Einleitung

Zweck dieser Berufsethik ist die Förderung einer von ethischen Grundsätzen geprägten Kultur im Berufsstand der Internen Revision.

Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- („assurance“) und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.

Eine Berufsethik ist notwendig und zweckmäßig für den Berufsstand der Internen Revision, damit das Vertrauen in ihre objektive Prüfung des Risikomanagements, der Kontrollen sowie der Unternehmensführung und -überwachung begründet werden kann. Die Berufsethik geht mit zwei wesentlichen Bestandteilen über die Definition der Internen Revision hinaus:

  1. Grundsätze, die den Berufsstand und die Prüfungspraxis der Internen Revision betreffen.
  2. Regeln, die beschreiben, wie sich Interne Revisoren verhalten sollen. Diese Regeln sollen helfen, die Grundsätze in die Praxis umzusetzen und sind dazu bestimmt, für die Internen Revisoren ein Wegweiser für ethisches Verhalten zu sein.

Die Berufsethik in Verbindung mit den Standards für die berufliche Praxis und anderen entsprechenden Verlautbarungen des Instituts für Interne Revision dienen als Anleitung für die Internen Revisoren bei ihrer Tätigkeit für andere. Als „Interne Revisoren" gelten die Mitglieder des Instituts, die Inhaber von oder Kandidaten/Kandidatinnen für CIA-Zertifikate und andere, die Dienstleistungen entsprechend der Definition der Internen Revision erbringen.

Anwendung und Durchsetzung

Diese Berufsethik gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der Internen Revision erbringen. Bei Mitgliedern des Instituts für Interne Revision und Inhabern von oder Kandidaten/Kandidatinnen für CIA-Bestätigungen werden Verstöße gegen die Berufsethik entsprechend den Satzungen des Instituts und den Verwaltungsvorschriften beurteilt und behandelt.

Die Tatsache, dass ein spezielles Verhalten in den Verhaltensregeln nicht erwähnt wird, ist kein Hinderungsgrund, dieses trotzdem als nicht akzeptabel oder standeswidrig zu betrachten. Gegen den genannten Personenkreis kann deshalb dennoch ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.

Grundsätze

Von Internen Revisoren wird erwartet, dass sie folgende Grundsätze anwenden und aufrechterhalten:

Rechtschaffenheit

Die Rechtschaffenheit von Internen Revisoren begründet Vertrauen und schafft damit die Grundlage für die Zuverlässigkeit ihres Urteils.

Objektivität

Interne Revisoren zeigen ein Höchstmaß an sachverständiger Objektivität beim Zusammenführen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über geprüfte Aktivitäten oder Geschäftsprozesse.

Interne Revisoren beurteilen alle relevanten Umstände mit Ausgewogenheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.

Vertraulichkeit

Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese ohne entsprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.

Fachkompetenz

Interne Revisoren setzen das für die Durchführung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie entsprechende Erfahrung ein.

Verhaltensregeln

1. Rechtschaffenheit

Interne Revisoren:

1.1 Müssen ihre Aufgabe korrekt, sorgfältig und verantwortungsbewusst wahrnehmen.

1.2 Müssen die Gesetze beachten und rechtliche sowie berufliche Offenlegungspflichten erfüllen.

1.3 Dürfen nicht wissentlich in illegale Aktivitäten involviert sein oder bei Handlungen mitwirken, die den Berufsstand der Internen Revision oder ihr Unternehmen in Misskredit bringen.

1.4 Müssen die legitimen und ethischen Ziele des Unternehmens beachten und fördern.

2. Objektivität

Interne Revisoren:

2.1 Dürfen nicht an Aktivitäten beteiligt sein oder Beziehungen unterhalten, die ihr unparteiisches Urteil beeinträchtigen könnten, wobei jeder Anschein zu vermeiden ist. Dies schließt auch Aktivitäten oder Beziehungen ein, die im Widerspruch zu den Interessen des Unternehmens stehen könnten.

2.2 Dürfen nichts annehmen, was ihr fachliches Urteil beeinträchtigen könnte, wobei jeder Anschein zu vermeiden ist.

2.3 Müssen alle ihnen bekannten wesentlichen Fakten offenlegen, die – falls nicht mitgeteilt – die Berichterstattung über die geprüften Aktivitäten verfälschen könnten.

3. Vertraulichkeit

Interne Revisoren:

3.1. Müssen umsichtig und interessewahrend mit den im Verlauf ihrer Tätigkeit erhaltenen Informationen umgehen.

3.2. Dürfen Informationen nicht zu ihrem persönlichen Vorteil oder in einer Weise verwenden, die ungesetzlich ist bzw. den legitimen und ethischen Zielen des Unternehmens schadet.

4. Fachkompetenz

Interne Revisoren:

4.1. Dürfen nur solche Aufgaben übernehmen, für die sie das erforderliche Wissen, Können und die entsprechende Erfahrung haben.

4.2. Müssen die Revisionsarbeit in Übereinstimmung mit den Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision durchführen.

4.3. Müssen ständig ihre Fachkenntnisse sowie die Effektivität und Qualität ihrer Arbeit verbessern.