Seit Oktober 2023 ist Prof. Dr.-Ing. Jens Schneider Rektor der TU Wien.

Der Rektor ist Vorsitzender des Rektorats. Ihm obliegt die Gesamtkoordination und Gesamtleitung der TU Wien sowie die Vertretung nach außen. Er hat die Vollziehung der Beschlüsse des Rektorats und des Universitätsrates zu veranlassen bzw. zu überwachen. Er hat alle Agenden wahrzunehmen, die nicht aufgrund des Universitätsgesetzes (UG) 2002, der Satzung oder dieser Geschäftsordnung einem anderen Organ zugewiesen sind. Wird der Rektor im Rahmen ihrer Auffangkompetenz tätig, hat er diesbezüglich dem Rektorat zu berichten. In den Zuständigkeitsbereich des Rektors fallen folgende Bereiche zur selbstständigen Erledigung:

Agenden gem. § 23 Abs. 1 UG

  • Vorsitzender sowie Sprecher des Rektorats
  • Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor_innen
  • Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen und der Gestaltungsvereinbarungen mit dem_der Bundesminister_in
  • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor_innen und Führung von Berufungsverhandlungen
  • Ausübung der Funktion des obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
  • Leitung des Amts der Universität
  • Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
  • Erteilung sowie Widerruf von Vollmachten gem. § 28 Abs. 1 UG und § 27 Abs. 2 UG

Pressefotos

Portrait von Rektor Jens Schneider

© TU Wien, Foto: Matthias Heisler

Portrait von Jens Schneider

© TU Wien, Foto: Matthias Heisler

Inauguration des Rektors

Die Aufnahme des Live-Streams und einige Fotos von der Inauguration des Rektors finden Sie auf der Seite Inauguration.

Nach Aktivierung werden u. U. Daten an Dritte übermittelt. Datenschutzerklärung., öffnet in einem neuen Fenster

Inaugurationsrede Rektor Jens Schneider, 6.10.2023