Aufgaben

Zu den Aufgaben der weisungsfreien Schiedskommission gemäß § 43 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 zählen:

  • Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität
    Jede(r) Universitätsangehörige (Personal oder Studierende) kann sich in einer Angelegenheit, die sich auf die Tätigkeit an der Universität bezieht und zwischen ihr/ihm und einer/einem anderen Universitätsangehörigen oder einem Universitätsorgan strittig ist, um Vermittlung direkt an die Schiedskommission wenden.
    Die Schiedskommission kann nur vermittelnd tätig werden und Lösungsvorschläge unterbreiten, ist aber nicht Anwalt der/des um Vermittlung ansuchenden Universitätsangehörigen und darf auch die Entscheidung in der strittigen Angelegenheit nicht an sich ziehen.
  • Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans
  • Entscheidung über Beschwerden wegen eines Verstoßes gegen das Frauenförderungsgebot oder wegen einer Verletzung von Bestimmungen des Frauenförderungs- bzw. Gleichstellungsplans der Universität
  • Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung eines Kollegialorgans
  • Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages

Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Kollegialorgans und Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlags werden vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen erhoben, wenn der Frauenanteil von mindestens 50 v.H. nicht ausreichend gewahrt wird. Dies betrifft die Bestellung der Mitglieder des Senats, des Universitätsrates oder eines anderen Kollegialorgans, insbesondere der vom Senat einzusetzenden Kommissionen sowie auch alle Wahlvorschläge für die Senatswahl.

Angelegenheiten, welche einem Rechtszug unterliegen (z.B. Verfahren in Studienangelegenheiten, Habilitations- sowie Dienstrechtsverfahren) und Leistungsbeurteilungen (z.B. Beurteilungen von Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten) sind von einer Prüfung durch die Schiedskommission ausgenommen.

Mitglieder

Die Schiedskommission besteht aus sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern, die bei der Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden sind. Je ein männliches und ein weibliches Mitglied sowie je ein solches Ersatzmitglied sind vom Senat, vom Universitätsrat und vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen für eine Funktionsperiode von zwei Jahren zu nominieren. Zwei der Mitglieder müssen rechtskundig sein.

Funktionsperiode 2023-2025

Vorsitz und Stellvertretung:

  • Vorsitzender: Dr. Lothar Matzenauer
  • stellvertretende Vorsitzende: Ao.Univ.Prof. Mag. Dr. Edith Gössnitzer

Hauptmitglieder:

  • Ass.Prof. i.R. Mag. Dr. Renate BUBER (Wirtschaftsuniversität Wien)
  • Univ.Prof. Dr. Dragana DAMJANOVIC  LL.M. (Technische Universität Wien)
  • Univ.Prof. Dipl.Phys. Dr.rer.nat. Jürgen FLEIG (Technische Universität Wien)
  • Ao. Univ.Prof. Mag.pharm. Dr.rer.nat. Edith GÖSSNITZER (Universität Graz)
  • MR i.R. Dr.iur. Lothar MATZENAUER
  • Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Christian MITTERER (Montanuniversität Leoben)

Ersatzmitglieder:

  • Ass.Prof. Mag. Dr. Christian CENKER (Universität Wien)
  • MR. Dr.iur. Friedrich FRÖHLICH (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)
  • Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Margit GFÖHLER (Technische Universität Wien)
  • Ing. Barbara HERZ,MSc (Technische Universität Graz)
  • Univ.Prof. Mag. Dr. Barbara HINTERSTOISSER (Universität für Bodenkultur Wien) 
  • Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr.techn. Markus VALTINER (Technische Universität Wien)