Was ist die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle für Studium und Lehre ist eine Anlaufstelle für TU-Studierende bei Anliegen des universitären Alltags. Sie kann beraten, unterstützen und vermitteln. Sie nimmt Kontakt mit den Verantwortlichen auf und bemüht sich gemeinsam mit diesen um Lösungen.

 

Welche Anliegen?

Bei Anliegen zu diesen Themen können Sie sich an die Ombudsstelle wenden:

  • Schwierigkeiten im Rahmen von Lehrveranstaltungen & Prüfungen oder bezüglich Zulassung & Anerkennung
  • Konflikte oder Betreuungsabbruch bei der Abfassung von Abschlussarbeiten
  • Sachverhaltsklärung bei unterschiedlichen Auskünften von TU Einrichtungen & Ansprechpersonen
  • Unangemessenes Verhalten, Diskriminierung & (sexualisierte) Belästigung oder Gewalt
  • Offenes Ohr für Vorschläge zur Verbesserung der Studienbedingungen & Serviceeinrichtungen

 

Um eine effektive Unterstützung zu gewährleisten, arbeitet die Ombudsstelle eng mit verschiedenen Organisationseinheiten und Interessensvertretungen der TU Wien zusammen. Dazu gehören das Vizerektorat für Lehre, die Studienabteilung, die Studiendekan_innen, die Abteilung Genderkompetenz, die GuT, der HTU-Vorsitz und die Referate, der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG), der Betriebsrat sowie die Ansprechstelle für Studienrecht und Arbeitsrecht.

Bei studienrechtlichen Angelegenheiten, wie Zulassung oder Anerkennungen, wenden Sie sich in erster Linie bitte direkt an die Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster. Ebenso können infrastrukturelle Themen, etwa räumliche oder technische Anliegen, direkt an die GuT, öffnet in einem neuen Fenster gemeldet und über deren Ticketsystem erfasst werden. Selbstverständlich steht die Ombudsstelle jederzeit unterstützend zur Verfügung, falls Unsicherheiten bestehen oder eine weitere Klärung erforderlich ist.

 

You can also submit your concerns to the ombuds office in English. Consultations can be held in English as well.

Die Ombudspersonen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Funktion weisungsfrei und unabhängig und behandeln alle Anliegen vertraulich. Die Tätigkeit der Ombudspersonen erfolgt ehrenamtlich. Sollte bei Fällen Befangenheit auftreten, dann werden externe Personen hinzugezogen. Um die Qualität der Ombudsstelle stetig zu verbessern, nehmen die Personen der Ombudsstelle regelmäßig an Weiterbildungen teil.

Grafische Darstellung der Fallbearbeitung der Ombudsstelle.

© Elisabeth Hart

Wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben, werden wir Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Anliegens informieren. Die Ombudsperson klärt mit Ihnen ab, auf welche Weise sie Unterstützung leisten kann. Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nicht weitergegeben ohne Zustimmung. Zur Fallbearbeitung können Rückfragen erforderlich sein, bei Bedarf kann ein Gespräch (persönlich/telefonisch) vereinbart werden. Die Lösung der Fälle gemeinsam mit den Verantwortlichen kann eine große Bandreite von Lösungsansätzen und Konsequenzen aufweisen: von der Bewusstseinsbildung bis hin zu studienrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Die persönlichen Daten werden vertraulich behandelt, die Inhalte zu Datenschutzinformationen der Ombudsstelle sind über diesen Link abrufbar: https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Dokumente/Datenschutzerkl%C3%A4rungen%20Studium%20-%20Allgemein/Datenschutzinformation_Ombudsstelle.pdf 

Wohin kann ich mich mit studienrechtlichen Fragen (z.B. Zulassungen, Benotung oder Anerkennungen wenden?

Bei Fragen zu studienrechtlichen Themen, wie Zulassungen oder Anerkennung von Prüfungen, ist in erster Linie die Studienabteilung, öffnet in einem neuen Fenster zuständig. Falls eine weiterführende Klärung notwendig ist, kann die Ombudsstelle unterstützend hinzugezogen werden. Für rechtliche Fragestellungen in den Bereichen Studium und Lehre können Sie sich an die zuständigen Jurist_innen in der Studienabteilung wenden (Irene Titscher, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und Michael Gruber, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster).

Wen kann ich bei infrastrukturellen Themen (z.B. räumliche oder technische Anliegen) kontaktieren?

Für räumliche und technische Anliegen ist die GuT, öffnet in einem neuen Fenster zuständig und nimmt Anfragen über ein eigenes Ticketsystem auf. Auch hierbei kann die Ombudsstelle unterstützend vermitteln.  

An wen kann ich mich bei psychischer Belastung oder persönlichen Problemen wenden?

Die TU Wien bietet zum Thema Psychologische Beratung und Mentale Gesundheit , öffnet in einem neuen Fenstereine psychologische Sprechstunde sowie auch Einzelberatung und Gruppenangebote an. 

Was kann ich tun, wenn ich einen Konflikt mit einer Lehrperson/ Studierenden/ Mitarbeitenden der TU Wien erlebe?

Bei Konflikten mit Lehrenden/Studierenden/Mitarbeitenden steht die Ombudsstelle als neutrale Anlaufstelle zur Seite. Sie unterstützt bei einer fairen Lösung und zeigt mögliche nächste Schritte auf.

Wie gehe ich vor, wenn sich die Betreuung meiner Abschlussarbeit verzögert und keine Rückmeldungen kommen?

Bei Problemen mit der Betreuung von Abschlussarbeiten - etwa wenn Rückmeldungen ausbleiben oder sich die Betreuung verzögert – kann die Ombudsstelle kontaktiert werden. Wir werden helfen das Anliegen gegenüber dem Betreuer oder der Betreuerin zu kommunizieren und mögliche Schritte zu besprechen.

Was kann ich bei Schwierigkeiten bezüglich LVA/ Prüfungen tun?

Falls Probleme bei Lehrveranstaltungen oder Prüfungen auftreten, etwa unfaire Behandlung, Unklarheiten bei der Bewertung oder Kritik zur Organisation, ist die Ombudsstelle eine erste Anlaufstelle.

Wie lange werden Prüfungsunterlagen aufbewahrt und bis wann kann ich Einsicht verlangen?

Studierende haben das Recht innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu nehmen. Diese Frist ist in § 79 Abs. 5 Universitätsgesetz geregelt. Die Unterlagen umfassen auch die bei der Prüfung gestellten Fragen. Studierende dürfen diese vervielfältigen – ausgenommen sind dabei Multiple-Choice-Fragen sowie Fragen von strukturierten mündlichen Prüfungen samt Antwortmöglichkeiten.

Wie lange dauert die Bearbeitung von Zulassungen und Anerkennungen durch die Studienabteilung?

Für Zulassungsanträge beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel 10–12 Wochen. Bei Masterstudien kann es zu längeren Wartezeiten kommen, insbesondere wenn der Antrag längere Zeit bei den Studiendekan_innen liegt. Für Anerkennungen von Prüfungsleistungen liegt die Bearbeitungsdauer üblicherweise bei 4–6 Wochen. 

Die Ombudsstelle stellt sich vor

Univ.Prof. Dipl.-Ing.in Dr.in mont.Vasiliki-Maria Archodoulaki

Ombudsperson

Ich heisse Vasiliki-Maria Archodoulaki, ich bin Griechin und lebe seit 35 Jahren in Österreich. Ich war und bin tätig in diversen Gremien (AKG, Senat, StuKo) hier in der TU Wien. Ich setze mich dafür ein, die Gleichberechtigung und die Sichtbarkeit von Frauen an der TU Wien und in der gesamten technischen Branche zu fördern. In meiner Forschung, die sich auf Nachhaltigkeit konzentriert, bemühe ich mich, dieses Thema durch Projekte mit Kindern zu veranschaulichen und die Vision einer gerechten und ausgewogenen Welt zu unterstützen.

Univ.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn.Kurt Matyas

Ombudsperson

Mein Name ist Kurt Matyas. Als Absolvent des Studiums Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau an der TU Wien und mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung in verschiedenen Positionen, vom Vizestudiendekan über Studiendekan bis zum Vizerektor für Studium und Lehre, kenne ich die Herausforderungen, mit denen Studierende konfrontiert sind. Mein Herz schlägt für Gerechtigkeit und ich habe es stets als meine Aufgabe gesehen, Studierenden in kniffligen Situationen beizustehen. Als Ombudsperson bringe ich diese Leidenschaft und meine langjährige Erfahrung ein, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Ich freue mich darauf, auch weiterhin für Sie da zu sein!

Lisa VrabliczBSc MSc

Klinische Psychologin

Ich bin Lisa Vrablicz und unterstütze als klinische Psychologin die Ombudsstelle bei psychologischen Fragestellungen. Da mein eigenes Studium noch nicht lange her ist, weiß ich, wie herausfordernd studieren sein kann und begegne Studierenden mit viel Empathie und Verständnis. Studierende können sich bei psychischer Belastung, z.B.: durch ihr Studium oder durch persönliche Thematiken, gerne an mich wenden.

Vanessa PohlBSc

Studentische Mitarbeiterin

Mein Name ist Vanessa Pohl und ich unterstütze als Studentin der Psychologie die Ombudsstelle. Da ich selbst noch studiere, kann ich mich gut in Schwierigkeiten, die während des Studiums aufkommen können, hineinversetzen.

Anliegen einbringen

Kontaktieren Sie uns über unser Ombudsstellenformular, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster und schildern Sie uns in kurzen Worten Ihre Situation.

You can also submit your concerns to the ombuds office in English. Consultations can be held in English as well.

Ihre Anliegen sind selbstverständlich vertraulich. Die Kontaktaufnahme kann, wenn Sie sich dabei wohler fühlen, auch anonym erfolgen über untenstehendes Formular "Anonyme Anfrage stellen".

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten wollen, tragen Sie bitte eine E-Mail Adresse ein (Ihr Name muss nicht aus der E-Mail Adresse hervorgehen), um zunächst eine automatisierte Rückmeldung erhalten zu können. Sollte keine E-Mail Adresse angegeben werden, kann KEINE nachfolgende Kommunikation erfolgen. In diesem Fall können wir Sie auch nicht über den aktuellen Stand der Fallbearbeitung informieren und auch keine Rückfragen stellen zur weiteren Informationseinholung oder Abklärung von offenen Fragen.

Anonyme Anfrage stellen

Ombudsstelle: Anonyme Anfrage - Formular
Wenn Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten wollen, tragen Sie bitte eine E-Mail Adresse ein unter der wir Sie erreichen können. Sollte keine Email angegeben werden, kann keine nachfolgende Kommunikation stattfinden
Mit welchen Pronomen möchten Sie angesprochen werden?
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z.B.: 2020W, 2022S, usw.
Betrifft Ihre Anfrage eine bestimmte Lehrveranstaltung? Falls ja, können Sie die Lehrveranstaltungsnummer hier eintragen
Betrifft Ihre Anfrage eine bestimmte Betreuungsperson? Falls ja, können Sie ihren Namen hier eintragen
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