Habilitationsvorhaben von Paul Hahnenkamp

Die existenzbedrohende Klimakrise erfordert es, den Ausstoß von Treibhausgasen drastisch zu reduzieren, Ressourcen effizient zu nutzen und eine CO2- neutrale Produktions- und Lebensweise zu schaffen. Die damit verbundene Transformation verlangt weitreichende Eingriffe in bestehende, individuelle Rechtspositionen wie etwa in Eigentumsrechte.

Das in Österreich verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgrundrecht schützt die Nutzung und Verfügungen über vermögenswerte Rechte. Dazu zählen neben Grund und Boden sowie beweglichen Sachen auch Rechte aus Miet- oder Pachtverträgen, Urheberrechte, Jagd- und Fischereirechte und vieles mehr. Durch die höchstgerichtliche Rechtsprechung wurde der eigentumsgrundrechtliche Schutzbereich in den letzten Jahrzehnten sukzessive ausgeweitet. Dem Grundrecht ist jedoch immanent, dass der Staat aus öffentlichem Interesse in die individuelle Eigentumsposition unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und des grundrechtlichen Wesensgehalts eingreifen kann. Die Summe aller Eingriffe in das Grundrecht bezeichnet man als Sozialpflichtigkeit oder Sozialbindung des Eigentums. Denn schlussendlich stellt das Eigentumsrecht eine Regelung sozialer Beziehungen dar.

Ausgehend von der Rechtsfigur der Sozialpflichtigkeit soll das Forschungsvorhaben die in Judikatur und Lehre vorherrschende Konzeption des Eigentumsgrundrechts in Österreich vor dem Hintergrund von Klimakrise und notwendiger Transformation analysieren. Dabei sollen Wesensgehalt und Zweck des Eigentumsgrundrechts im Verfassungsgefüge, das Verhältnis von Grundrecht und präkonstitutionellem Recht, die Abgrenzung von staatlicher Ausgestaltung und Eingriff ins Grundrecht sowie Fragen der Vergesellschaftung und gemeinsamen Ressourcennutzung neu vermessen werden.