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Abwesenheit

Die_Der Arbeitnehmer_in hat dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.

Kommt die_der Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nach und gibt sie_er einen Entschuldigungsgrund, wie z.B. Krankheit oder persönliche Dienstverhinderung, für die Abwesenheit bekannt, so behält sie_er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.