Das Seminar beschäftigt sich im Wintersemester 2024/25 vor dem Hintergrund von Klimakrise und Transformation mit eigentumsrechtlichen Fragestellungen.

„Eigentum verpflichtet“ – in dieser oder ähnlicher Form begreifen Verfassungen in ganz Europa die Sozialbindung von individuellen Eigentumspositionen. Privateigentum ist grundsätzlich als ein Grundrecht des Einzelnen geschützt, Staaten können im Interesse des Gemeinwohls aber auch in Eigentumspositionen eingreifen. In Zeiten von Klimakrise und Klimaschutz und notwendigen Transformationsprozessen werden weitgehende Eingriffe auch notwendig sein, offen bleibt in welcher Form und in welchem Umfang diese zulässig sind, ohne das Grundrecht zu verletzen.

Auf Grundlage von Literatur zum Eigentumsgrundrecht, zur großen Transformation sowie zur neuen Staatlichkeit sollen historische Entwicklung, rechtstheoretische Grundlegung, Reichweite und Struktur des Eigentumsgrundrechts gemeinsam erarbeitet werden. Im Plenum sollen aktuelle politische Vorhaben im Spannungsverhältnis von individuellem Eigentumsgrundrechtsschutz und zu schützendem Gemeinwohl diskutiert werden. Dazu zählen etwa Möglichkeiten der Rückwidmung von Bauland, der Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen oder die gemeinschaftliche Ressourcenverwaltung als Alternative zum Privateigentum.

Am Ende soll auf Basis der Befassung mit den spezifischen Fragestellungen die derzeitige rechtliche Ausgestaltung des Eigentumsgrundrechts kritisch hinterfragt und Möglichkeiten einer alternativen Ausrichtung des Eigentumsgrundrechts angedacht werden. Mehr Informationen finden Sie im TISS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.