Überblick

Unter Korruption versteht man den Missbrauch anvertrauter Macht zum persönlichen Vorteil. Korruption ist ein zeit-, länder- und rechtsformübergreifendes gesamtgesellschaftliches Phänomen, das nicht nur zu monetären Schäden führt, sondern insbesondere auch einen Vertrauens- und Werteverlust zur Folge hat.

Korruptionsprävention betrifft alle Mitarbeiter_innen der TU Wien. Sie haben als Amtsträger_innen die strafrechtlichen Korruptionsbestimmungen sowie die verbindlichen universitätsinternen Richtlinien und Satzungsteile, Verordnungen und Policies einzuhalten.

Eine Richtlinie zur Antikorruption soll vor allem dazu beitragen, über Korruption aufzuklären und Korruptionsgefahren zu verhindern bzw. bestehende Korruptionstendenzen abzuwehren. Ziel einer Antikorruptionsrichtlinie ist, neben der Sensibilisierung für und Sicherstellung der Einhaltung geltenden Rechts, auch bestehende Risiken aufzudecken, zu analysieren und entsprechende Prozesse und Regelungen zu evaluieren, zu verbessern, aufzusetzen und/oder aufzuheben, um so Korruption und Vollmachtsmissbrauch vorzubeugen.

Anwendungsbeispiele:

X ist Professor_in am Institut Y der TU Wien und betreut Studierende bei Diplomarbeiten und Dissertationen. Studierende_r A übergibt Professor_in X als Dankeschön eine Espressomaschine im Wert von EUR 800 zur privaten Nutzung. Professor_in X nimmt das Geschenk an.

Ein_e Mitarbeiter_in, der_die Zugriff auf die Institutskassa hat, verwendet Gelder aus der Kassa für private Einkäufe.

An der TU Wien wird für die Durchführung von Probeentnahmen aus Abwasser eine Förderung beantragt. Nach Erhalt der Gelder wird diese Förderung für die Entwicklung einer WebApp zur Kontaktverfolgung verwendet.