Informationen zum Abschluss des Doktoratsstudiums

Das Thema der Dissertation sowie die Lehrveranstaltungen, welche im Rahmen der wissenschaftlichen Vertiefung absolviert werden, sind bei Beginn der Dissertation dem Studiendekan zur Genehmigung vorzulegen! Ein Abstract (ungefähr 250 Wörter) ist verbindlich mit der Dissertationsvereinbarung abzugeben, erst dann kann eine Genehmigung durch Studiendekan Prof. Gärtner gewährleistet werden!

Bitte beachten Sie die Richtlinie des Studiendekans (PDF) , öffnet eine Datei in einem neuen Fensterin Bezug auf die zu erbringenden Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS.
 

ACHTUNG!

Die Richtlinie des Studiendekans (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster wurde mit 15.11.2023 aktualisiert und ersetzt alle früheren Richtlinien!

Im wesentlich wurde die Richtlinie dahingehend verändert, dass ab jetzt die auf dem Zeugnis ausgewiesenen ECTS Punkte für Lehrveranstaltungen bei der Ermittlung der zu absolvierenden 18 ECTS berücksichtigt werden.

 

Sobald mit den Prüfer_innen ein Termin vereinbart wurde, ist das Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum (mit Angabe des Termins und Angabe der Prüfer und Gutachter) an das Dekanat zu übermitteln. Das Dekanat kümmert sich dann um den Vorsitz des Rigorosums.

Falls auswärtige Prüfer und Gutachter bestellt werden, bitten wir, das Formular (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster gleichzeitig mit dem Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum abzugeben bzw. an Frau Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at) zu übermitteln.

Im Sinne der Qualitätssicherung ist es nunmehr verpflichtend bereits beim Einreichen zwei hartgebundene Dissertationen mitzubringen und die elektronische Version der eingereichten Arbeit durch die Betreuung im TISS hochladen zu lassen.

Die Gutachten müssen spätestens eine Woche vor dem geplanten Prüfungstermin im Dekanat einlangen, andernfalls muss der Termin für die Prüfung entsprechend verschoben werden.

 

Für die EINREICHUNG:

Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung an Frau Schachinger für die persönliche Einreichung am Dekanat oder senden ALLE Dokumente in EINER E-Mail an Frau Schachinger (linda.schachinger@tuwien.ac.at) mindestens 3 bis 4 Wochen vor der geplanten Prüfung!

Zur Vereinfachung empfiehlt es sich für Einreichungen für das Rigorosum PERSÖNLICH am Dekanat zu erscheinen und vor Ort Unklarheiten zu klären!
 

Die erforderlichen Unterlagen:

  • Lebenslauf (eigenhändige Unterschrift)
  • Aktuelles Studienblatt
  • Reisepass (und gegebenenfalls Heiratsurkunde)
  • Abschlusszeugnis und Bescheid des Vorstudiums
  • gegebenenfalls Bescheid über die Zulassung zum Doktoratsstudium mit den Nachweisen der eventuell erteilten Auflagen
  • 2 Exemplare der hartgebundenen Dissertationen (mit eigenhändiger Unterschrift auf der ersten Seite der Dissertation)
  • Merkblatt für Verfasser der Dissertation bzw. Antrag auf Benützungsbeschränkung
  • Kopie der 1. Seite der Dissertation (inklusive Unterschrift)
  • Kurzfassung (ungefähr 250 Wörter mit folgenden Angaben: Name des Kandidaten/der Kandidatin, Name der Prüfer_innen, Titel der Dissertation)
  • Sammelausdruck der erforderlichen 18 ECTS der wissenschaftlichen Vertiefung
  • UHStat2-Bestätigung (PDF)
  • Ansuchen um Zulassung zum Rigorosum (PDF)
  • Datenblatt Aufnahme als Prüfungskommissär (PDF) (falls zutreffend)
     

Die beiden hartgebundenen Dissertationen können nachgebracht werden, MÜSSEN aber spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin abgegeben werden! Bitte informieren Sie Ihre Betreuung vorab, dass die Dissertation im TISS hochgeladen sein soll (vor dem Einreichen)!
 

Bitte fixieren Sie den Prüfungstermin für Ihr Rigorosum MONTAG-DONNERSTAG, da Studienbetrieb besetzt!

 

Die Abschlussdokumente können danach normalerweise nach ungefähr 2 Wochen (gesonderte Verständigung wird ausgeschickt) zu den Öffnungszeiten am Dekanat abgeholt werden.

 

Für das Rigorosum via Videokonferenz (Zoom) müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Alle Beteiligten müssen einverstanden sein.
  • wechselseitige Hörbarkeit und gegenseitige Sichtbarkeit (Gegenseitigkeit)
  • Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein (Authentizität)
  • die Datenübermittlung muss auf sicheren Kanälen ablaufen (Vertraulichkeit)
  • die Möglichkeit der Zuschaltung weiterer Personen (Zuhörer) muss gegeben sein (Teilnahmemöglichkeit)
  • ein gleicher Wissenstand der Teilnehmer der Sitzung muss gewährleistet sein (Informationsstand)

Für die Prüfung ist ein PC mit Mikrophon, Lautsprecher (vorzugsweise Headset) und einer Webcam, ein Tablet oder ein Smartphone erforderlich.