• Personen geben vor, berechtigt zu sein, Bestellungen im Auftrag und Namen der TU Wien tätigen zu dürfen, indem sie beispielsweise E-Mails fälschen und/oder dem Lieferanten hinsichtlicheines ordnungsgemäßen Auftrags täuschen.
  • Auch bei Überschreiten der Vollmachtsgrenzen aufgrund interner oder gesetzlicher Vorschriften kann ein schädliches Verhalten vorliegen, da die Berechtigung (Vollmacht) fehlt, Beschaffungen für die TU Wien zu tätigen.

Sollten Sie Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen von Lieferanten erhalten, zu der keine Bestellung in SAP erfasst und freigegeben ist, prüfen Sie bitte unbedingt, ob die Ware tatsächlich für die TU Wien bestellt wurde und dort auch eingelangt ist.

Sollten Sie Rechnungen entdecken, die Änderungen in Bezug auf Lieferung der Ware oder auf Rechnungsnummern beinhalten, prüfen Sie bitte, ob eine Bestellung in SAP erfasst und freigege-
ben ist und Ware tatsächlich für die TU Wien bestellt wurde und dort auch eingelangt ist.

  • Eine Person fälscht Rechnungen von Lieferanten, indem sie ihre private Kontonummer einsetzt und/oder Unterschriften fälscht und/oder das Dokument bearbeitet (Fake-Dokument, welches an der TU Wien nicht in Verwendung ist).
  • Eine Person zahlt sich widerrechtlich Gelder von einem Konto der TU Wien auf ihr Privatkonto.

Sollten Sie auf Rechnungen bzw. Überweisungen der TU Wien Kontonummern finden, die weder einem Lieferanten noch der TU Wien zugordnet werden können, melden Sie das bitte sofort.

Aufforderungen via E-Mail oder Telefon Kontonummern Dritter zu ändern, bearbeiten Sie bitte nur nach eingehender Verifizierung. Es könnte sich um eine Täuschung handeln.

  • Eine Person, die berechtigt ist, Bestellungen zu tätigen, beschafft z.B. IT-Geräte und verkauft diese auf einer Plattform einer Onlinebörse

Sollten Sie auf einer Onlinebörse oder Ähnlichem eine Seriennummer eines Geräts bzw. ein TU Wien - Logo am Gerät erkennen, prüfen Sie bitte, ob sich das Gerät im Eigentum der TU Wien befindet.

  • Es werden vorsätzlich Fördermittel unter Angabe falscher Informationen lukriert, ohne jemals die Absicht zu haben, den vereinbarten Förderzweck zu realisieren.
  • Es werden Daten und Unterlagen manipuliert, um die Förderfähigkeit zur Realisierung eines legitimen Förderzwecks herzustellen.
  • Es werden versteckt Leistungen abgerechnet, die der Fördervertrag tatsächlich nicht umfasst.
  • Änderungen, die unmittelbar Einfluss auf die Höhe der Fördermittel haben, werden den Förderstellen absichtlich nicht bekannt gegeben.

Sollten Sie Unstimmigkeiten auf Abrechnungen entdecken, klären Sie das bitte vorab mit dem Projektcontrolling ab.

An wen kann ich mich wenden?

Persönlich nach Terminvereinbarung bei „Interne Revision und Compliance“ oder per E-Mail an compliance@tuwien.ac.at

Soll ich jemanden informieren?

Nein. Die interne Verständigungskette erfolgt durch „Interne Revision und Compliance“.

Wie trage ich zur Aufklärung bei?

Halten Sie sich bitte bereit für Rücksprachen.