Ab der 3. Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung handelt es sich um eine kommissionelle Prüfung (kommissionelle Prüfung = KP) und es ist nicht mehr möglich sich im TISS für eine Prüfung anzumelden.

Eine Anmeldung zur KP erfolgt für Vorlesungen am zuständigen Dekanat, damit eine Prüfungskommission gebildet werden kann. Die KP wird so abgehalten wie es der Prüfungsmodus der einzelnen LVA vorsieht mit dem einzigen Unterschied, dass eine Prüfungskommission gebildet wird, welche die Prüfung beurteilt.
Für Übungen (UE) bzw. Vorlesungsübungen (VU) direkt am Institut anmelden.

Vorgangsweise

Es wird dazu geraten sich vor einer KP an die Fachschaft Maschinenbau und Verfahrenstechnik zu wenden. Hier können hilfreiche Tipps und Informationen von Studierendenseite zur jeweiligen LVA eingeholt werden, die einem helfen können die Prüfung besser zu meistern. Wichtig vor allem dann, wenn es sich um den letzten Prüfungsantritt handelt!

Anmeldung für kommissionelle Prüfungen bei Vorlesungen

Die Anmeldung erfolgt über das Studienservice am Dekanat MWB persönlich (nach Terminvereinbarung) oder per E-Mail (nicht bei den Studiendekan_innen oder an den Instituten)

Ausfüllen des Formulars Ansuchen um kommissionelle Prüfung.pdf, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster und persönlich (nach Terminvereinbarung) oder per E-Mail übermitteln (nicht bei den Studiendekan_innen oder an den Instituten)

Innerhalb der im TISS bei der LVA angeführten Anmeldefrist

Eine Abmeldung muss spätestens 1 Tag vor der Prüfung telefonisch oder per E‐Mail an das betreffende Institut erfolgen.

  • Ein unentschuldigtes Fernbleiben führt zu einer 8-wöchigen Sperre
  • Sollte man am Tag der KP plötzlich erkranken, ist eine sofortige Meldung an das zuständige Institut (telefonisch oder per E‐Mail) zu senden, sowie die Übermittlung einer ärztlichen Krankmeldung.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht im Allgemeinen aus drei Personen: dem_der Fachprüfer_in, einem_er Zweitprüfer_in und einem_er Vorsitzenden.
Sonderfall: der letzte Antritt ist gleichzeitig die letzte Prüfung im BA‐Studium:
Sollte es sich in Ihrem Fall um den letzten Antritt und gleichzeitig die letzte Prüfung im Bachelorstudium handeln, dann geben Sie dies bei der Anmeldung bitte unbedingt bekannt. In diesem Fall muss die Prüfungskommission aus fünf Personen bestehen.

Anzahl an Antritten / Wiederholungen:

  1. StEOP LVA’s haben bei nicht absolvierter StEOP (Studien Eingangs und Orientierungsphase) in Summe 4 Antritte. Bei abgeschlossener StEOP stehen für die noch nicht absolvierten StEOP LVA’s 5 Antritte zur Verfügung. Studienrechtliche Bestimmungen §21 (2)
  2. Reguläre Übungen und Vorlesungsprüfungen können 4‐mal wiederholt werden, sprich, es stehen 5 Antritte zur Verfügung. Studienrechtliche Bestimmungen §21 (1)
  3. Für die letzte Prüfung des Studiums gibt es einen zusätzlichen Prüfungsantritt, sprich, es stehen 6 Antritte zur Verfügung. Universitätsgesetz §77 (2)