Bei Zulassung mit Abschluss einer anderen nationalen oder internationalen postsekundären Bildungseinrichtung (Universität, Fachhochschule) ist immer ein schriftlicher Antrag, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster in der Studienabteilung zu stellen, da zuvor vom_von der zuständigen Studiendekan_in die Gleichwertigkeitsprüfung der absolvierten Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung (Bachelorstudium) an der TU Wien durchzuführen ist.
Der Antrag auf Zulassung zum Masterstudium darf ausnahmslos erst dann gestellt werden, wenn das Bachelor-/Diplomstudium abgeschlossen ist! Das bedeutet, wenn
- Sie alle in Ihrem Studium vorgeschriebenen (mindestens 180) ECTS-Anrechnungspunkte absolviert haben und
- kein Prüfungsanspruch im Bachelor-/Diplomstudium mehr besteht.
Dies ist dann der Fall, wenn Sie bereits eine Bachelor-/Diplomurkunde erhalten haben, oder nur noch auf deren Ausstellung warten. In letzterem Fall wird für die Antragstellung auch eine Bestätigung Ihrer Universität oder Fachhochschule über den Studienabschluss und das Notentranskript/Diploma Supplement akzeptiert.
Schritt 1: Antrag auf Zulassung
Folgende Unterlagen müssen postalisch oder persönlich in der Studienabteilung abgegeben werden:
- ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Angabe einer gültigen Email-Adresse im entsprechenden Feld im Antragsformular
- Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom, Bachelorurkunde) in beglaubigter Kopie
- Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise) und deren Inhalte in beglaubigter Kopie
- Nachweis der Deutschkenntnisse A2 bzw. C1 GERS in beglaubigter Kopie für die Masterstudien, dessen Unterrichtssprache Deutsch ist.
- Nachweis der Englischkenntnisse B2 GERS in beglaubigter Kopie für die Masterstudien, dessen Unterrichtssprache Englisch ist.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Kopie)
- für Drittstaatsangehörige mit österreichischer Adresse: Meldebestätigung
Außerdem bei ausgewählten Masterstudien:
- Masterstudium Architektur: zusätzlich ist eine Online-Bewerbung für das "Masterstudium Architektur" mit zusätzlichen elektronischen Abgaben in TISS (Kachel: "MASTERSTUDIUM ARCHITEKTUR") durchzuführen.
- Masterstudium Biomedical Engineering: zusätzlich Angabe des gewünschten Schwerpunktes innerhalb des Masterstudiums Biomedical Engineering (siehe Studienplan).
- Masterstudium Maschinenbau: es ist zusätzlich eine offizielle Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen (Syllabus) vorzulegen.
Elektronisch übermittelte Anträge werden nicht bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass mittels Express-Firmen zugestellte Briefsendungen aus Drittstaaten wegen oftmaliger Zollnachforderungen möglicherweise nicht entgegengenommen werden! Bitte unterlassen Sie es außerdem, unsere E-Mail Adresse den Kurierdiensten bekanntzugeben, da wir keine Verwendung für Sendungsupdates haben.
ACHTUNG!
Für Dokumente, die nicht in Österreich ausgestellt wurden, bestehen Beglaubigungsvorschriften. Darüber hinaus müssen alle Unterlagen, die nicht im Original in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt sind, amtlich übersetzt werden und mit dem Originaldokument untrennbar verbunden sein! Lassen Sie Übersetzungen immer erst nach einer etwaigen (diplomatischen) Beglaubigung durchführen. Denn auch die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke (Stempel, Plaketten etc.) müssen - sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch sind - übersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass aus administrativen Gründen maximal 2 Anträge auf Zulassung pro Person zulässig sind!
Die persönliche Einschreibung mit einem Zulassungsbescheid ist bis 31. Oktober (Wintersemester) oder bis 31. März (Sommersemester) möglich. Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig ab!
Die Bearbeitung kann in Folge der hohen Anzahl an Anträgen 10-12 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Ablauf dieser Bearbeitungszeit seitens der Studienabteilung keine Auskunft (weder telefonisch noch per Email) über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages gegeben werden kann.
Um die Zulassung für das beantragte Semester zu erhalten, sollte der Antrag innerhalb folgender Zeiträume
- Wintersemester:
- EU/EWR-Bürger_innen: Anfang Februar bis Ende Juli
- Drittstaatsangehörige: 16. Jänner bis 15. Juli
- Sommersemester:
- EU/EWR-Bürger_innen: Anfang August bis Ende Jänner
- Drittstaatsangehörige: 16. Juli bis 15. Jänner
vollständig (mit allen erforderlichen Dokumenten) an die Studienabteilung übermittelt werden. Für unvollständige Anträge oder Anträge, die nach diesem Zeitpunkt in der Studienabteilung einlangen, kann eine Zulassung für das beantragte Semester nicht gewährleistet werden. In diesem Fall ist eine Zulassung erst für das Folgesemester möglich.
Schritt 2: Ihr Antrag wird bearbeitet
Nachdem Ihre Unterlagen fristgerecht in der Studienabteilung eingetroffen sind, werden die Dokumente auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Echtheit geprüft. Liegen formale Mängel vor, werden Sie per Post darüber informiert und die fehlenden Dokumente, Beglaubigungen, Übersetzungen oder Originaldokumente angefordert.
Werden fehlende Dokumente nicht rechtzeitig nachgereicht, wird der Antrag zurückgewiesen und eine Zulassung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie daher genau die Anweisungen der Studienabteilung!
Sobald die Unterlagen vollständig und deren Prüfung durch die Studienabteilung abgeschlossen ist, wird der Antrag an den_die zuständige_n Studiendekan_in zur Durchführung der inhaltlichen Gleichwertigkeitsprüfung übermittelt.
ACHTUNG!
Sollte der_die Studiendekan_in noch weitere Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, wird sich dieser schriftlich per Email an Sie wenden.
Ist die absolvierte Ausbildung mit dem entsprechenden Bachelorstudium der TU Wien gleichwertig, wird eine Zulassung ohne Auflagen (= keine zusätzlichen Lehrveranstaltungen) erteilt. Ist die absolvierte Ausbildung grundsätzlich gleichwertig, es fehlen aber bestimmte Inhalte für eine vollständige Gleichwertigkeit, so wird die Zulassung mit Auflagen (= zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium) erteilt, die als Ergänzungsprüfungen während des Masterstudiums zusätzlich zu absolvieren sind.
Die Gleichwertigkeit liegt dann nicht vor, wenn zur Herstellung der vollständigen Gleichwertigkeit Auflagen im Ausmaß von mehr als 30 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben werden müssten. In diesem Fall ist eine Zulassung leider nicht möglich.
Nach Abschluss der Prüfung durch den_die Studiendekan_in wird im Falle der Feststellung der Gleichwertigkeit der Vorbildung der Zulassungsbescheid von der Studienabteilung erstellt und per Post übermittelt. Im Falle einer negativen Entscheidung werden Sie auch darüber per Post verständigt.
Lesen Sie sich den Zulassungsbescheid sowie allfällige Informationsblätter sorgfältig durch! Darin sind sämtliche erforderlichen Informationen enthalten.
Schritt 3: Bescheid erhalten, was jetzt?
Mit Ihrem positiven Zulassungsbescheid können Sie, wenn nötig, bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) Ihres Heimatlandes ein Visum beantragen.
Die Studienabteilung kann weder Auskünfte in Visaangelegenheiten erteilen, noch in Visaangelegenheiten behilflich sein! Dafür ist ausschließlich die österreichische Vertretungsbehörde in Ihrem Herkunftsstaat bzw. die Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien zuständig.
Online Studienbewerbung
Die Online Studienbewerbung ist unabhängig vom Antrag auf Zulassung, aber spätestens vor der persönlichen Einschreibung an der Universität durchzuführen. Am Ende der Studienbewerbung ist ein Termin für die Erstzulassung in der Studienabteilung zu vereinbaren (dies ist nur im Wintersemester notwendig).
ACHTUNG!
Für die Masterstudien Architektur, Building Science and Environment und Green Chemistry melden Sie sich im Zuge der Online Studienbewerbung auch für die Aufnahme- oder Bewerbungsverfahren an, daher müssen Sie hier die Fristen beachten!
Persönliche Einschreibung
Wenn Sie die Online Studienbewerbung durchgeführt und Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, kommen Sie während der Zulassungsfrist zur persönlichen Einschreibung in die Studienabteilung und bringen folgende Unterlagen mit:
- den Zulassungsbescheid
- den Zulassungscode (von der Online Studienbewerbung)
- ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis)
- Drittstaatsangehörige: Aufenthaltstitel, falls bereits vorhanden
ACHTUNG!
Wurden Ihnen Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben, ist die Anmeldung für den Vorstudienlehrgang bis 5. September (Wintersemester) beziehungsweise 5. Februar (Sommersemester) erforderlich. Andernfalls ist der Besuch des Vorstudienlehrganges nicht möglich.
Bei der persönlichen Einschreibung in der Studienabteilung erhalten Sie, sofern Sie noch nie an einer anderen österreichischen Universität zu einem Studium zugelassen waren, eine achtstellige Matrikelnummer und Ihren Studierendenausweis (TUcard).