zur Bereitstellung barrierefreier Videos, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster auf colab zur Verfügung. Weiters gibt es die Möglichkeit, für TUWEL-Kurse den Accessibility Checker, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster zu verwenden: Mit Hilfe dieses Tools kann der_die Lehrende die Inhalte auf TUWEL mittels einfachen Mausklicks auf Barrierefreiheit prüfen lassen.
1. Lehrende fordern von den Studierenden die Teilnahme an der LVA Bewertung ein und nützen dieses Feedback zur Weiterentwicklung der LVA.
2. Lehrende stellen den Studierenden im Rahmen der LVA Zeit für die Teilnahme an der LVA Evaluation zur Verfügung
3. Lehrende holen bereits während der laufenden LVA Studierendenfeedback ein und berücksichtigen die Ergebnisse für die weitere Durchführung und Weiterentwicklung der LVA.
4. Lehrende holen teilnehmerunabhängiges Feedback zu LVA Design, das Angebot von Lehr- und Lernmaterialien, eingesetzte Tools und Methoden zur Weiterentwicklung ihrer Lehrveranstaltung ein. (kollegiale Hospitationen, Beratung durch HSD)
5. Lehrende diskutieren ihr LVA Design, das Angebot von Lehr- und Lernmaterialien, eingesetzte Tools und Methoden mit anderen Lehrenden (z.B. Lehrende helfen Lehrenden).
6. Lehrende reflektieren die eingesetzten Lehr- und Lernmaterialen und verbessern diese inhaltlich und (medien-)didaktisch.
7. Lehrende arbeiten an der qualitativen Weiterentwicklung ihrer Lehr- und Lernmaterialen, indem sie sowohl Inhalte aus hochschuldidaktischen Fortbildungen als auch eigene Erkenntnisse aus der LVA bzw. dem Feedback zur LVA einbeziehen.
8. Lehrende besuchen erforderliche technische und hochschuldidaktische hausinterne Angebote.
9. Lehrende nutzen die interne Infrastruktur für ihre Lehrveranstaltungen.
Interne Weiterbildungsmöglichkeiten bietet die Hochschuldidaktik an.
1. Lehrende nutzen Aufgaben und Abgabetools auf TUWEL und ermöglichen die Einsicht in die Beurteilung.
2. Lehrende wählen zusätzlich digitale Tools aus den empfohlenen Standards (Digitaler Werkzeugkatalog | TU Wien).
3. Auch bei der Verwendung digitaler Tools wird Barrierefreiheit soweit möglich angeboten.
4. Asynchrone und synchrone Phasen sind didaktisch sinnvoll aufeinander abgestimmt.
5. Digitale Elemente sind integraler Bestandteil des LVA Designs.
6. Lehrende setzen Lernvideos als Anleitung für Studierende ein.
7. Alle in der LVA verwendeten Tools werden in der LVA Beschreibung in TISS genannt um sicherzustellen, dass Studierenden die entsprechenden Tools bzw. die benötigten technischen Voraussetzungen dafür rechtzeitig verfügbar haben können.
8. Der Einsatz digitaler Tools ist sinnvoll didaktisch im Design der LVA eingebettet.
9. Lehrende reflektieren ihren Methodeneinsatz und können diesen (hochschuldidaktisch) begründen.
10. Open Educational Ressources (OER), Aufzeichnungen aus Vorjahren oder lizenzfreie Materialien werden verwendet.
11. Lehrende setzen Software zur Identifikation von möglichen Plagiaten ein und überprüfen die Protokolle der Plagiatssoftware.
Neben dem E- Didaktischen Nachschlagewerk EDIN, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster finden sich auf der Website des Digital Teaching and Learning Teams auch Hinweise auf Angebote für Weiterbildungen und Workshops.
FAQs
Das Gütesiegel für exzellente Lehre wird zentral vom Vizerektorat für Lehre vergeben. Die Vergabe basiert auf einem Kriterienkatalog und ist somit möglichst objektiv und transparent.
Der größte Vorteil liegt vor allem im Evaluationsprozess: Während dieser Zeit steht dem_der Lehrenden ein qualifiziertes und motiviertes Team der Hochschuldidaktik, des Digital Teaching und Learning sowie des Qualitätsmanagements zur Verfügung. Dieses bietet Hilfestellung bei der Entwicklung und Optimierung der LVA.
Außerdem wird das Siegel deutlich sichtbar auf TISS platziert. Aufgrund der Transparenz und Einsehbarkeit der Qualitätskriterien ist somit sofort ersichtlich, dass es sich bei der gegebenen LVA um eine exzellente handelt.
Die Bearbeitungszeit ist davon abhängig, inwieweit die Lehrveranstaltung den Kriterienkatalog bereits abdeckt.
Weiters wird ein Interview zwischen dem Team des Gütesiegels und dem_der Lehrenden stattfinden, sodass auch eine etwaige Terminfindung Einfluss auf die Dauer des Prozesses nehmen wird.
Schlussendlich kann auch die Umsetzung der beim Interview angesprochenen Anregungen nochmal eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Dies sollte bei Antragstellung berücksichtigt werden.
Das Gütesiegel gilt immer mit Beginn des folgenden Semesters. Entsprechend wäre eine Antragstellung mindestens 8 Wochen vor Beginn des Semesters empfehlenswert.
Die Fülle des Kriterienkataloges wirkt auf den ersten Blick überwältigend und der Arbeitsaufwand könnte dem_der Lehrenden als sehr hoch erscheinen.
Tatsächlich ist im ersten Schritt jedoch nur die Meldung der LVA über das Jira-Portal notwendig - die nächsten Schritte übernimmt dann das Zentrum für strategische Lehrentwicklung. Eventuell ergeben sich in Folge aus dem Feedback ein paar Ideen für eine Weiterentwicklung des LVA-Designs.
Das Gütesiegel ist LVA- und Lehrenden-bezogen. Sollte also zyklisch unterrichtet werden, gilt das Siegel nicht mehr für dieselbe LVA, wenn sie von jemand anderem gehalten wird. Der_die Lehrende des anderen Zyklus muss – bei Interesse – selber durch den Gütesiegelprozess.
Das Gütesiegel kann alle drei Jahre verlängert werden, sonst verliert es seine Gültigkeit. Für eine Verlängerung wird der Prozess verkürzt ablaufen, es wird nur auf Veränderungen geprüft. Erst, wenn es eine zu lange „Gütesiegelfreie“ Zeit gab, muss der gesamte Prozess erneut durchlaufen werden.
Ergeben sich gravierende Änderungen an der LVA, sei es vor oder nach Ablauf der Gültigkeit, zum Beispiel wenn sich der_die Vortragende ändert, muss der gesamte Gütesiegelprozess durchlaufen werden.
Selbstverständlich! Gerade dies ist die große Stärke des Gütesiegels. Die drei Bereiche Hochschuldidaktik, Digital Teaching & Learning sowie Qualitätsmanagement unterstützen durchgehend und niederschwellig den Prozess - bereits vorher, auch währenddessen und natürlich auch nach dem Prozess.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das jira-Portal, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.