An dieser Stelle finden Sie Informationen zur finanziellen Abwicklung und Abrechnung von FWF-Projekten im Rahmen des §27. Bei diesen Verträgen ist die TU Wien Vertragspartner und nicht der Projektleiter wie es bei §26 ad personam Projekten vom FWF der Fall ist. Der FWF-Support unterstützt und berät TU Mitarbeiter_innen nach der Projektbewilligung in der Abwicklungs- und Abrechnungsphase ihrer FWF-Projekte.

Die Unterstützung durch Mitarbeiter_innen des FWF-Supports umfasst folgende Themenbereiche:

Nachstehend erhalten Sie Informationen zu §27 FWF - Cluster of Excellence Projekten.

Anlagen bis zu einem Anschaffungswert von EUR 250.000,00 werden zur Gänze; bei einem Anschaffungswert über EUR 250.000,00 ausschließlich die Abschreibung gefördert.

 

Der Anlagenkauf erfolgt direkt über den betreffenden Innenauftrag, die bei §26 Projekten benötigte Disponierung vor Ankauf entfällt daher.

 

Unter Anlagevermögen sind Gegenstände zu verstehen, deren Anschaffungswert ab 1.500€ (inkl. Umsatzsteuer und Nebenkosten) liegt und welche der Organisationseinheit zu einer längeren Nutzung (über ein Jahr) dienen sollen. Geräte unter diesem Anschaffungswert sind als Geringwertige Wirtschaftsgüter zu erfassen.

 

Informationen wie Anlagendefinition und zu Anlagenklassen und Warengruppen sind auf der Homepage der Quästur zu finden.

Die Personaladministration für FWF-Projekte im Rahmen des §27 liegt derzeit ausschließlich an der TU Wien. Geplante bzw. laufende Anstellungen werden seitens der TUW-Personalabteilung nicht dem FWF gemeldet (wie es bei ad-personam-Projekten der Fall war). Bitte kalkulieren Sie etwaig geplante Anstellungen während der Projektlaufzeit in Ihr Budget ein.

 

Anfallende Personalkosten werden monatlich direkt vom D-Innenauftrag abgebucht. Die im Rahmen der FWF-Projekte angefallenen Kosten sind in TUinsight-Bericht "FWF-Personal, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster" ersichtlich.

 

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass der FWF keine Overhead-Zahlungen leistet und die TU Wien weder Kostenersatz noch Arbeitsplatzkosten einhebt. Sollte sich diesbezüglich eine Änderung der Rechtsgrundlage seitens des FWF ergeben, informieren wir Sie zeitgerecht.

 

ProjektleiterInnen sind bei FWF-Projekten im Rahmen des §27 ausnahmslos als Senior Postdoc; ProjektmitarbeiterInnen als Prae- oder Postdoc anzustellen.

 

Forschungsbeihilfen fürfen NICHT aus Mitteln der §27-Projekte des FWF ausbezahlt werden; weiters werden Kosten für Lehre, Überstunden sowie die Abgeltung von Urlaubsanspruch nicht anerkannt.

Grundsätzlich wird empfohlen, den Werkvertrag in schriftlicher Form festzuhalten. Bei Werkverträgen ab EUR 750,00 ist zwingend das unter dem Link "Formular FWF Werkvertrag, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster" aufrufbare Formular auszufüllen.

 

Werkverträge unter EUR 750,00 können mündlich abgeschlossen resp. kann dafür eine beliebige interne Vorlage verwendet werden. Für die Auszahlung ist in jedem Fall die unter dem nachstehenden Link abrufbare Honorarnote zu verwenden: , öffnet eine Datei in einem neuen FensterTU Honorarnote, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Der Honorarnote ist der Werkvertrag, insofern nicht mündlich abgeschlossen, bei Buchung in SAP Services beizulegen.

Publikationskosten können über die Bibliothek der TU Wien und unter Berücksichtigung der Vorgaben des FWF im Rahmen der Open Access Pauschale gesondert zum Projektbudget eingereicht werden. Die Kosten werden zusätzlich zum Projektbudget gewährt. Bewilligte Publikationskosten erhöhen somit quasi das verfügbare Projektbudget.

Im Bereich Publikationen sind Informationen zur Abwicklung zu finden.

Im Bereich Fördermittelanweisung sowie Weiterleitung und Rückzahlung sind Details zur Verbuchung von Fördermitteln zu finden.

Programmabhängig werden projektspezifische Kosten in den bisher gebräuchlichen Kostenkategorien abgerechnet (Personal-; Geräte-; Reise-; Material- und Sonstige Kosten). 

 

Kostenverschiebungen innerhalb aller Kategorien sind zulässig; bitte entnehmen Sie die diesbezügliche Vereinbarung Ihrem Fördervertrag oder/und der Detailbeschreibung auf der FWF Homepage.

Hier möchten wir auf die Vorgaben des FWF bezüglich der Förderfähigkeit von Sachmittel-; Geräte- und Reisekosten hinweisen.

Einkäufe im Rahmen von FWF-Projekten sind auf Namen und in Rechnung der TU Wien zu tätigen. 

Die UID-Nummer (ATU37675002) der Technischen Universität Wien ist anzuführen.

 

Es ist die Rechnungsadresse:

TU Wien oder Technische Universität Wien (die englische Bezeichnung wird nicht akzeptiert)

Institutsbezeichnung oder/und Name der/des ProjektleiterIn

Karlsplatz 13

1040 Wien

 

zu verwenden.

(Die tatsächliche Institutsadresse kann unter "Lieferadresse" aufscheinen)

Sämtliche Jahresabrechnungen und Endabrechnungen werden vom Fachbereich Projektcontrolling und -support vorbereitet und dem FWF über die SAP Schnittstelle direkt übermittelt. Den ProjektleiterInnen wird zeitgleich eine diesbezügliche Bestätigung sowie die Auswertung im pdf-Format zur Information per E-Mail übermittelt.

 

Die Jahresabrechnungen werden von der Abteilung Projektcontrolling im März des darauffolgenden Jahres an den FWF übermittelt. Die Abgabefrist für die Jahresberichte und -abrechnungen endet am 30.4. des Nachfolgejahres; für Endabrechnungen vier Monate nach Projektende.